Rechtsprechung Eintragungsfähigkeit einer internationalen Registrierung dank Unterscheidungskraft des Zeichens Eintragungsfähigkeit einer internationalen Registrierung dank Unterscheidungskraft des Zeichens Keine Eintragungsfähigkeit einer internationalen Registrierung mangels ausreichender Unterscheidungskraft des Zeichens Keine Eintragungsfähigkeit einer internationalen Registrierung mangels ausreichender Unterscheidungskraft des Zeichens Bedeutung eines Verstosses gegen das Wappenschutzgesetz für die Geltung einer Widerspruchsmarke Bedeutung eines Verstosses gegen das Wappenschutzgesetz für die Geltung einer Widerspruchsmarke Das Zeichen „HAMILTON“ ist als Marke eintragungsfähig Das Zeichen „HAMILTON“ ist als Marke eintragungsfähig Verwechslungsgefahr zwischen dem Zeichen „QUANTEX“ und dem Zeichen „Quantum CapitalPartners“ Verwechslungsgefahr zwischen dem Zeichen „QUANTEX“ und dem Zeichen „Quantum CapitalPartners“ Markeneintragung für „WingTsun“ Markeneintragung für „WingTsun“ Das Zeichen „YOUNG GLOBAL LEADERS“ ist dem Bereich des Gemeinguts zuzuweisen Das Zeichen „YOUNG GLOBAL LEADERS“ ist dem Bereich des Gemeinguts zuzuweisen Fehlende Markenschutzfähigkeit wegen Gemeingutcharakters des Zeichens Fehlende Markenschutzfähigkeit wegen Gemeingutcharakters des Zeichens Das Zeichen „SHOE PASSION“ gehört in den Bereich des Gemeingutes Das Zeichen „SHOE PASSION“ gehört in den Bereich des Gemeingutes Markenschutzfähigkeit infolge fehlender Irreführungsgefahr sowie fehlenden Gemeingutcharakters des Zeichens Markenschutzfähigkeit infolge fehlender Irreführungsgefahr sowie fehlenden Gemeingutcharakters des Zeichens Die Marke APPLE ist für die geltend gemachten Waren teilweise eintragungsfähig Die Marke APPLE ist für die geltend gemachten Waren teilweise eintragungsfähig Die Verwechslungsgefahr zwischen den Marken "Pupa" und "Fashion Pupa" ist zu bejahen / Eine indirekt im Verkehr durchgesetzte Marke ist nicht (mehr) ohne weiteres als stark zu qualifizieren Die Verwechslungsgefahr zwischen den Marken "Pupa" und "Fashion Pupa" ist zu bejahen / Eine indirekt im Verkehr durchgesetzte Marke ist nicht (mehr) ohne weiteres als stark zu qualifizieren Die Marke EPRIMO ist für die geltend gemachten Dienstleistungen nicht eintragungsfähig Die Marke EPRIMO ist für die geltend gemachten Dienstleistungen nicht eintragungsfähig Die Marke "ONE&ONLY (fig.)" ist für die geltend gemachten Waren nicht eintragungsfähig Die Marke "ONE&ONLY (fig.)" ist für die geltend gemachten Waren nicht eintragungsfähig Die IR-Marke Nr. 1'218'046 «Nussknackermännchen (3D)» ist für die beanspruchten Waren eintragungsfähig Die IR-Marke Nr. 1'218'046 «Nussknackermännchen (3D)» ist für die beanspruchten Waren eintragungsfähig Die Widerspruchsmarke «BLACKBERRY» setzt sich gegenüber der Marke «blackphone (fig.) teilweise durch Die Widerspruchsmarke «BLACKBERRY» setzt sich gegenüber der Marke «blackphone (fig.) teilweise durch Der Warenbildmarke «1800 CRISTALINO (fig.)» ist der schweizerische Markenschutz zu gewähren Der Warenbildmarke «1800 CRISTALINO (fig.)» ist der schweizerische Markenschutz zu gewähren Das Zeichen «più» gilt im Zusammenhang mit den beanspruchten Dienstleistungen (insbes. Beherbergung und Gastronomie) als beschreibend und daher nicht schutzfähig Das Zeichen «più» gilt im Zusammenhang mit den beanspruchten Dienstleistungen (insbes. Beherbergung und Gastronomie) als beschreibend und daher nicht schutzfähig Das Zeichen «LOCKIT» ist für Utensilien, die nicht verschliessbar sind, genügend unterscheidungskräftig und damit markenschutzfähig Das Zeichen «LOCKIT» ist für Utensilien, die nicht verschliessbar sind, genügend unterscheidungskräftig und damit markenschutzfähig Das Zeichen «POSTAUTO» ist infolge Verkehrsdurchsetzung für einen (grösseren) Teil der beanspruchten Waren und Dienstleistungen markenschutzfähig Das Zeichen «POSTAUTO» ist infolge Verkehrsdurchsetzung für einen (grösseren) Teil der beanspruchten Waren und Dienstleistungen markenschutzfähig Das Zeichen «hype. (fig.)» ist für die beanspruchten Produkte der Klassen 18, 25 sowie teilweise der Klasse 35 nicht markenschutzfähig Das Zeichen «hype. (fig.)» ist für die beanspruchten Produkte der Klassen 18, 25 sowie teilweise der Klasse 35 nicht markenschutzfähig Das Zeichen «REVELATION» ist für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen nicht markenschutzfähig, weil als beschreibend dem Gemeingut zuzurechnen Das Zeichen «REVELATION» ist für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen nicht markenschutzfähig, weil als beschreibend dem Gemeingut zuzurechnen Das Zeichen «AutonoMe» ist für die betroffenen medizinischen Instrumente direkt beschreibend und daher nicht markenschutzfähig Das Zeichen «AutonoMe» ist für die betroffenen medizinischen Instrumente direkt beschreibend und daher nicht markenschutzfähig Die Marke «SWICASA» erweist sich gegenüber der Marke «MICASA» als schutzfähig Die Marke «SWICASA» erweist sich gegenüber der Marke «MICASA» als schutzfähig Das Zeichen «ETERNA» ist für die durch das IGE beanstandeten Waren nicht markenschutzfähig Das Zeichen «ETERNA» ist für die durch das IGE beanstandeten Waren nicht markenschutzfähig Das Zeichen «GÖTEBORGS RAPÉ» ist für die beanspruchten Waren nicht markenschutzfähig Das Zeichen «GÖTEBORGS RAPÉ» ist für die beanspruchten Waren nicht markenschutzfähig «Zurich Real Estate» verletzt im Verhältnis zu «Zurich Insurance Company Ltd» Marken-, Firmen- und Lauterkeitsrecht «Zurich Real Estate» verletzt im Verhältnis zu «Zurich Insurance Company Ltd» Marken-, Firmen- und Lauterkeitsrecht Das Zeichen «APPLE» ist angesichts seines Bezugs auf das weltberühmte Unternehmen «APPLE» für sämtliche beanspruchten Waren marktschutzfähig Das Zeichen «APPLE» ist angesichts seines Bezugs auf das weltberühmte Unternehmen «APPLE» für sämtliche beanspruchten Waren marktschutzfähig Eine dreidimensionale Marke lediglich in Form ovaler Dosen ohne herausragende Elemente ist nicht markenschutzfähig Eine dreidimensionale Marke lediglich in Form ovaler Dosen ohne herausragende Elemente ist nicht markenschutzfähig Die internationale Registrierung «ALEXANDRA Laurent-Perrier (3D)» ist auch in der Schweiz als kombinierte Formmarke schutzfähig Die internationale Registrierung «ALEXANDRA Laurent-Perrier (3D)» ist auch in der Schweiz als kombinierte Formmarke schutzfähig Die Widerspruchsmarken «WORLD ECONOMIC FORUM (fig.)» und «WORLD ECONOMIC FORUM» setzen sich gegen die Marke «ZURICH ECONOMIC FORUM (fig.)» teilweise durch Die Widerspruchsmarken «WORLD ECONOMIC FORUM (fig.)» und «WORLD ECONOMIC FORUM» setzen sich gegen die Marke «ZURICH ECONOMIC FORUM (fig.)» teilweise durch Das Zeichen «BETOKONTAKT» ist beschreibender Natur und deshalb nicht markenschutzfähig Das Zeichen «BETOKONTAKT» ist beschreibender Natur und deshalb nicht markenschutzfähig «REVELATION» erweist sich für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen nicht als markenschutzfähig «REVELATION» erweist sich für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen nicht als markenschutzfähig Der internationalen Marke «MERCI» ist der schweizerische Markenschutz nicht zu gewähren. Der internationalen Marke «MERCI» ist der schweizerische Markenschutz nicht zu gewähren. «IGP» ist ein Vermerk gemäss Art. 20 Abs. 1 GUB/GGA-Verordnung und daher für vergleichbare Produkte nicht als Marke verwendbar «IGP» ist ein Vermerk gemäss Art. 20 Abs. 1 GUB/GGA-Verordnung und daher für vergleichbare Produkte nicht als Marke verwendbar Dem Zeichen «Gourmet (fig.)» von Nestlé für Tierfutter ist der schweizerische Markenschutz nicht zu gewähren Dem Zeichen «Gourmet (fig.)» von Nestlé für Tierfutter ist der schweizerische Markenschutz nicht zu gewähren Die internationale Marke «FILMARRAY» ist in der Schweiz nicht schutzfähig Die internationale Marke «FILMARRAY» ist in der Schweiz nicht schutzfähig «GRAND BASEL» ist für Dienstleistungen im Ausstellungsbereich nicht eintragungsfähig «GRAND BASEL» ist für Dienstleistungen im Ausstellungsbereich nicht eintragungsfähig Das Zeichen «Un gout de fou…jusq’au bout» (sic) ist für Esswaren nicht eintragungsfähig Das Zeichen «Un gout de fou…jusq’au bout» (sic) ist für Esswaren nicht eintragungsfähig Die angemeldete Verpackungsform für Lippenpflegeprodukte ist infolge Zugehörigkeit zum Gemeingut nicht markenschutzfähig Die angemeldete Verpackungsform für Lippenpflegeprodukte ist infolge Zugehörigkeit zum Gemeingut nicht markenschutzfähig «esmara see you IN PARIS (fig.)» ist für nicht aus Paris stammende Produkte eine irreführende Herkunftsangabe «esmara see you IN PARIS (fig.)» ist für nicht aus Paris stammende Produkte eine irreführende Herkunftsangabe Das Zeichen «NOVAPRIME» wirkt in Bezug auf die beanspruchten Produkte ohne weiteres als Hinweis auf Art und Qualität Das Zeichen «NOVAPRIME» wirkt in Bezug auf die beanspruchten Produkte ohne weiteres als Hinweis auf Art und Qualität Dem Zeichen «ALOFT» wird für die (u.a.) beanspruchten Hoteldienstleistungen die Eintragung verweigert Dem Zeichen «ALOFT» wird für die (u.a.) beanspruchten Hoteldienstleistungen die Eintragung verweigert Das Zeichen «NOVE» ist (u.a.) auch für Schmuckwaren und Bekleidung schutzfähig Das Zeichen «NOVE» ist (u.a.) auch für Schmuckwaren und Bekleidung schutzfähig Das Zeichen «Deluxe (fig.)» ist bezüglich der beanspruchten Produkte der Lebensmittel- und Getränkeindustrie nicht schutzfähig Das Zeichen «Deluxe (fig.)» ist bezüglich der beanspruchten Produkte der Lebensmittel- und Getränkeindustrie nicht schutzfähig Dem Zeichen «[Küchenmaschine] (fig.)» wird die Schutzausdehnung auf die Schweiz verweigert Dem Zeichen «[Küchenmaschine] (fig.)» wird die Schutzausdehnung auf die Schweiz verweigert Das Zeichen «PALACE» ist bezüglich in Luxushotels oft angebotener Waren nicht schutzfähig Das Zeichen «PALACE» ist bezüglich in Luxushotels oft angebotener Waren nicht schutzfähig Das Zeichen «OLD SKOOL» ist für die beanspruchten Waren beschreibend und die Verkehrsdurchsetzung nicht ausreichend belegt Das Zeichen «OLD SKOOL» ist für die beanspruchten Waren beschreibend und die Verkehrsdurchsetzung nicht ausreichend belegt Die Zeichen «[beige-brauner Hund]» und «[Elfe]» erweisen sich mit Blick auf die betroffenen Waren aus dem Spielzeugbereich als nicht schutzfähig Die Zeichen «[beige-brauner Hund]» und «[Elfe]» erweisen sich mit Blick auf die betroffenen Waren aus dem Spielzeugbereich als nicht schutzfähig Die Zeichen «BVLGARI» sowie «BVLGARI VAULT» gelten nicht als Herkunftsangaben und weisen auch die nötige Unterscheidungskraft auf Die Zeichen «BVLGARI» sowie «BVLGARI VAULT» gelten nicht als Herkunftsangaben und weisen auch die nötige Unterscheidungskraft auf «DIGILINE» erweist sich bezüglich der beanspruchten Produkte als beschreibend und somit nicht eintragungsfähig «DIGILINE» erweist sich bezüglich der beanspruchten Produkte als beschreibend und somit nicht eintragungsfähig Die Wortmarken «ONE» sowie «inOne» gehören zum Gemeingut; die besondere Gestaltung der Wort-/Bildmarke «inOne (fig.)» macht diese jedoch schutzfähig Die Wortmarken «ONE» sowie «inOne» gehören zum Gemeingut; die besondere Gestaltung der Wort-/Bildmarke «inOne (fig.)» macht diese jedoch schutzfähig «primeGear» ist für die beanspruchten Dienstleistungen nicht unterscheidungskräftig «primeGear» ist für die beanspruchten Dienstleistungen nicht unterscheidungskräftig «DesignWorld. (fig.)» ist nicht schutzfähig, weil für die betroffenen Möbel und Heimtextilien beschreibend «DesignWorld. (fig.)» ist nicht schutzfähig, weil für die betroffenen Möbel und Heimtextilien beschreibend «DO-TANK» ist nicht schutzfähig, weil für die Produkte beschreibend oder freihaltebedürftig «DO-TANK» ist nicht schutzfähig, weil für die Produkte beschreibend oder freihaltebedürftig «HYBRITEC» ist für die beanspruchten technischen Kombigeräte nicht schutzfähig, insbes. auch nicht im Verkehr durchgesetzt «HYBRITEC» ist für die beanspruchten technischen Kombigeräte nicht schutzfähig, insbes. auch nicht im Verkehr durchgesetzt Für die mit Lotterieveranstaltungen zusammenhängenden Produkte ist das Zeichen «EUROJACKPOT (fig.)» nicht schutzfähig Für die mit Lotterieveranstaltungen zusammenhängenden Produkte ist das Zeichen «EUROJACKPOT (fig.)» nicht schutzfähig Das Karomuster einschliesslich seiner Position auf durch Bally beanspruchten Schuhwaren ist nicht schutzfähig Das Karomuster einschliesslich seiner Position auf durch Bally beanspruchten Schuhwaren ist nicht schutzfähig «QUICK MILL (fig.)» ist für Computersoftware schutzfähig, nicht jedoch für Waren, die üblicherweise Mahlwerke enthalten «QUICK MILL (fig.)» ist für Computersoftware schutzfähig, nicht jedoch für Waren, die üblicherweise Mahlwerke enthalten Das Zeichen «QR-Code (fig.)» mit einem Kreuz in dessen Mitte ist entgegen der Ansicht des IGE schutzfähig Das Zeichen «QR-Code (fig.)» mit einem Kreuz in dessen Mitte ist entgegen der Ansicht des IGE schutzfähig «NeoGear» ist für Produkte des Elektrobereichs beschreibend und somit nicht schutzfähig «NeoGear» ist für Produkte des Elektrobereichs beschreibend und somit nicht schutzfähig «UMBRA SHEER» ist für Produkte aus dem Kosmetikbereich freihaltebedürftig «UMBRA SHEER» ist für Produkte aus dem Kosmetikbereich freihaltebedürftig «100% PURE CACAO FRUIT WHOLEFRUIT (fig.)» ist für die beanspruchten Kakaoprodukte nicht schutzfähig «100% PURE CACAO FRUIT WHOLEFRUIT (fig.)» ist für die beanspruchten Kakaoprodukte nicht schutzfähig Das Zeichen «ECOSHELL (fig.)» ist beschreibender Natur und deshalb nicht markenschutzfähig Das Zeichen «ECOSHELL (fig.)» ist beschreibender Natur und deshalb nicht markenschutzfähig Die Nespressokapsel als Form stellt eine technische Notwendigkeit dar und ist somit nicht markenschutzfähig Die Nespressokapsel als Form stellt eine technische Notwendigkeit dar und ist somit nicht markenschutzfähig Das Zeichen «STELLAR» ist für Hörgeräte und ihr Zubehör nicht beschreibend Das Zeichen «STELLAR» ist für Hörgeräte und ihr Zubehör nicht beschreibend Die Widerspruchsmarke «Cannabe» setzt sich gegen «Cannamigo» nicht durch Die Widerspruchsmarke «Cannabe» setzt sich gegen «Cannamigo» nicht durch «HOSPITAL HALBPRIVAT» ist für den Krankenversicherungsbereich beschreibend und damit Teil des Gemeingutes «HOSPITAL HALBPRIVAT» ist für den Krankenversicherungsbereich beschreibend und damit Teil des Gemeingutes Fehlende Unterscheidungskraft von «FACTFULNESS» für Produkte aus dem Bildungsbereich Fehlende Unterscheidungskraft von «FACTFULNESS» für Produkte aus dem Bildungsbereich «Butterfly» ist für nicht freihaltebedürftige Waren (z.B. Koffer) schutzfähig «Butterfly» ist für nicht freihaltebedürftige Waren (z.B. Koffer) schutzfähig «PUMA WORLD CUP QATAR 2022» und «PUMA WORLD CUP 2022» sowie «QATAR 2022 (fig.)» und «WORLD CUP 2022 (fig.)» sind nicht schutzfähig «PUMA WORLD CUP QATAR 2022» und «PUMA WORLD CUP 2022» sowie «QATAR 2022 (fig.)» und «WORLD CUP 2022 (fig.)» sind nicht schutzfähig Das Zeichen «[Flaschenform] (fig.)» bzw. «Nemiroff (3D)» ist markenschutzfähig Das Zeichen «[Flaschenform] (fig.)» bzw. «Nemiroff (3D)» ist markenschutzfähig Die Lidl-Osterhasen schaffen im Vergleich zu den Lindt-Osterhasen eine Verwechslungsgefahr Die Lidl-Osterhasen schaffen im Vergleich zu den Lindt-Osterhasen eine Verwechslungsgefahr Die Wortmarke «Butterfly» ist für alle beanspruchten Produkte schutzfähig Die Wortmarke «Butterfly» ist für alle beanspruchten Produkte schutzfähig Die Apple-Icons u.a. für Tablets und Podcast-Applikationen bleiben Gemeingut Die Apple-Icons u.a. für Tablets und Podcast-Applikationen bleiben Gemeingut «Shavette» gehört mit Bezug auf gewisse Rasurprodukte zum Gemeingut «Shavette» gehört mit Bezug auf gewisse Rasurprodukte zum Gemeingut Fehlende Unterscheidungskraft von «Al Brain» mit Bezug auf die beanspruchten Produkte Fehlende Unterscheidungskraft von «Al Brain» mit Bezug auf die beanspruchten Produkte Die Darstellung eines A ohne Querbalken ist schutzfähig und der Eintrag war nicht missbräuchlich Die Darstellung eines A ohne Querbalken ist schutzfähig und der Eintrag war nicht missbräuchlich Die Apple-Marke «TRUEDEPTH» ist z.T. beschreibend, jedoch nicht für «Headsets» als auditive Waren Die Apple-Marke «TRUEDEPTH» ist z.T. beschreibend, jedoch nicht für «Headsets» als auditive Waren «AI Brain» wirkt für die streitigen Produkte beschreibend und ist insoweit Gemeingut «AI Brain» wirkt für die streitigen Produkte beschreibend und ist insoweit Gemeingut Die «SCHWEIZERISCHE ÄRZTEZEITUNG» erweist sich nicht als durchgesetzte Marke Die «SCHWEIZERISCHE ÄRZTEZEITUNG» erweist sich nicht als durchgesetzte Marke Fehlende Unterscheidungskraft der Warenbildmarke «[Socke] (fig.)» Fehlende Unterscheidungskraft der Warenbildmarke «[Socke] (fig.)» Das Zeichen «[Apfel] (fig.)» von Apple ist für alle beanspruchten Produkte schutzfähig Das Zeichen «[Apfel] (fig.)» von Apple ist für alle beanspruchten Produkte schutzfähig «TRUEDEPTH» ist für gewisse Produkte (z.B. Computer als Oberbegriff) nicht eintragungsfähig «TRUEDEPTH» ist für gewisse Produkte (z.B. Computer als Oberbegriff) nicht eintragungsfähig «UNITED FOR YOUR SUCCESS» ist nicht eintragungsfähig «UNITED FOR YOUR SUCCESS» ist nicht eintragungsfähig «Novafoil» ist für die beanspruchten Verpackungsmaschinen wegen Gemeingutcharakters nicht markenschutzfähig «Novafoil» ist für die beanspruchten Verpackungsmaschinen wegen Gemeingutcharakters nicht markenschutzfähig «FACE ID» ist für die beanspruchten Produkte wegen Gemeingutcharakters nicht markenschutzfähig «FACE ID» ist für die beanspruchten Produkte wegen Gemeingutcharakters nicht markenschutzfähig «Stiftung Schweizerische Schule für Blindenführhunde Allschwil Blindenführhunde Assistenzhunde Autismusbegleithunde Sozialhunde (fig.)» ist schutzfähig «Stiftung Schweizerische Schule für Blindenführhunde Allschwil Blindenführhunde Assistenzhunde Autismusbegleithunde Sozialhunde (fig.)» ist schutzfähig «StyleLine» ist für die abgewiesenen Produkte wegen Gemeingutcharakters nicht markenschutzfähig «StyleLine» ist für die abgewiesenen Produkte wegen Gemeingutcharakters nicht markenschutzfähig «WORLD ECONOMIC FORUM» ist für Gastronomie-Dienstleistungen nicht schutzfähig «WORLD ECONOMIC FORUM» ist für Gastronomie-Dienstleistungen nicht schutzfähig Die geltend gemachte dreidimensionale Form einer Verpackung für flüssige Nahrungsmittel und Getränke ist nicht markenschutzfähig Die geltend gemachte dreidimensionale Form einer Verpackung für flüssige Nahrungsmittel und Getränke ist nicht markenschutzfähig Marken- sowie lauterkeitsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit «Glubschi» werden teilweise entgültig entschieden oder zurückgewiesen Marken- sowie lauterkeitsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit «Glubschi» werden teilweise entgültig entschieden oder zurückgewiesen «CoolFlex» fehlt mit Bezug auf Matratzen etc. der Klasse 20 die Unterscheidungskraft «CoolFlex» fehlt mit Bezug auf Matratzen etc. der Klasse 20 die Unterscheidungskraft «ID NOW» wirkt für die beanspruchten medizinischen Diagnosegeräte beschreibend «ID NOW» wirkt für die beanspruchten medizinischen Diagnosegeräte beschreibend «vita (fig.)» setzt sich gegen «Vita (fig.)» nur beschränkt durch «vita (fig.)» setzt sich gegen «Vita (fig.)» nur beschränkt durch «SAMTHUS» erweist sich für Waren mit Bezug auf Samt-Textilien als beschreibend «SAMTHUS» erweist sich für Waren mit Bezug auf Samt-Textilien als beschreibend «AgentEco» wirkt für die beanspruchten Produkte (Reinigungsmittel i.w.S.) beschreibend «AgentEco» wirkt für die beanspruchten Produkte (Reinigungsmittel i.w.S.) beschreibend «OXYCARE» wirkt für die streitigen Produkte (Sauerstofftherapie i.w.S.) als beschreibend «OXYCARE» wirkt für die streitigen Produkte (Sauerstofftherapie i.w.S.) als beschreibend Die dreidimensionale Darstellung eines medizinischen Inhalators gehört zum Gemeingut Die dreidimensionale Darstellung eines medizinischen Inhalators gehört zum Gemeingut «inTime AGILE LOGISTICS (fig.)» gehört für die fraglichen Produkte (Logistik i.w.S.) zum Gemeingut «inTime AGILE LOGISTICS (fig.)» gehört für die fraglichen Produkte (Logistik i.w.S.) zum Gemeingut «ALPSTEIN» ist für die betroffenen Milchprodukte als Herkunftsangabe Teil des Gemeinguts «ALPSTEIN» ist für die betroffenen Milchprodukte als Herkunftsangabe Teil des Gemeinguts «SAMTHUS» ist für die fraglichen Produkte (Waren, die auch aus Samt herstellbar sind) nicht unterscheidungskräftig «SAMTHUS» ist für die fraglichen Produkte (Waren, die auch aus Samt herstellbar sind) nicht unterscheidungskräftig «MAX» wirkt für die betroffenen Produkte (Computersoftware für die Software-Entwicklung) beschreibend sowie anpreisend «MAX» wirkt für die betroffenen Produkte (Computersoftware für die Software-Entwicklung) beschreibend sowie anpreisend «MADE WITH RUBY COCOA BEANS (fig.)» geniesst die nötige Unterscheidungskraft «MADE WITH RUBY COCOA BEANS (fig.)» geniesst die nötige Unterscheidungskraft «Constructor» wirkt (nur) für Produkte im Zusammenhang mit eigentlichen Konstruktionstätigkeiten beschreibend «Constructor» wirkt (nur) für Produkte im Zusammenhang mit eigentlichen Konstruktionstätigkeiten beschreibend «ALOE FARMERS» ist für die betroffenen Produkte (diverse Trinkpräparate) nicht unterscheidungskräftig «ALOE FARMERS» ist für die betroffenen Produkte (diverse Trinkpräparate) nicht unterscheidungskräftig «TASTY ALOE VERA (fig.)» ist für die betroffenen Produkte (diverse Trinkpräparate) nicht unterscheidungskräftig «TASTY ALOE VERA (fig.)» ist für die betroffenen Produkte (diverse Trinkpräparate) nicht unterscheidungskräftig Kommentierung POSTAUTO wird für einen (weiteren) Teil der Produkte als durchgesetzte Marke registriert POSTAUTO wird für einen (weiteren) Teil der Produkte als durchgesetzte Marke registriert Originäre Unterscheidungskraft infolge notorischer Bekanntheit Originäre Unterscheidungskraft infolge notorischer Bekanntheit primeGear – mehrfach sinnstiftende Bedeutung des Zeichens primeGear – mehrfach sinnstiftende Bedeutung des Zeichens Gebrauch des Zeichens Hybritec als "Linienmarke" für einzelne Gerätetypen über sieben Jahre genügt nicht als Beleg für die Verkehrsdurchsetzung Gebrauch des Zeichens Hybritec als "Linienmarke" für einzelne Gerätetypen über sieben Jahre genügt nicht als Beleg für die Verkehrsdurchsetzung Verwechslungsgefahr trotz Warenidentität und Zeichenähnlichkeit nicht gegeben, da die (beiden) Marken zum Teil aus freihaltebedürftigen Elementen bestehen Verwechslungsgefahr trotz Warenidentität und Zeichenähnlichkeit nicht gegeben, da die (beiden) Marken zum Teil aus freihaltebedürftigen Elementen bestehen Das BVGer taxiert das Zeichen ‘Butterfly’ als schutzunfähigen Hinweis auf ein übliches Ausstattungsmerkmal für bestimmte Produkte Das BVGer taxiert das Zeichen ‘Butterfly’ als schutzunfähigen Hinweis auf ein übliches Ausstattungsmerkmal für bestimmte Produkte FIFA vs. Puma – beide gewonnen und doch verloren… FIFA vs. Puma – beide gewonnen und doch verloren… Sportsocken mit Gestaltungen am Fussrist bzw. Sockenschaft und Lasche am Schaftende nicht als Warenbildmarke schutzfähig Sportsocken mit Gestaltungen am Fussrist bzw. Sockenschaft und Lasche am Schaftende nicht als Warenbildmarke schutzfähig «Apfel» (fig.) für Waren der Klasse 9 eintragungsfähig «Apfel» (fig.) für Waren der Klasse 9 eintragungsfähig
Eintragungsfähigkeit einer internationalen Registrierung dank Unterscheidungskraft des Zeichens Eintragungsfähigkeit einer internationalen Registrierung dank Unterscheidungskraft des Zeichens
Keine Eintragungsfähigkeit einer internationalen Registrierung mangels ausreichender Unterscheidungskraft des Zeichens Keine Eintragungsfähigkeit einer internationalen Registrierung mangels ausreichender Unterscheidungskraft des Zeichens
Bedeutung eines Verstosses gegen das Wappenschutzgesetz für die Geltung einer Widerspruchsmarke Bedeutung eines Verstosses gegen das Wappenschutzgesetz für die Geltung einer Widerspruchsmarke
Das Zeichen „HAMILTON“ ist als Marke eintragungsfähig Das Zeichen „HAMILTON“ ist als Marke eintragungsfähig
Verwechslungsgefahr zwischen dem Zeichen „QUANTEX“ und dem Zeichen „Quantum CapitalPartners“ Verwechslungsgefahr zwischen dem Zeichen „QUANTEX“ und dem Zeichen „Quantum CapitalPartners“
Das Zeichen „YOUNG GLOBAL LEADERS“ ist dem Bereich des Gemeinguts zuzuweisen Das Zeichen „YOUNG GLOBAL LEADERS“ ist dem Bereich des Gemeinguts zuzuweisen
Fehlende Markenschutzfähigkeit wegen Gemeingutcharakters des Zeichens Fehlende Markenschutzfähigkeit wegen Gemeingutcharakters des Zeichens
Das Zeichen „SHOE PASSION“ gehört in den Bereich des Gemeingutes Das Zeichen „SHOE PASSION“ gehört in den Bereich des Gemeingutes
Markenschutzfähigkeit infolge fehlender Irreführungsgefahr sowie fehlenden Gemeingutcharakters des Zeichens Markenschutzfähigkeit infolge fehlender Irreführungsgefahr sowie fehlenden Gemeingutcharakters des Zeichens
Die Marke APPLE ist für die geltend gemachten Waren teilweise eintragungsfähig Die Marke APPLE ist für die geltend gemachten Waren teilweise eintragungsfähig
Die Verwechslungsgefahr zwischen den Marken "Pupa" und "Fashion Pupa" ist zu bejahen / Eine indirekt im Verkehr durchgesetzte Marke ist nicht (mehr) ohne weiteres als stark zu qualifizieren Die Verwechslungsgefahr zwischen den Marken "Pupa" und "Fashion Pupa" ist zu bejahen / Eine indirekt im Verkehr durchgesetzte Marke ist nicht (mehr) ohne weiteres als stark zu qualifizieren
Die Marke EPRIMO ist für die geltend gemachten Dienstleistungen nicht eintragungsfähig Die Marke EPRIMO ist für die geltend gemachten Dienstleistungen nicht eintragungsfähig
Die Marke "ONE&ONLY (fig.)" ist für die geltend gemachten Waren nicht eintragungsfähig Die Marke "ONE&ONLY (fig.)" ist für die geltend gemachten Waren nicht eintragungsfähig
Die IR-Marke Nr. 1'218'046 «Nussknackermännchen (3D)» ist für die beanspruchten Waren eintragungsfähig Die IR-Marke Nr. 1'218'046 «Nussknackermännchen (3D)» ist für die beanspruchten Waren eintragungsfähig
Die Widerspruchsmarke «BLACKBERRY» setzt sich gegenüber der Marke «blackphone (fig.) teilweise durch Die Widerspruchsmarke «BLACKBERRY» setzt sich gegenüber der Marke «blackphone (fig.) teilweise durch
Der Warenbildmarke «1800 CRISTALINO (fig.)» ist der schweizerische Markenschutz zu gewähren Der Warenbildmarke «1800 CRISTALINO (fig.)» ist der schweizerische Markenschutz zu gewähren
Das Zeichen «più» gilt im Zusammenhang mit den beanspruchten Dienstleistungen (insbes. Beherbergung und Gastronomie) als beschreibend und daher nicht schutzfähig Das Zeichen «più» gilt im Zusammenhang mit den beanspruchten Dienstleistungen (insbes. Beherbergung und Gastronomie) als beschreibend und daher nicht schutzfähig
Das Zeichen «LOCKIT» ist für Utensilien, die nicht verschliessbar sind, genügend unterscheidungskräftig und damit markenschutzfähig Das Zeichen «LOCKIT» ist für Utensilien, die nicht verschliessbar sind, genügend unterscheidungskräftig und damit markenschutzfähig
Das Zeichen «POSTAUTO» ist infolge Verkehrsdurchsetzung für einen (grösseren) Teil der beanspruchten Waren und Dienstleistungen markenschutzfähig Das Zeichen «POSTAUTO» ist infolge Verkehrsdurchsetzung für einen (grösseren) Teil der beanspruchten Waren und Dienstleistungen markenschutzfähig
Das Zeichen «hype. (fig.)» ist für die beanspruchten Produkte der Klassen 18, 25 sowie teilweise der Klasse 35 nicht markenschutzfähig Das Zeichen «hype. (fig.)» ist für die beanspruchten Produkte der Klassen 18, 25 sowie teilweise der Klasse 35 nicht markenschutzfähig
Das Zeichen «REVELATION» ist für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen nicht markenschutzfähig, weil als beschreibend dem Gemeingut zuzurechnen Das Zeichen «REVELATION» ist für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen nicht markenschutzfähig, weil als beschreibend dem Gemeingut zuzurechnen
Das Zeichen «AutonoMe» ist für die betroffenen medizinischen Instrumente direkt beschreibend und daher nicht markenschutzfähig Das Zeichen «AutonoMe» ist für die betroffenen medizinischen Instrumente direkt beschreibend und daher nicht markenschutzfähig
Die Marke «SWICASA» erweist sich gegenüber der Marke «MICASA» als schutzfähig Die Marke «SWICASA» erweist sich gegenüber der Marke «MICASA» als schutzfähig
Das Zeichen «ETERNA» ist für die durch das IGE beanstandeten Waren nicht markenschutzfähig Das Zeichen «ETERNA» ist für die durch das IGE beanstandeten Waren nicht markenschutzfähig
Das Zeichen «GÖTEBORGS RAPÉ» ist für die beanspruchten Waren nicht markenschutzfähig Das Zeichen «GÖTEBORGS RAPÉ» ist für die beanspruchten Waren nicht markenschutzfähig
«Zurich Real Estate» verletzt im Verhältnis zu «Zurich Insurance Company Ltd» Marken-, Firmen- und Lauterkeitsrecht «Zurich Real Estate» verletzt im Verhältnis zu «Zurich Insurance Company Ltd» Marken-, Firmen- und Lauterkeitsrecht
Das Zeichen «APPLE» ist angesichts seines Bezugs auf das weltberühmte Unternehmen «APPLE» für sämtliche beanspruchten Waren marktschutzfähig Das Zeichen «APPLE» ist angesichts seines Bezugs auf das weltberühmte Unternehmen «APPLE» für sämtliche beanspruchten Waren marktschutzfähig
Eine dreidimensionale Marke lediglich in Form ovaler Dosen ohne herausragende Elemente ist nicht markenschutzfähig Eine dreidimensionale Marke lediglich in Form ovaler Dosen ohne herausragende Elemente ist nicht markenschutzfähig
Die internationale Registrierung «ALEXANDRA Laurent-Perrier (3D)» ist auch in der Schweiz als kombinierte Formmarke schutzfähig Die internationale Registrierung «ALEXANDRA Laurent-Perrier (3D)» ist auch in der Schweiz als kombinierte Formmarke schutzfähig
Die Widerspruchsmarken «WORLD ECONOMIC FORUM (fig.)» und «WORLD ECONOMIC FORUM» setzen sich gegen die Marke «ZURICH ECONOMIC FORUM (fig.)» teilweise durch Die Widerspruchsmarken «WORLD ECONOMIC FORUM (fig.)» und «WORLD ECONOMIC FORUM» setzen sich gegen die Marke «ZURICH ECONOMIC FORUM (fig.)» teilweise durch
Das Zeichen «BETOKONTAKT» ist beschreibender Natur und deshalb nicht markenschutzfähig Das Zeichen «BETOKONTAKT» ist beschreibender Natur und deshalb nicht markenschutzfähig
«REVELATION» erweist sich für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen nicht als markenschutzfähig «REVELATION» erweist sich für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen nicht als markenschutzfähig
Der internationalen Marke «MERCI» ist der schweizerische Markenschutz nicht zu gewähren. Der internationalen Marke «MERCI» ist der schweizerische Markenschutz nicht zu gewähren.
«IGP» ist ein Vermerk gemäss Art. 20 Abs. 1 GUB/GGA-Verordnung und daher für vergleichbare Produkte nicht als Marke verwendbar «IGP» ist ein Vermerk gemäss Art. 20 Abs. 1 GUB/GGA-Verordnung und daher für vergleichbare Produkte nicht als Marke verwendbar
Dem Zeichen «Gourmet (fig.)» von Nestlé für Tierfutter ist der schweizerische Markenschutz nicht zu gewähren Dem Zeichen «Gourmet (fig.)» von Nestlé für Tierfutter ist der schweizerische Markenschutz nicht zu gewähren
Die internationale Marke «FILMARRAY» ist in der Schweiz nicht schutzfähig Die internationale Marke «FILMARRAY» ist in der Schweiz nicht schutzfähig
«GRAND BASEL» ist für Dienstleistungen im Ausstellungsbereich nicht eintragungsfähig «GRAND BASEL» ist für Dienstleistungen im Ausstellungsbereich nicht eintragungsfähig
Das Zeichen «Un gout de fou…jusq’au bout» (sic) ist für Esswaren nicht eintragungsfähig Das Zeichen «Un gout de fou…jusq’au bout» (sic) ist für Esswaren nicht eintragungsfähig
Die angemeldete Verpackungsform für Lippenpflegeprodukte ist infolge Zugehörigkeit zum Gemeingut nicht markenschutzfähig Die angemeldete Verpackungsform für Lippenpflegeprodukte ist infolge Zugehörigkeit zum Gemeingut nicht markenschutzfähig
«esmara see you IN PARIS (fig.)» ist für nicht aus Paris stammende Produkte eine irreführende Herkunftsangabe «esmara see you IN PARIS (fig.)» ist für nicht aus Paris stammende Produkte eine irreführende Herkunftsangabe
Das Zeichen «NOVAPRIME» wirkt in Bezug auf die beanspruchten Produkte ohne weiteres als Hinweis auf Art und Qualität Das Zeichen «NOVAPRIME» wirkt in Bezug auf die beanspruchten Produkte ohne weiteres als Hinweis auf Art und Qualität
Dem Zeichen «ALOFT» wird für die (u.a.) beanspruchten Hoteldienstleistungen die Eintragung verweigert Dem Zeichen «ALOFT» wird für die (u.a.) beanspruchten Hoteldienstleistungen die Eintragung verweigert
Das Zeichen «NOVE» ist (u.a.) auch für Schmuckwaren und Bekleidung schutzfähig Das Zeichen «NOVE» ist (u.a.) auch für Schmuckwaren und Bekleidung schutzfähig
Das Zeichen «Deluxe (fig.)» ist bezüglich der beanspruchten Produkte der Lebensmittel- und Getränkeindustrie nicht schutzfähig Das Zeichen «Deluxe (fig.)» ist bezüglich der beanspruchten Produkte der Lebensmittel- und Getränkeindustrie nicht schutzfähig
Dem Zeichen «[Küchenmaschine] (fig.)» wird die Schutzausdehnung auf die Schweiz verweigert Dem Zeichen «[Küchenmaschine] (fig.)» wird die Schutzausdehnung auf die Schweiz verweigert
Das Zeichen «PALACE» ist bezüglich in Luxushotels oft angebotener Waren nicht schutzfähig Das Zeichen «PALACE» ist bezüglich in Luxushotels oft angebotener Waren nicht schutzfähig
Das Zeichen «OLD SKOOL» ist für die beanspruchten Waren beschreibend und die Verkehrsdurchsetzung nicht ausreichend belegt Das Zeichen «OLD SKOOL» ist für die beanspruchten Waren beschreibend und die Verkehrsdurchsetzung nicht ausreichend belegt
Die Zeichen «[beige-brauner Hund]» und «[Elfe]» erweisen sich mit Blick auf die betroffenen Waren aus dem Spielzeugbereich als nicht schutzfähig Die Zeichen «[beige-brauner Hund]» und «[Elfe]» erweisen sich mit Blick auf die betroffenen Waren aus dem Spielzeugbereich als nicht schutzfähig
Die Zeichen «BVLGARI» sowie «BVLGARI VAULT» gelten nicht als Herkunftsangaben und weisen auch die nötige Unterscheidungskraft auf Die Zeichen «BVLGARI» sowie «BVLGARI VAULT» gelten nicht als Herkunftsangaben und weisen auch die nötige Unterscheidungskraft auf
«DIGILINE» erweist sich bezüglich der beanspruchten Produkte als beschreibend und somit nicht eintragungsfähig «DIGILINE» erweist sich bezüglich der beanspruchten Produkte als beschreibend und somit nicht eintragungsfähig
Die Wortmarken «ONE» sowie «inOne» gehören zum Gemeingut; die besondere Gestaltung der Wort-/Bildmarke «inOne (fig.)» macht diese jedoch schutzfähig Die Wortmarken «ONE» sowie «inOne» gehören zum Gemeingut; die besondere Gestaltung der Wort-/Bildmarke «inOne (fig.)» macht diese jedoch schutzfähig
«primeGear» ist für die beanspruchten Dienstleistungen nicht unterscheidungskräftig «primeGear» ist für die beanspruchten Dienstleistungen nicht unterscheidungskräftig
«DesignWorld. (fig.)» ist nicht schutzfähig, weil für die betroffenen Möbel und Heimtextilien beschreibend «DesignWorld. (fig.)» ist nicht schutzfähig, weil für die betroffenen Möbel und Heimtextilien beschreibend
«DO-TANK» ist nicht schutzfähig, weil für die Produkte beschreibend oder freihaltebedürftig «DO-TANK» ist nicht schutzfähig, weil für die Produkte beschreibend oder freihaltebedürftig
«HYBRITEC» ist für die beanspruchten technischen Kombigeräte nicht schutzfähig, insbes. auch nicht im Verkehr durchgesetzt «HYBRITEC» ist für die beanspruchten technischen Kombigeräte nicht schutzfähig, insbes. auch nicht im Verkehr durchgesetzt
Für die mit Lotterieveranstaltungen zusammenhängenden Produkte ist das Zeichen «EUROJACKPOT (fig.)» nicht schutzfähig Für die mit Lotterieveranstaltungen zusammenhängenden Produkte ist das Zeichen «EUROJACKPOT (fig.)» nicht schutzfähig
Das Karomuster einschliesslich seiner Position auf durch Bally beanspruchten Schuhwaren ist nicht schutzfähig Das Karomuster einschliesslich seiner Position auf durch Bally beanspruchten Schuhwaren ist nicht schutzfähig
«QUICK MILL (fig.)» ist für Computersoftware schutzfähig, nicht jedoch für Waren, die üblicherweise Mahlwerke enthalten «QUICK MILL (fig.)» ist für Computersoftware schutzfähig, nicht jedoch für Waren, die üblicherweise Mahlwerke enthalten
Das Zeichen «QR-Code (fig.)» mit einem Kreuz in dessen Mitte ist entgegen der Ansicht des IGE schutzfähig Das Zeichen «QR-Code (fig.)» mit einem Kreuz in dessen Mitte ist entgegen der Ansicht des IGE schutzfähig
«NeoGear» ist für Produkte des Elektrobereichs beschreibend und somit nicht schutzfähig «NeoGear» ist für Produkte des Elektrobereichs beschreibend und somit nicht schutzfähig
«UMBRA SHEER» ist für Produkte aus dem Kosmetikbereich freihaltebedürftig «UMBRA SHEER» ist für Produkte aus dem Kosmetikbereich freihaltebedürftig
«100% PURE CACAO FRUIT WHOLEFRUIT (fig.)» ist für die beanspruchten Kakaoprodukte nicht schutzfähig «100% PURE CACAO FRUIT WHOLEFRUIT (fig.)» ist für die beanspruchten Kakaoprodukte nicht schutzfähig
Das Zeichen «ECOSHELL (fig.)» ist beschreibender Natur und deshalb nicht markenschutzfähig Das Zeichen «ECOSHELL (fig.)» ist beschreibender Natur und deshalb nicht markenschutzfähig
Die Nespressokapsel als Form stellt eine technische Notwendigkeit dar und ist somit nicht markenschutzfähig Die Nespressokapsel als Form stellt eine technische Notwendigkeit dar und ist somit nicht markenschutzfähig
Das Zeichen «STELLAR» ist für Hörgeräte und ihr Zubehör nicht beschreibend Das Zeichen «STELLAR» ist für Hörgeräte und ihr Zubehör nicht beschreibend
Die Widerspruchsmarke «Cannabe» setzt sich gegen «Cannamigo» nicht durch Die Widerspruchsmarke «Cannabe» setzt sich gegen «Cannamigo» nicht durch
«HOSPITAL HALBPRIVAT» ist für den Krankenversicherungsbereich beschreibend und damit Teil des Gemeingutes «HOSPITAL HALBPRIVAT» ist für den Krankenversicherungsbereich beschreibend und damit Teil des Gemeingutes
Fehlende Unterscheidungskraft von «FACTFULNESS» für Produkte aus dem Bildungsbereich Fehlende Unterscheidungskraft von «FACTFULNESS» für Produkte aus dem Bildungsbereich
«Butterfly» ist für nicht freihaltebedürftige Waren (z.B. Koffer) schutzfähig «Butterfly» ist für nicht freihaltebedürftige Waren (z.B. Koffer) schutzfähig
«PUMA WORLD CUP QATAR 2022» und «PUMA WORLD CUP 2022» sowie «QATAR 2022 (fig.)» und «WORLD CUP 2022 (fig.)» sind nicht schutzfähig «PUMA WORLD CUP QATAR 2022» und «PUMA WORLD CUP 2022» sowie «QATAR 2022 (fig.)» und «WORLD CUP 2022 (fig.)» sind nicht schutzfähig
Das Zeichen «[Flaschenform] (fig.)» bzw. «Nemiroff (3D)» ist markenschutzfähig Das Zeichen «[Flaschenform] (fig.)» bzw. «Nemiroff (3D)» ist markenschutzfähig
Die Lidl-Osterhasen schaffen im Vergleich zu den Lindt-Osterhasen eine Verwechslungsgefahr Die Lidl-Osterhasen schaffen im Vergleich zu den Lindt-Osterhasen eine Verwechslungsgefahr
Die Wortmarke «Butterfly» ist für alle beanspruchten Produkte schutzfähig Die Wortmarke «Butterfly» ist für alle beanspruchten Produkte schutzfähig
Die Apple-Icons u.a. für Tablets und Podcast-Applikationen bleiben Gemeingut Die Apple-Icons u.a. für Tablets und Podcast-Applikationen bleiben Gemeingut
«Shavette» gehört mit Bezug auf gewisse Rasurprodukte zum Gemeingut «Shavette» gehört mit Bezug auf gewisse Rasurprodukte zum Gemeingut
Fehlende Unterscheidungskraft von «Al Brain» mit Bezug auf die beanspruchten Produkte Fehlende Unterscheidungskraft von «Al Brain» mit Bezug auf die beanspruchten Produkte
Die Darstellung eines A ohne Querbalken ist schutzfähig und der Eintrag war nicht missbräuchlich Die Darstellung eines A ohne Querbalken ist schutzfähig und der Eintrag war nicht missbräuchlich
Die Apple-Marke «TRUEDEPTH» ist z.T. beschreibend, jedoch nicht für «Headsets» als auditive Waren Die Apple-Marke «TRUEDEPTH» ist z.T. beschreibend, jedoch nicht für «Headsets» als auditive Waren
«AI Brain» wirkt für die streitigen Produkte beschreibend und ist insoweit Gemeingut «AI Brain» wirkt für die streitigen Produkte beschreibend und ist insoweit Gemeingut
Die «SCHWEIZERISCHE ÄRZTEZEITUNG» erweist sich nicht als durchgesetzte Marke Die «SCHWEIZERISCHE ÄRZTEZEITUNG» erweist sich nicht als durchgesetzte Marke
Fehlende Unterscheidungskraft der Warenbildmarke «[Socke] (fig.)» Fehlende Unterscheidungskraft der Warenbildmarke «[Socke] (fig.)»
Das Zeichen «[Apfel] (fig.)» von Apple ist für alle beanspruchten Produkte schutzfähig Das Zeichen «[Apfel] (fig.)» von Apple ist für alle beanspruchten Produkte schutzfähig
«TRUEDEPTH» ist für gewisse Produkte (z.B. Computer als Oberbegriff) nicht eintragungsfähig «TRUEDEPTH» ist für gewisse Produkte (z.B. Computer als Oberbegriff) nicht eintragungsfähig
«UNITED FOR YOUR SUCCESS» ist nicht eintragungsfähig «UNITED FOR YOUR SUCCESS» ist nicht eintragungsfähig
«Novafoil» ist für die beanspruchten Verpackungsmaschinen wegen Gemeingutcharakters nicht markenschutzfähig «Novafoil» ist für die beanspruchten Verpackungsmaschinen wegen Gemeingutcharakters nicht markenschutzfähig
«FACE ID» ist für die beanspruchten Produkte wegen Gemeingutcharakters nicht markenschutzfähig «FACE ID» ist für die beanspruchten Produkte wegen Gemeingutcharakters nicht markenschutzfähig
«Stiftung Schweizerische Schule für Blindenführhunde Allschwil Blindenführhunde Assistenzhunde Autismusbegleithunde Sozialhunde (fig.)» ist schutzfähig «Stiftung Schweizerische Schule für Blindenführhunde Allschwil Blindenführhunde Assistenzhunde Autismusbegleithunde Sozialhunde (fig.)» ist schutzfähig
«StyleLine» ist für die abgewiesenen Produkte wegen Gemeingutcharakters nicht markenschutzfähig «StyleLine» ist für die abgewiesenen Produkte wegen Gemeingutcharakters nicht markenschutzfähig
«WORLD ECONOMIC FORUM» ist für Gastronomie-Dienstleistungen nicht schutzfähig «WORLD ECONOMIC FORUM» ist für Gastronomie-Dienstleistungen nicht schutzfähig
Die geltend gemachte dreidimensionale Form einer Verpackung für flüssige Nahrungsmittel und Getränke ist nicht markenschutzfähig Die geltend gemachte dreidimensionale Form einer Verpackung für flüssige Nahrungsmittel und Getränke ist nicht markenschutzfähig
Marken- sowie lauterkeitsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit «Glubschi» werden teilweise entgültig entschieden oder zurückgewiesen Marken- sowie lauterkeitsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit «Glubschi» werden teilweise entgültig entschieden oder zurückgewiesen
«CoolFlex» fehlt mit Bezug auf Matratzen etc. der Klasse 20 die Unterscheidungskraft «CoolFlex» fehlt mit Bezug auf Matratzen etc. der Klasse 20 die Unterscheidungskraft
«ID NOW» wirkt für die beanspruchten medizinischen Diagnosegeräte beschreibend «ID NOW» wirkt für die beanspruchten medizinischen Diagnosegeräte beschreibend
«vita (fig.)» setzt sich gegen «Vita (fig.)» nur beschränkt durch «vita (fig.)» setzt sich gegen «Vita (fig.)» nur beschränkt durch
«SAMTHUS» erweist sich für Waren mit Bezug auf Samt-Textilien als beschreibend «SAMTHUS» erweist sich für Waren mit Bezug auf Samt-Textilien als beschreibend
«AgentEco» wirkt für die beanspruchten Produkte (Reinigungsmittel i.w.S.) beschreibend «AgentEco» wirkt für die beanspruchten Produkte (Reinigungsmittel i.w.S.) beschreibend
«OXYCARE» wirkt für die streitigen Produkte (Sauerstofftherapie i.w.S.) als beschreibend «OXYCARE» wirkt für die streitigen Produkte (Sauerstofftherapie i.w.S.) als beschreibend
Die dreidimensionale Darstellung eines medizinischen Inhalators gehört zum Gemeingut Die dreidimensionale Darstellung eines medizinischen Inhalators gehört zum Gemeingut
«inTime AGILE LOGISTICS (fig.)» gehört für die fraglichen Produkte (Logistik i.w.S.) zum Gemeingut «inTime AGILE LOGISTICS (fig.)» gehört für die fraglichen Produkte (Logistik i.w.S.) zum Gemeingut
«ALPSTEIN» ist für die betroffenen Milchprodukte als Herkunftsangabe Teil des Gemeinguts «ALPSTEIN» ist für die betroffenen Milchprodukte als Herkunftsangabe Teil des Gemeinguts
«SAMTHUS» ist für die fraglichen Produkte (Waren, die auch aus Samt herstellbar sind) nicht unterscheidungskräftig «SAMTHUS» ist für die fraglichen Produkte (Waren, die auch aus Samt herstellbar sind) nicht unterscheidungskräftig
«MAX» wirkt für die betroffenen Produkte (Computersoftware für die Software-Entwicklung) beschreibend sowie anpreisend «MAX» wirkt für die betroffenen Produkte (Computersoftware für die Software-Entwicklung) beschreibend sowie anpreisend
«MADE WITH RUBY COCOA BEANS (fig.)» geniesst die nötige Unterscheidungskraft «MADE WITH RUBY COCOA BEANS (fig.)» geniesst die nötige Unterscheidungskraft
«Constructor» wirkt (nur) für Produkte im Zusammenhang mit eigentlichen Konstruktionstätigkeiten beschreibend «Constructor» wirkt (nur) für Produkte im Zusammenhang mit eigentlichen Konstruktionstätigkeiten beschreibend
«ALOE FARMERS» ist für die betroffenen Produkte (diverse Trinkpräparate) nicht unterscheidungskräftig «ALOE FARMERS» ist für die betroffenen Produkte (diverse Trinkpräparate) nicht unterscheidungskräftig
«TASTY ALOE VERA (fig.)» ist für die betroffenen Produkte (diverse Trinkpräparate) nicht unterscheidungskräftig «TASTY ALOE VERA (fig.)» ist für die betroffenen Produkte (diverse Trinkpräparate) nicht unterscheidungskräftig
POSTAUTO wird für einen (weiteren) Teil der Produkte als durchgesetzte Marke registriert POSTAUTO wird für einen (weiteren) Teil der Produkte als durchgesetzte Marke registriert
Originäre Unterscheidungskraft infolge notorischer Bekanntheit Originäre Unterscheidungskraft infolge notorischer Bekanntheit
primeGear – mehrfach sinnstiftende Bedeutung des Zeichens primeGear – mehrfach sinnstiftende Bedeutung des Zeichens
Gebrauch des Zeichens Hybritec als "Linienmarke" für einzelne Gerätetypen über sieben Jahre genügt nicht als Beleg für die Verkehrsdurchsetzung Gebrauch des Zeichens Hybritec als "Linienmarke" für einzelne Gerätetypen über sieben Jahre genügt nicht als Beleg für die Verkehrsdurchsetzung
Verwechslungsgefahr trotz Warenidentität und Zeichenähnlichkeit nicht gegeben, da die (beiden) Marken zum Teil aus freihaltebedürftigen Elementen bestehen Verwechslungsgefahr trotz Warenidentität und Zeichenähnlichkeit nicht gegeben, da die (beiden) Marken zum Teil aus freihaltebedürftigen Elementen bestehen
Das BVGer taxiert das Zeichen ‘Butterfly’ als schutzunfähigen Hinweis auf ein übliches Ausstattungsmerkmal für bestimmte Produkte Das BVGer taxiert das Zeichen ‘Butterfly’ als schutzunfähigen Hinweis auf ein übliches Ausstattungsmerkmal für bestimmte Produkte
Sportsocken mit Gestaltungen am Fussrist bzw. Sockenschaft und Lasche am Schaftende nicht als Warenbildmarke schutzfähig Sportsocken mit Gestaltungen am Fussrist bzw. Sockenschaft und Lasche am Schaftende nicht als Warenbildmarke schutzfähig
«Apfel» (fig.) für Waren der Klasse 9 eintragungsfähig «Apfel» (fig.) für Waren der Klasse 9 eintragungsfähig