Das Zeichen «AutonoMe» ist für die betroffenen medizinischen Instrumente direkt beschreibend und daher nicht markenschutzfähig
Das Zeichen «AutonoMe» ist für die betroffenen medizinischen Instrumente direkt beschreibend und daher nicht markenschutzfähig
Das Zeichen «AutonoMe» ist für die betroffenen medizinischen Instrumente direkt beschreibend und daher nicht markenschutzfähig
I. Ausgangslage
Mit Gesuch vom 7. Juli 2016 beantragte die Novartis AG, Basel (nachfolgend Bf), beim IGE die Eintragung der Wortmarke «AutonoMe» für ophthalmo-medizinische und chirurgische Instrumente der Klasse 10 in das Markenregister. Mit Verfügung vom 23. August 2016 wies das IGE dieses Gesuch ab. Mit Bezug auf die betroffenen Instrumente beschreibe das Zeichen, dass diese Instrumente autonom funktionieren; es sei deshalb als direkt beschreibend zu qualifizieren. Gegen diesen Entscheid erhob die Bf am 19. September 2016 Beschwerde beim BVGer.
Abweisung der Beschwerde.
II. Erwägungen zum Thema Gemeingut
1. Grundsätzliches:
a) Die Prüfung einer Marke hat mit Blick auf alle vier schweizerischen Landessprachen zu erfolgen. Dabei ist die Eintragung einer Marke bereits ausgeschlossen, wenn diese aus Sicht der massgebenden Verkehrskreise auch (nur) für eine dieser Sprachen schutzunfähig ist. Auch englisch-sprachige Begriffe sind zu berücksichtigen, ausser wenn sie für einen erheblichen Teil der massgebenden Verkehrskreise nicht verständlich sind, etwa weil sie nicht zum Grundwortschatz gehören. Fremdwörter können sich...
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