«Zurich Real Estate» verletzt im Verhältnis zu «Zurich Insurance Company Ltd» Marken-, Firmen- und Lauterkeitsrecht
«Zurich Real Estate» verletzt im Verhältnis zu «Zurich Insurance Company Ltd» Marken-, Firmen- und Lauterkeitsrecht
«Zurich Real Estate» verletzt im Verhältnis zu «Zurich Insurance Company Ltd» Marken-, Firmen- und Lauterkeitsrecht
I. Ausgangslage
Die auch als «Zurich Insurance Company Ltd» im Handelsregister eingetragene «Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG» ist nicht nur im Versicherungs-, sondern in gewisser Weise auch im Immobiliengeschäft tätig. Sie klagte gegen die «Zurich Real Estate AG», welche gemäss Handelsregister den Kauf, das Halten und den Verkauf von Grundstücken bezweckt, im Wesentlichen mit dem Begehren, Letztere habe das Wort «Zurich» wegen Verwechslungsgefahr bzw. Verstosses gegen das Firmen-, Namens-, Marken sowie des Lauterkeitsrechts weder in der Firma noch sonstwie im Geschäftsverkehr zu verwenden.
Gutheissung der Klage
II. Erwägungen insbes. zum Markenrecht
1. Grundsätzliches:
a) Gemäss Art. 13 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 Bst. c sowie Art. 3 Abs. 2 Bst. a MSchG kann der Inhaber einer früher eingetragenen oder hinterlegten Marke die Verwendung eines jüngeren, ähnlichen Zeichens verbieten, wenn dieses gleiche oder gleichartige Waren oder Dienstleistungen beansprucht und sich daraus eine Verwechslungsgefahr ergibt. (E. 4.1 Abs. 1)
b) Gemäss Art. 2 Bst. a MSchG kann (jedoch) ein Zeichen wegen seiner Durchsetzung im Verkehr...
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