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«SAMTHUS» erweist sich für Waren mit Bezug auf Samt-Textilien als beschreibend

«SAMTHUS» erweist sich für Waren mit Bezug auf Samt-Textilien als beschreibend

Jurisprudence
Markenrecht

«SAMTHUS» erweist sich für Waren mit Bezug auf Samt-Textilien als beschreibend

I. Ausgangslage (zusammengefasst)

Am 30. März 2022 beantragte die Finadoo GmbH, Jona, beim IGE die Registrierung der Wortmarke «SAMTHUS» für diverse Waren wie Möbel, Betten, Bilderrahmen oder Klappstühle etc. der Klasse 20, Bürsten, Mülleimer, Geschirr oder Flaschenhalterungen etc. der Klasse 21 sowie Möbelüberzüge, Bettdecken oder Badetücher etc. der Klasse 24. Mit Verfügung vom 29. September 2023 verweigerte das IGE den Markenschutz für Produkte wie u.a. Möbel und Bilderrahmen (Klasse 20), u.a. Bürsten (Klasse 21) sowie u.a. Möbelüberzüge und Bettdecken; dies im Wesentlichen mit der Begründung, «Samthus» wirke insoweit als Hinweis auf ein Angebot von Samtprodukten, weshalb das Zeichen als beschreibend zu qualifizieren sei. Gegen diesen Entscheid erhob die Finadoo (nachfolgend auch Beschwerdeführerin) am 27. Oktober 2023 Beschwerde beim BVGer.

Abweisung der Beschwerde

Vorbemerkung: Die Beschwerdeführerin machte u.a. eine Gleichbehandlung mit Voreintragungen geltend. Auf dieses Thema wird unten nicht eingegangen, weil das Gericht den Einwand ohne weiteres – mit Hinweisen auf veraltete Eintragungen, fehlende...

IusNet IP 25.06.2024

 

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