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Dem Zeichen «[Küchenmaschine] (fig.)» wird die Schutzausdehnung auf die Schweiz verweigert

Dem Zeichen «[Küchenmaschine] (fig.)» wird die Schutzausdehnung auf die Schweiz verweigert

Jurisprudence
Markenrecht

Dem Zeichen «[Küchenmaschine] (fig.)» wird die Schutzausdehnung auf die Schweiz verweigert

I. Ausgangslage

Das OMPI meldete dem IGE eine Schutzausdehnung auf die Schweiz für die internationale Registrierung IR 1'264'281 «[Küchenmaschine] (fig.)» der Vorwerk International AG, Wollerau, mit Ursprungsland Deutschland, welche sich unter Verwendung der Farben Weiss, Silber, Dunkelgrau und Grün sowie unter Beanspruchung von Waren der Klassen 7, 11 sowie 16 wie folgt präsentiert:

Mit Verfügung von 20. Dezember 2017 verweigerte das IGE diese Schutzausdehnung vollumfänglich. Dies im Wesentlichen mit der Begründung, die Bildmarke stelle die naturgetreue Abbildung einer Küchenmaschine dar, ohne hinreichend von der üblichen Geräteform des Warensegments abzuweichen, und das Wort «Vorwerk» auf der Maschine sei so klein, dass es – als kaum lesbar – dem Zeichen ebensowenig die nötige Unterscheidungskraft verleihe. Gegen diesen Entscheid erhob die Vorwerk International AG am 31. Januar 2018 Beschwerde beim BVGer.

Abweisung der Beschwerde

II. Erwägungen unter dem Aspekt des Gemeinguts

1. Grundsätzliches:

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