iusNet Intellectual Property

Intellectual Property > Kommentierung > Bund > Markenrecht > Fifa Vs Puma – Beide Gewonnen und Doch Verloren…

FIFA vs. Puma – beide gewonnen und doch verloren…

FIFA vs. Puma – beide gewonnen und doch verloren…

Éclairages
Markenrecht

FIFA vs. Puma – beide gewonnen und doch verloren…

I. Sachverhalt

Die Fédération Internationale de Football Association (im folgenden FIFA; Klägerin, Widerbeklagte) ist ein Verein schweizerischen Rechts mit Sitz in Zürich. Sie organisiert als Weltfussballverband unter anderem alle vier Jahre die Fussball-Weltmeisterschaft der Herren.  

Die PUMA SE (im folgenden PUMA; Beklagte, Widerklägerin) ist eine europäische Aktiengesellschaft mit Sitz in Herzogenaurach, Deutschland. Sie ist eine börsenkotierte deutsche Sportartikelanbieterin und Herstellerin von Schuhen, Textilien und Accessoires, vor allem im Fussballbereich.

Streitgegenstand der Parteien waren die folgenden Schweizer Marken namens

FIFA:

Marke Hinterlegungsdatum

5. Dezember 2018

5. Dezember 2018

 PUMA:

Marke Hinterlegungsdatum
PUMA WORLD CUP QATAR 2022

2. Oktober 2018

PUMA WORLD CUP 2022

19. Februar 2019

Am 3. Mai 2019 erhob die FIFA beim Handelsgericht des Kantons Zürich Klage gegen PUMA und beantragte die Nichtigerklärung und Löschung respektive das Gebrauchsverbot der beiden Marken von PUMA. Als Anspruchsgrundlage stützte die FIFA ihr Begehren auf die Eintragung und Verwendung irreführender Zeichen gemäss Art. 2 lit. c MSchG und des Gesetzes...

iusNet IP 27.06.2022

 

L’article complet est réservé aux abonnés de iusNet.