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«OXYCARE» wirkt für die streitigen Produkte (Sauerstofftherapie i.w.S.) als beschreibend

«OXYCARE» wirkt für die streitigen Produkte (Sauerstofftherapie i.w.S.) als beschreibend

Jurisprudence
Markenrecht

«OXYCARE» wirkt für die streitigen Produkte (Sauerstofftherapie i.w.S.) als beschreibend

I. Ausgangslage (zusammengefasst)

Am 18. November 2021 erhielt das IGE einen Schutzausdehnungsantrag für die internationale Wortmarke «OXYCARE» der deutschen OXACARE GmbH Sauerstoff.Beatmungstechnik für pharmazeutische Produkte etc. der Klasse 5, medizinische Apparate und Instrumente etc. der Klasse 10, Luftreiniger der Klasse 11, Rollstühle etc. der Klasse 12 sowie medizinische Dienstleistungen etc. der Klasse 44. Mit Verfügung vom 14. September 2023 einschliesslich Korrektur vom 29. Januar 2024 verweigerte das IGE definitiv einen schweizerischen Schutz für einen grossen Teil der Produkte der Klasse 10 (sinngemäss mit Sauerstoff zusammenhängende Geräte) sowie sämtliche Dienstleistungen der Klasse 44; dies im Wesentlichen mit folgender Begründung: Im Zusammenhang mit dem Begriff «oxy» wirken die verweigerten Produkte und Dienstleistungen beschreibend, da es diesbezüglich um die Zuführung von Sauerstoff bei Menschen geht. Gegen diesen Entscheid erhob die OXACARE GmbH Sauerstoff.Beatmungstechnik (nachfolgend auch Beschwerdeführerin) Beschwerde beim BVGer.

Abweisung der Beschwerde

II.   Erwägungen unter dem Aspekt der...

IusNet IP 25.06.2024

 

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