Die Marke «SWICASA» erweist sich gegenüber der Marke «MICASA» als schutzfähig
Die Marke «SWICASA» erweist sich gegenüber der Marke «MICASA» als schutzfähig
Die Marke «SWICASA» erweist sich gegenüber der Marke «MICASA» als schutzfähig
I. Ausgangslage
Mit Datum vom 14. März 2017 wurde die Schweizer Marke Nr. 699'865 SWICASA der Firma Baumanagement Johannes Tribelhorn, Zug (nachfolgend Bf), im Swissreg u.a. für die «Waren Möbel, Spiegel, Rahmen» der Klasse 20 publiziert. Gegen diese Marke erhob der Migros-Genossenschafts-Bund am 14. Juni 2017 gestützt auf seine Marke Nr. 499'659 MICASA mit (u.a.) den beanspruchten Waren «Möbel, Spiegel, Bilder- und andere Rahmen» (Hinterlegungsdatum 14.8.2000) Widerspruch. Mit Verfügung vom 26. März 2018 hiess das IGE diesen Widerspruch gut, im Wesentlichen mit dem Hinweis auf eine Zeichenähnlichkeit der zu vergleichenden Marken in Schriftbild, Klang und Sinngehalt. Gegen diesen Entscheid erhob die Bf am 27. April 2018 Beschwerde beim BVGer.
Gutheissung der Beschwerde
II. Erwägungen unter dem Aspekt der Verwechslungsgefahr, mit Anlehnungen aus dem Themenbereich der Verkehrsdurchsetzung
1. Grundsätzliches:
a) Gemäss Art. 3 Abs. 1 Bst. c MSchG ist der Markenschutz wegen Verwechslungsgefahr ausgeschlossen, wenn ein Zeichen einer älteren Marke ähnlich ist und gleiche oder gleichartige Waren oder Dienstleistungen betrifft. (E. 3.1...
L’article complet est réservé aux abonnés de iusNet.