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Die dreidimensionale Darstellung eines medizinischen Inhalators gehört zum Gemeingut

Die dreidimensionale Darstellung eines medizinischen Inhalators gehört zum Gemeingut

Jurisprudence
Markenrecht

Die dreidimensionale Darstellung eines medizinischen Inhalators gehört zum Gemeingut

I. Ausgangslage (zusammengefasst)

Am 3. Oktober 2019 notifizierte die OMPI dem IGE eine durch die deutsche Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Co KG beantragte Schutzausdehnung auf die Schweiz für die internationale Registrierung IR 875'396 [Inhalator] (3D) mit folgendem Erscheinungsbild

und Beanspruchung von pharmazeutischen Produkten (Klasse 5) sowie Instrumenten und Apparaten zur Inhalation pharmazeutischer Produkte (Klasse 10). Nach vorangegangener Korrespondenz bestätigte das IGE mit Verfügung vom 12. Dezember 2022 die Verweigerung der fraglichen Schutzausdehnung, im Wesentlichen mit der Begründung, das Zeichen gehöre zum Gemeingut, weil es die betroffenen Waren abbilde und sich nicht genügend von banalen und üblichen Ausgestaltungen in diesem Sektor unterscheide. Gegen diesen Entscheid erhob die Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Co KG am 26. Januar 2023 Beschwerde beim BVGer.

Abweisung der Beschwerde

 

II.   Erwägungen unter dem Aspekt der...

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