Das Zeichen «NOVE» ist (u.a.) auch für Schmuckwaren und Bekleidung schutzfähig
Das Zeichen «NOVE» ist (u.a.) auch für Schmuckwaren und Bekleidung schutzfähig
Das Zeichen «NOVE» ist (u.a.) auch für Schmuckwaren und Bekleidung schutzfähig
I. Ausgangslage
Die Nove Limited, Hongkong, stellte am 13. März 2018 beim IGE das Gesuch um Eintragung der schweizerischen Marke Nr. 70430/2018 «NOVE» für Waren der Klassen 14, 18 und 25. Mit Verfügung vom 12. Dezember 2018 wies das IGE dieses Gesuch ab, im Wesentlichen mit der Begründung, der Begriff «novo» werde gemäss ständiger Praxis analog zu «nuovo» als qualitative und beschreibende Angabe zurückgewiesen. Gegen diesen Entscheid erhob Nove Limited am 25. Januar 2019 Beschwerde beim BVGer.
Gutheissung der Beschwerde
II. Erwägungen unter dem Aspekt der Unterscheidungskraft
1. Grundsätzliches:
a) Gemäss Art. 2 Bst. a MSchG sind dem Gemeingut zuzurechnende Zeichen vom Markenschutz ausgeschlossen, ausser wenn sie sich für die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen im Verkehr durchgesetzt haben (E. 2 Abs. 1 erster Satz)
b) Zum Gemeingut zählen: (i) Zeichen, welche für den Wirtschaftsverkehr freizuhalten sind und (ii) Zeichen, die mangels Unterscheidungskraft nicht als Hinweis auf eine bestimmte betriebliche Herkunft verstanden werden. (E. 2 Abs. 1 zweiter Satz)
c) Die Unterscheidungskraft fehlt (i) bei Sachbezeichnungen...
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