Die geltend gemachte dreidimensionale Form einer Verpackung für flüssige Nahrungsmittel und Getränke ist nicht markenschutzfähig
Die geltend gemachte dreidimensionale Form einer Verpackung für flüssige Nahrungsmittel und Getränke ist nicht markenschutzfähig
Die geltend gemachte dreidimensionale Form einer Verpackung für flüssige Nahrungsmittel und Getränke ist nicht markenschutzfähig
I. Ausgangslage (zusammengefasst)
Am 19. Dezember 2014 beantragte die Tetra Laval Holdings & Finance SA beim IGE die Markeneintragung des dreidimensionalen Zeichens mit folgendem Aussehen:
für Verpackungen aus Papier etc. für Flüssig-Ernährungsprodukte und Getränke der Klasse 16. Nach einer langen Instruktionsphase verweigerte das IGE mit Entscheid vom 29. Juni 2021 die verlangte Markeneintragung. Dies im Wesentlichen mit der Begründung der mangelnden Unterscheidungskraft (im fraglichen Produktesegment banale Gestaltung) sowie einem Freihaltebedürfnis. Gegen diese Verfügung erhob die Tetra Laval Holdings & Finance SA am 1. September 2021 Beschwerde beim BVGer unter leichter Abänderung des Produktekatalogs im Sinne einer Einschränkung auf Produkte zur industriellen Verpackung.
Abweisung der Beschwerde
Vorbemerkung: Das Urteil behandelt auch die Frage der Gleichbehandlung. Dieses Thema ist jedoch so knapp ausgeführt (vgl. dazu E. 7 – 7.3), dass wir untenstehend auf eine Zusammenfassung verzichten....
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