iusNet Intellectual Property

Schulthess Logo

Verwechslungsgefahr

«TX group (fig.)» setzt sich gegen «TX GROUP AG» durch

Rechtsprechung
Markenrecht

B-3808/2021 v. 24.5.2022

Trotz erhöhter Aufmerksamkeit des massgebenden (breiten) Publikums und Registereintrag der Produkte in unterschiedlichen Klassen besteht Verwechslungsgefahr zwischen «TX group (fig.)» und «TX GROUP AG». Dies insbes. angesichts der Analogien zwischen den Produkten und weil das jüngere Zeichen die prägenden Elemente der Widerspruchsmarke übernahm.
iusNet IP 18.08.2022

«ELLE» setzt sich gegen «StrukturELLE (fig.)» für gewisse Produkte durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Trotz Transfers von «ELLE» auf die jüngere Marke wird der Widerspruch abgewiesen, soweit sich die ältere an ein weibliches Publikum richtet, d.h. als beschreibend bzw. nur schwach kennzeichnungskräftig wirkt und diese Schwäche nicht durch intensiven Markengebrauch wettgemacht wird.
iusNet IP 18.08.2022

Die Widerspruchsmarke «HONOR» setzt sich gegen das Zeichen «FOR HONOR (fig.)» durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Das jüngere Zeichen schafft im Vergleich mit der Widerspruchsmarke eine relevante Verwechslungsgefahr angesichts besonders ausgeprägter Produkte- sowie Zeichenähnlichkeit und durchschnittlicher Kennzeichnungskraft des älteren Zeichens.
iusNet IP 23.06.2022

«POPPIT’S» setzt sich trotz erheblicher Produkteähnlichkeit gegen «POPCHIPS» nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Trotz ausgeprägter Produkteähnlichkeit und der Parallelen im Zeichenanfang «POP» ist keine relevante Verwechslungsgefahr gegeben. Dabei steht im Vordergrund, dass das übernommene «POP» beschreibend wirkt und sich bezüglich «PIT’s» im Vergleich zu «CHIPS» sowohl in klanglicher als auch schriftbildlicher und sinngehaltlicher Hinsicht ausreichend unterscheidungskräftige Elemente ergeben.
iusNet IP 23.06.2022

«PRINZ» (alkoholische Getränke) setzt sich gegen «PRINZENHAUS» (alkoholische und alkoholfreie Getränke) durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Das BVGer bestätigt, dass sowohl für alkoholische Getränke (Widerspruchs- sowie jüngere Marke) als auch für nicht-alkoholische Durstlöscher (jüngere Marke) zumindest Warengleichheit bestehe. Zeichenähnlichkeit ist insofern gegeben, als das angefochtene Zeichen das ältere voll übernimmt und mit den Zusatzelementen nicht genügend unterscheidungskräftig wirkt.
iusNet IP 23.06.2022

«HERVYYTA» setzt sich gegen «Enhervyda (fig.)» für pharmazeutische Waren durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Das BVGer bestätigt eine Quasi-Identität der beanspruchten pharmazeutischen Waren sowie eine relevanten Zeichenähnlichkeit (insbes. in Wortklang und Schriftbild), was angesichts erhöhter Aufmerksamkeit des Publikums trotz leicht reduzierter Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke zu Verwechslungsgefahr führen könne.
iusNet IP 23.06.2022

Der Schutzbereich von durchgesetztem Gemeingut (z.B. Ortsbezeichnung «Valser» für Mineralwasser) kann sich bei ungenügender Zeichen-Unterscheidbarkeit auch auf gleichartige, nicht durchgesetzte Waren (wie z.B. Bier) erstrecken

Kommentierung
Markenrecht
Die im Verkehr für Mineralwasser aus Vals (Graubünden) durchgesetzte Widerspruchsmarke VALSER (fig.) setzt sich – anders als noch beim IGE – vor Bundesverwaltungsgericht gegen die jüngere Wortmarke Valser Bier – Das Original Bernstein Oberbräu, welche für Biere schweizerischer Herkunft eingetragen war, wegen Verwechslungsgefahr durch.
Fabio Versolatto
iusNet IP 24.04.2022

Die Widerspruchsmarke «YAMAMAY» setzt sich gegen das Zeichen «MAIMAI MADE IN ITALY» durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Zwischen den Marken besteht Verwechslungsgefahr angesichts relevanter Produkte- sowie Zeichenähnlichkeit, durchschnittlicher Unterscheidungskraft der Widerspruchsmarke und nur unscharfer Erinnerungswirkung der Marken bei den massgebenden Verkehrskreisen. Die Nichtgebrauchseinrede dringt nicht durch.
iusNet IP 24.04.2022

«Stoplanner» setzt sich mangels Zeichenähnlichkeit gegen «STOA» nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Entgegen der Vorinstanz besteht gemäss BVGer keine Verwechslungsgefahr, weil das Kriterium der Zeichenähnlichkeit nicht erfüllt sei. Die Übernahme der Buchstaben «sto» wirkt nicht schädlich, während im Gesamteindruck insbesondere aufgrund der Abweichungen in den Endungen «a» und «planner» sowohl klanglich als auch schriftbildlich und soweit denkbar sinngehaltlich deutliche Unterschiede zwischen den Marken erkennbar sind.
iusNet IP 24.04.2022

Die Widerspruchsmarke «YT» setzt sich gegen «EYT» für Fahrräder etc. durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Wegen Verwechslungsgefahr hiess das BVGer den Widerspruch entgegen der Vorinstanz gut. Dies insbesondere mit der Argumentation, angesichts der Übernahme der Wortelemente «YT» im jüngeren Zeichen und der entsprechenden Parallelen in Schriftbild und Wortklang entstehe das Risiko, dass die massgebenden Verkehrskreise hinter den betroffenen Zeichen unzutreffende Zusammenhänge vermuten.
iusNet IP 24.04.2022

Seiten