iusNet Intellectual Property

Schulthess Logo

Verwechslungsgefahr

«HERVYYTA» setzt sich gegen «Enhervyda (fig.)» für pharmazeutische Waren durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Das BVGer bestätigt eine Quasi-Identität der beanspruchten pharmazeutischen Waren sowie eine relevanten Zeichenähnlichkeit (insbes. in Wortklang und Schriftbild), was angesichts erhöhter Aufmerksamkeit des Publikums trotz leicht reduzierter Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke zu Verwechslungsgefahr führen könne. Der Umstand, dass aus beiden Zeichen eine Bedeutung des Wortes «vita» (Leben) herausgelesen werden könnte, sei nicht entscheidend.
iusNet IP 23.06.2022

Der Schutzbereich von durchgesetztem Gemeingut (z.B. Ortsbezeichnung «Valser» für Mineralwasser) kann sich bei ungenügender Zeichen-Unterscheidbarkeit auch auf gleichartige, nicht durchgesetzte Waren (wie z.B. Bier) erstrecken

Kommentierung
Markenrecht
Wurde eine dem Gemeingut zugehörige Ortsbezeichnung wie «Valser» zufolge Verkehrsdurchsetzung als Marke eingetragen, so kann Konkurrenzunternehmen mit Niederlassung am selben Ort zwar nicht untersagt werden, auf die Herkunft ihrer Waren hinzuweisen (Valser Produkte). Die Mitbewerber haben jedoch beim jüngeren Zeichen für genügende Unterscheidbarkeit gegenüber der prioritätsälteren Marke zu sorgen, was vorliegend nicht der Fall war.
Fabio Versolatto
iusNet IP 24.04.2022

Die Widerspruchsmarke «YAMAMAY» setzt sich gegen das Zeichen «MAIMAI MADE IN ITALY» durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Zwischen den Marken besteht Verwechslungsgefahr angesichts Produkte- sowie Zeichenähnlichkeit durchschnittlicher Unterscheidungskraft der Widerspruchsmarke und nur unscharfer Erinnerungswirkung der Marken bei den massgebenden Verkehrskreisen. Der Zusatz «made in Italy» in der jüngeren Marke bleibt - da nur als Hinweis auf eine Produkteherkunft wirkend – unerheblich. Die Nichtgebrauchseinrede dringt nicht durch.
iusNet IP 24.04.2022

«Stoplanner» setzt sich mangels Zeichenähnlichkeit gegen «STOA» nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Entgegen dem IGE besteht keine Verwechslungsgefahr, denn eine schädliche Zeichenähnlichkeit fehlt. Die Übereinstimmung betr. «sto» wirkt nicht schädlich, und im Gesamteindruck bestehen v.a. dank der Abweichungen in den Endungen «a» und «planner» sowohl klanglich als auch schriftbildlich und soweit denkbar sinngehaltlich ausreichende Unterschiede zwischen den Marken. Ein gesteigerter Schutzumfang der Widerspruchsmarke fehlt, u.a. weil Registereintragungen bezüglich Serienmarken keinen Nachweis erbringen.
iusNet IP 24.04.2022

Die Widerspruchsmarke «YT» setzt sich gegen «EYT» für Fahrräder etc. durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Wegen Verwechslungsgefahr hiess das BVGer den Widerspruch entgegen der Vorinstanz gut. Dies insbesondere mit der Argumentation, angesichts der Übernahme der Wortelemente «YT» im jüngeren Zeichen und der entsprechenden Parallelen in Schriftbild und Wortklang entstehe das Risiko, dass die massgebenden Verkehrskreise hinter den betroffenen Zeichen unzutreffende Zusammenhänge vermuten. Der Zusatz «E» mit Blitzsymbol in der jüngeren Marke schaffe gegenüber der Widerspruchsmarke keinen genügenden Zeichenabstand.
iusNet IP 24.04.2022

Die Widerspruchsmarke «sOmfy (fig.)» setzt sich gegen «COMFY» insbes. wegen Produkteähnlichkeit durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Wegen Vorliegens einer Verwechslungsgefahr bestätigte das BVGer die Gutheissung des Widerspruchs. Dies insbes. mit der Argumentation einer schriftbildlichen sowie klanglichen Übereinstimmung des Elementes «omfy» in beiden Zeichen und unter Betonung einer Produkte-Identität oder zumindest -Gleichheit. Die Bejahung einer leicht erhöhten Aufmerksamkeit der massgebenden Verkehrskreise änderte nichts an dieser Würdigung.
iusNet IP 24.04.2022

Die Widerspruchsmarke «VALSER (fig.)» setzt sich gegen «Valser Bier – Das Original Bernstein Oberbräu» durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Entgegen dem IGE bejahte das BVGer eine (unmittelbare sowie mittelbare) Verwechslungsgefahr angesichts der Produktegleichheit zwischen Bieren und Mineralwässern sowie insbesondere der Verkehrsdurchsetzung der Widerspruchsmarke; dies zumal das jüngere Zeichen keine gegenüber dem älteren unterscheidungskräftigen Elemente aufweise. Da sich die ältere Marke für die Ware «Mineralwässer» durchgesetzt hat, muss diese Wirkung sich auch auf das «Bier» des angefochtenen Zeichens und alle gleichartigen Waren erstrecken.
iusNet IP 24.04.2022

Warenidentität und Zeichenähnlichkeit im Widerspruchsverfahren, aber Fehlzurechnungen aus Sicht der Abnehmer werden ausgeschlossen

Kommentierung
Markenrecht
Die Widerspruchsmarke «PIC SOLUTION» und die angegriffene Marke «SyriPic» beanspruchen identische oder zumindest hochgradig gleichartige Waren. Zudem besteht aus visueller und phonetischer Sicht eine schwache, auf sinngehaltlicher Ebene gar eine normale Zeichenähnlichkeit. Aufgrund der erhöhten Aufmerksamkeit der relevanten Verkehrskreise sowie des Schutzumfangs der sich gegenüberstehenden Marken wurde eine Verwechslungsgefahr dennoch verneint.
Lucas Aebersold
iusNet IP 18.02.2022

«ZARA (fig.)» und «LE DELIZIE ZARA» setzen sich gegen das jüngere Zeichen «ZARA» für die fraglichen Produkte durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Angesichts des für die massgebenden Verkehrskreise im Vordergrund stehenden Wortelementes «zara» in allen zu vergleichenden Marken besteht insbesondere aufgrund der Zeichenähnlichkeit eine relevante Verwechslungsgefahr. Abgesehen davon wurde das Argument des Nichtgebrauchs des älteren Zeichens glaubhaft widerlegt. Die im Rahmen der Frage der Verwechslungsgefahr behauptete besondere Bekanntheit stösst ins Leere, weil sie sich nicht auf das ältere, sondern das jüngere Zeichen bezog.
iusNet IP 18.02.2022

Die Widerspruchs-Wortmarke «Milan» setzt sich gegen «ACM 1899 AC Milan (fig.)» durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Für das Publikum stehen die Wortelemente des jüngeren Zeichens im Vergleich zur Widerspruchsmarke im Vordergrund, weshalb insbes. aufgrund der Zeichenähnlichkeit eine relevante Verwechslungsgefahr besteht. Abgesehen davon wurde das Argument des Nichtgebrauchs des älteren Zeichens glaubhaft widerlegt. Die im Rahmen der Frage nach einer Verwechslungsgefahr behauptete besondere Bekanntheit stösst ins Leere, weil sie sich nicht auf das ältere, sondern das jüngere Zeichen bezog.
iusNet IP 18.02.2022

Seiten