«one» setzt sich gegen «Certo!One» für Kreditkartendienste weder nach UWG noch nach MSchG durch
«one» setzt sich gegen «Certo!One» für Kreditkartendienste weder nach UWG noch nach MSchG durch
«one» setzt sich gegen «Certo!One» für Kreditkartendienste weder nach UWG noch nach MSchG durch
I. Ausgangslage (zusammengefasst)
Die Viseca Payment Services AG (nachfolgend Gesuchstellerin 1) und die Viseca Card Services AG (nachfolgend Gesuchstellerin 2) betreiben seit 2015 eine Plattform «one», auf welcher die Kredit-, Debit- und Prepaidkarten von Mastercard und Visa registriert und verwaltet werden können; gleichzeitig lassen sich auf diesem Weg Self-Servicing-Dienste nutzen, Transaktionen überwachen und Online-Zahlungen durchführen. Dabei ist die Gesuchstellerin 1 Inhaberin folgender Marken:
- Die seit dem 15. Mai 2015 registrierte Wort-/Bildmarke CH 673080
mit Beanspruchung von Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 35, 36. 38 und 41.
- Die seit dem 4. Juni 2021 registrierte Wort-/Bildmarke CH 764836
(one in oranger Farbe)
mit Beanspruchung von Waren und Dienstleistungen der Klassen 9. 36. 38 und 42.
Bis zum 1. Juli 2022 gab die Cembra Money Bank AG,...
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