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Verwechslungsgefahr

Die Widerspruchsmarke «Polospieler (fig.)» setzt sich gegen «USA.POLO.SPORT.COMPANY Since 1870 (fig.)» wegen Verwechslungsgefahr durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Angesichts von Produktegleichheit bzw. -Ähnlichkeit und insbes. der integralen Übernahme der Darstellung zweier Polospieler ohne ins Gewicht fallende Änderungen in der Zeichnung besteht Verwechslungsgefahr. Daran ändern auch die Wortelemente im jüngeren Zeichen nichts: Sie sind beschreibend und ändern auch zusammen mit den drei Rechtecken nichts daran, dass die Widerspruchsmarke integral übernommen wurde und ihr weiterhin eine kennzeichnungskräftige Stellung zukommt.
iusNet IP 27.10.2021

Entwicklungen im Immaterialgüter- und Lauterkeitsrecht | Le point sur le droit de la propriété intellectuelle et de la concurrence déloyale

Fachbeitrag
Für den Bereich der kollektiven Rechtewahrnehmung sind gerichtliche Klarstellungen erfolgt. So ist festgestellt worden, dass Organpersonen eines Vereins, die aufgrund ihrer Tätigkeiten Vergütungen hätten abrechnen müssen, gestützt auf die allgemeinen Grundsätze der persönlichen Haftung von Organpersonen bei schuldhaftem Verhalten auch persönlich für Urheberrechtsvergütungen haften können.
SJZ-RSJ 18/2021 | S. 875

Die Widerspruchsmarke «Giardino» setzt sich gegen das angefochtene Zeichen «giardino (fig.)» teilweise durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Wegen Verwechslungsgefahr erweist sich das Zeichen «giardino (fig.)» im Verhältnis zur Widerspruchsmarke «Giardino» nicht als markenschutzfähig, soweit Produkteähnlichkeit besteht – mithin für einen Teil der durch die Widerspruchsmarke beanspruchten Dienstleistungen. Dies insbes. auch angesichts der vollständigen Übernahme der Widerspruchsmarke. Der Umstand, dass deren «giardino» als Ort der erbrachten Leistungen betrachtet werden kann, ist angesichts des Disclaimers «soweit nicht den Garten betreffend» unerheblich.
iusNet IP 23.08.2021

Die Widerspruchsmarke «Canna (fig.)» setzt sich gegen «Cannatonic» teilweise durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Angesichts der Übernahme von «Canna» in der jüngeren Marke besteht Zeichenähnlichkeit. Soweit es um Mittel zur Förderung des Pflanzenwuchses geht (einerseits Dünge- und anderseits Pflanzenschutzmittel), wird auch eine schädliche Produkteähnlichkeit bejaht. Allerdings ist Canna der Name für die Pflanze Blumenrohr, weshalb insoweit ein absolutes Freihaltebedürfnis besteht. Deshalb setzt sich «Canna (fig.)» nicht auch für weitere Produkte durch.
iusNet IP 23.08.2021

«Tissot (fig.)» setzt sich vor BVGer gegen «SHOPPING LOISIRS – FACHMARKT Bienne – TISSOT ARENA» durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Zwischen «Tissot (fig.)» besteht auch gemäss BVGer im Verhältnis zu «SHOPPING LOISIRS – FACHMARKT Bienne – TISSOT ARENA» mit Bezug auf die in der Beschwerde noch betroffenen Produkte Verwechslungsgefahr, insbes. wegen Übernahme von «Tissot» als Familiennamen im jüngeren Zeichen, ohne dass dieses Element dort seinen prägenden Charakter verliert. Die Einrede des Nichtgebrauchs setzt sich ebenfalls durch, zumal die Tissot SA diesbezüglich nicht ihrerseits Beschwerde erhob.
iusNet IP 23.08.2021

Die Widerspruchsmarke «PYRAT» setzt sich zwar gegen «tP thePirate.com (fig.)», nicht jedoch auch gegen «thePirate.com (fig.)» durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Für beide jüngeren Marken werden Produkte- sowie Zeichenähnlichkeit und auch ein mit der Widerspruchsmarke übereinstimmender Sinngehalt bejaht. Dennoch liege bezüglich «thePirate.com (fig.)» keine Verwechslungsgefahr vor, weil Totenkopf und Dreieckshut das Zeichen wesentlich mitprägten. Demgegenüber sei diese Gefahr beim Zeichen «tP thePirate.com (fig.)» gegeben, weil die Bildelemente nur eher dekorativ und ergänzend wirkten.
iusNet IP 23.08.2021

Die Widerspruchsmarke «Happy-Cola» für «confiserie» setzt sich gegen das Zeichen «Happy Cola (fig.)» für Getränke nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Eine Verwechslungsgefahr zwischen den fraglichen einerseits Konfiserieprodukten und anderseits Getränken fehlt; denn deren Endkonsumenten gehen nicht davon aus, dass diese Produkte durch dasselbe oder verbundene Unternehmen hergestellt werden. Daran ändern auch die möglichen Übereinstimmungen in den Inhaltsstoffen sowie in allfälligen Diversifikationsstrategien oder Überschneidungen bei den Abnehmer- und Vertriebskreisen nichts.
iusNet IP 27.06.2021

Die Widerspruchsmarke «QUANTEX» setzt sich gegenüber «Quantedge (fig.)» durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Das BVGer bejaht entgegen der Vorinstanz eine relevante Verwechslungsgefahr. Dies einerseits aufgrund der gegebenen Produkteidentität oder -gleichheit (Bereich von Finanzprodukten) sowie Zeichenähnlichkeit durch Übernahme des Zeichenelementes «Quant» und nicht zuletzt des Fehlens einer eigenständigen Bedeutung der Endung «edge» im angefochtenen Zeichen, da dieselbe in Verbindung mit «Quant» keine eigene Bedeutung entfalte, sondern auf den Finanzfachbegriff «Hedge Fund» hinweise.
iusNet IP 27.06.2021

Die Widerspruchsmarke «e (fig.)» setzt sich gegen das Zeichen «pick e bike (fig.) trotz erheblicher Produkteähnlichkeit nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Zwar besteht zumindest erhebliche Produkteähnlichkeit zwischen den Zeichen. Jedoch hat die Widerspruchsmarke – zumal der alleinige Buchstabe «e» keine Unterscheidungskraft aufweist, da er auch für Mitbewerber verfügbar sein muss – nur eine schwache originäre Kennzeichnungskraft. Die Zeichen stimmen lediglich in der grafischen Ausgestaltung des Buchstabens «e» überein, weshalb eine relevante Verwechslungsgefahr zu verneinen ist.
iusNet IP 27.06.2021

«PANTHER» als Wort- und/oder Wort-/Bildzeichen setzt sich gegen «Panthé» (fig.) nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Zwischen den Zeichen besteht keine Verwechslungsgefahr; denn der Umstand, dass die angefochtene Marke als Fantasiebezeichnung ohne besonderen Sinngehalt verstanden wird, überwiegt die phonetischen Ähnlichkeiten. Dass in visueller Hinsicht ebenfalls keine relevanten Parallelen vorhanden sind, wird durch das Gericht in der abschliessenden Gesamtsicht nicht weiter beachtet.
iusNet IP 27.06.2021

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