«Vape» ist eine Parodie von «Grease» und markenrechtlich war die Nennung von «Grease» auf Seite von «Vape» zulässig
Das Gericht qualifiziert das Musical «Vape» als zulässige Parodie des Werks «Grease», da es sich um eine kritische Aktualisierung des ursprünglichen Stoffes handle (moderner Slang, Einbezug von «MeToo», Kritik am glücklichen Ende von «Grease» etc.). Auch war die Nennung von «Grease» durch die Rechteinhaber an «Vape» markenrechtlich zulässig.
Der Artikel «500 Hotels suchen Käufer» ist wegen Urheberrechtsverletzung im Internetauftritt der Beklagten und auf www.blick.ch zu löschen
Wegen einer im Wesentlichen integralen Übernahme des klägerischen Artikels «500 Hotels suchen Käufer» durch die Beklagte unter dem Titel «Bereits 500 Hotels stehen zum Verkauf in der Schweiz» u.a. auf www.blick.ch wird die Beklagte zur entsprechenden Löschung in ihrem Internetauftritt verurteilt.
Die Widerspruchsmarke «HONOR» setzt sich gegen das Zeichen «FOR HONOR (fig.)» durch
Das jüngere Zeichen schafft im Vergleich mit der Widerspruchsmarke eine relevante Verwechslungsgefahr angesichts besonders ausgeprägter Produkte- sowie Zeichenähnlichkeit und durchschnittlicher Kennzeichnungskraft des älteren Zeichens.
Die Passage «oh I» wurde nicht rechtswidrig aus «Oh Why» in «Shape of You» kopiert
Die Passage «Oh I» im Song «Shape of You» von Ed Sheeran wurde durch diesen nicht unter Verletzung von Urheberrecht aus dem älteren, durch Sami Chokri komponierten Song «Oh Why» kopiert.
Sicherungskopien im Rahmen von Cloud-Computing-Dienstleistungen sind «Vervielfältigungen auf beliebigen Trägern»
Die Erstellung von Sicherungskopien urheberrechtlich geschützter Werke zu privaten Zwecken auf einem Server, welcher im Rahmen von Cloud-Computer-Dienstleistungen einem Nutzer Speicherplatz zur Verfügung stellt, stellt eine «Vervielfältigung auf beliebigen Trägern» gemäss Art. 5 Abs. 2 Bst. b der Richtlinie 2001/29 dar.
«POPPIT’S» setzt sich trotz erheblicher Produkteähnlichkeit gegen «POPCHIPS» nicht durch
Trotz ausgeprägter Produkteähnlichkeit und der Parallelen im Zeichenanfang «POP» ist keine relevante Verwechslungsgefahr gegeben. Dabei steht im Vordergrund, dass das übernommene «POP» beschreibend wirkt und sich bezüglich «PIT’s» im Vergleich zu «CHIPS» sowohl in klanglicher als auch schriftbildlicher und sinngehaltlicher Hinsicht ausreichend unterscheidungskräftige Elemente ergeben.
Das Zeichen «[Flaschenform] (fig.)» bzw. «Nemiroff (3D)» ist markenschutzfähig
Das BVGer widerspricht dem Entscheid des IGE. Zwar habe dieses zu Recht allein auf die Abbildungen gemäss Registerauszug «Hinterlegungsbestätigung» abgestellt. Indessen sei eine ausreichende Unterscheidungskraft zu bejahen; denn der Gesamteindruck des Zeichens wirke dank der vertikalen und waagrechten Schriftzüge «Nemiroff» kennzeichnungskräftig.
«PRINZ» (alkoholische Getränke) setzt sich gegen «PRINZENHAUS» (alkoholische und alkoholfreie Getränke) durch
Das BVGer bestätigt, dass sowohl für alkoholische Getränke (Widerspruchs- sowie jüngere Marke) als auch für nicht-alkoholische Durstlöscher (jüngere Marke) zumindest Warengleichheit bestehe. Zeichenähnlichkeit ist insofern gegeben, als das angefochtene Zeichen das ältere voll übernimmt und mit den Zusatzelementen nicht genügend unterscheidungskräftig wirkt.
«HERVYYTA» setzt sich gegen «Enhervyda (fig.)» für pharmazeutische Waren durch
Das BVGer bestätigt eine Quasi-Identität der beanspruchten pharmazeutischen Waren sowie eine relevanten Zeichenähnlichkeit (insbes. in Wortklang und Schriftbild), was angesichts erhöhter Aufmerksamkeit des Publikums trotz leicht reduzierter Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke zu Verwechslungsgefahr führen könne.
Das Zeichen «SWISSVOICE» war wegen Nichtgebrauchs für einen Teil seiner Produkte zu löschen
Der Antrag auf Löschung des Zeichens «SWISSVOICE» wegen Nichtgebrauchs für die streitigen Produkte setzte sich aufgrund des Vermerks «made in China» auf Telefonverpackungen für mit diesen Geräten zusammenhängenden Waren durch, nicht jedoch für die übrigen Produkte.