B-2068-2021.pdf Rechtsprechung «GRANINI» setzt sich gegen «GRANISLUSH» insbes. wegen Verkehrsbekanntheit der Widerspruchsmarke durch «GRANINI» setzt sich gegen «GRANISLUSH» insbes. wegen Verkehrsbekanntheit der Widerspruchsmarke durch
«GRANINI» setzt sich gegen «GRANISLUSH» insbes. wegen Verkehrsbekanntheit der Widerspruchsmarke durch «GRANINI» setzt sich gegen «GRANISLUSH» insbes. wegen Verkehrsbekanntheit der Widerspruchsmarke durch