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Verwechslungsgefahr

Die Marke «S6» setzt sich im Widerspruchsverfahren gegen «ES6» durch

Kommentierung
Markenrecht
Bei integraler Übernahme der Widerspruchsmarke ist die Zeichenähnlichkeit zu bejahen. Der zusätzliche Buchstabe «E» bewirkt zwar einen unterschiedlichen Sinngehalt, welcher aber nicht ausreicht zur Aufhebung der Zeichenähnlichkeit und sich im Zuge der Prüfung der Verwechslungsgefahr aufgrund der Bedeutung «elektronisch/elektrisch» gar noch zum Nachteil der Beschwerdeführerin auswirkt.
Lucas Aebersold
iusNet IP 27.02.2024

«S6» setzt sich gegen «ES6» für den Autobereich durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Die vollständige Übernahme von «S6» und der Umstand, dass das «E» als Hinweis auf eine elektronische bzw. elektrische Variante von Automobilen der Audi-Marke verstanden werden kann, führen zu einer mittelbaren Verwechslungsgefahr, soweit es nicht um Fahrräder geht. Zwar verlieren Typenbezeichnungen im Verkehr oft die Unterscheidungskraft als Marke. Dies trifft mit Bezug auf Motorfahrzeuge und ihre Hilfswaren nicht zu; denn dort entsprechen sie einem üblichen abgekürzten Sprachgebrauch.
iusNet IP 27.02.2024

«sensati-nail (fig.)» setzt sich gegen «SENSATIONAIL» teilweise durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Das Gericht erkennt auf Nichtigkeit des beklagtischen Zeichens «sensati-nail (fig.)» für die Produkte der Klassen 9 und 44 wegen. Für die Klasse 3 sei der Gebrauch bewiesen; dabei schaffe die Klägerin mit ihrem Zeichen eine Verwechslungsgefahr, weshalb sich die Marke «sensati-nail (fig.)» als gültig erweise. Der Entscheid nimmt bezüglich Verwechslungsgefahr insbes. Bezug auf ein Urteil des BVGer in analoger Sache.
iusNet IP 27.02.2024

Marken- sowie lauterkeitsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit «Glubschi» werden teilweise entgültig entschieden oder zurückgewiesen

Rechtsprechung
Markenrecht
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb
Die Vorinstanz hat zu Unrecht das Vorliegen einer Agentenmarke verneint; denn das fragliche «Distributership Agreement» ist auch ihr zuzuschreiben, obwohl sie nicht als Partei auftrat. Gleichzeitig wird eine lauterkeitsrechtlich relevante Kennzeichnungskraft von «Glubschi» verneint; denn dieses Zeichen entfalte eine die Waren beschreibende Wirkung. Die Nichtigerkärung der Vorinstanz für «Glubschi» und «Glubschis» betr. anderes als Spielwaren bleibt bestehen.
iusNet IP 27.02.2024

Die Widerspruchsmarken «ia BABY Interapothek» und «ia» setzen sich gegen «miababy» nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht

R 1529/2023-1

Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

R 1529/2023-1 v. 31.10.2023

Das Beschwerdekammer bestätigt die Beurteilung der Vorinstanz, wonach zwischen den fraglichen Zeichen trotz Produkteidentität keine relevante Verwechslungsgefahr besteht. Dies insbes. angesichts der lediglich beschreibenden Wirkung von «Baby» und der erhöhten Aufmerksamkeit der massgebenden Verkehrskreise. Besonderes Gewicht wurde der mangelnden Übereinstimmung in den Wortanfängen beigemessen.
iusNet IP 17.12.2023

«Sola» setzt sich gegen «Solex» für Essbestecke nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht

HSU.2023.29/SB v. 17.10.2023

Der Widerspruch setzt sich trotz Produkte-Identität nicht durch: Die fraglichen Essbestecke werden durch die massgebenden Verkehrskreise mit erhöhter Aufmerksamkeit erworben und die Zeichen unterscheiden sich in ihren Endungen (zum einen «a» und zum andern «ex») so klar, dass keine Verwechslungsgefahr zu befürchten ist. Im Sinngehalt weist keines der Zeichen angesichts der beanspruchten Produkte einen Zusammenhang mit der Sonne («sol») auf.
iusNet IP 17.12.2023

«CHIANTI CLASSICO DAL 1716 (fig.)» setzt sich gegen «C Chianti Gran Selezione (fig.)» nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Zwar besteht starke Produkteähnlichkeit und liegt auch insoweit Zeichenähnlichkeit vor, als beide Marken das Wort «Chianti» verwenden. Dennoch liegt keine relevante Verwechslungsgefahr vor, weil «Chianti» zum Gemeingut gehört und auch weitere wesentliche Unterschiede zwischen den Zeichen festzustellen sind. Schliesslich erweisen sich die Elemente «classico» sowie «dal 1716» auch als anpreisend.
iusNet IP 23.10.2023

«VOLKSWAGEN» setzt sich gegen «VolksWerkstatt» durch

Rechtsprechung
Markenrecht

B-938/2021 v. 21.8.2023

Das BVGer bejaht eine mittelbare Verwechslungsgefahr, weil das jüngere Zeichen als Variante der Widerspruchsmarke aufgefasst und damit wirtschaftliche Zusammenhänge zwischen den Marken vermutet werden können (angefochtenes Zeichen als Hinweis auf eine Werkstatt von Volkswagen). Eine unmittelbare Verwechslungsgefahr fehle, weil mit Bezug auf die beanspruchten Waren von einer zumindest leicht erhöhten Aufmerksamkeit der massgebenden Verkehrskreise auszugehen sei.
iusNet IP 23.10.2023

Die Widerspruchsmarke «EVAX» setzt sich gegen «eva intima» und «eva intima (fig.)» teilweise durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Teile der Produkte sind identisch, andere unterscheiden sich aber so, dass eine teilweise Gutheissung bezüglich «eva intima» erfolgt. Bezüglich «eva intima (fig.)» erfolgt eine völlige Gutheissung unter Betonung auf die Zeichenunterschiede gegenüber der Widerspruchsmarke, wobei das figürliche Element im jüngeren Zeichen unbeachtet bleibt: Es sei zwar erheblich grösser im Vergleich zu den übrigen Elementen, falle jedoch – obschon originell und einfach zu erinnern – gegenüber «eva» und «evax» nicht genügend ins Gewicht.
iusNet IP 28.08.2023

«You See Augenlaser» setzt sich gegen «EYE SEE YOU AUGENLASER (fig.)» nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Zwar bestehen Ähnlichkeiten zwischen Produkten und Zeichen. Eine Verwechslungsgefahr wird jedoch verneint, weil die ältere Marke nur eine minimale Kennzeichnungskraft aufweist, das Bild in der jüngeren Marke deren beschreibenden Charakter dank Originalität aufwiegt und die massgebenden Verkehrskreise eine erhöhte Aufmerksamkeit aufweisen. Die besondere Gestaltung in der Schrift der jüngeren Marke bleibt unbeachtlich, weil das ältere Zeichen eine reine Wortmarke ist.
iusNet IP 28.08.2023

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