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Verwechslungsgefahr

Die Widerspruchsmarke «CREED (fig.)» setzt sich gegen «FREED» sowie «FREED (fig.)» durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Der Einwand des Nichtgebrauchs der Widerspruchsmarke ist misslungen und es liegt eine relevante Verwechslungsgefahr zwischen den angefochtenen Zeichen «FREED» sowie «FREED (fig.)» und der Widerspruchsmarke «CREED (fig.)» vor. Dies insbesondere aufgrund erheblicher Produkteähnlichkeit (Waren aus dem Bereich der Parfümerie im engeren sowie weiteren Sinn einschliesslich Rasiermittel) sowie Zeichenähnlichkeit, welche durch die teilweise vorhandenen grafischen Elemente nicht erheblich beeinflusst wird.
iusNet IP 25.06.2023

Drei «Simba»-Marken setzen sich gegen «BIMBA TOYS (fig.)» nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht

T-129-22

Gericht der Europäischen Union (EuG)

T-129/22 v. 21.12.2022

Das jüngere Zeichen schafft angesichts der unterschiedlichen Produkte («Spiele, Spielsachen» gegenüber «Gymnastik- und Sportartikel») trotz durchschnittlichem bis erhöhtem Aufmerksamkeitsgrad der massgebenden Verkehrskreise keine relevante Verwechslungsgefahr; denn aus der Rechtsprechung ergibt sich im Wesentlichen, dass Spiele und Spielsachen von Gymnastik- und Sportgeräten zu unterscheiden sind, weil ihre Natur, Bestimmung und Vertriebskanäle nicht übereinstimmen und sie auch nicht austauschbar sind.
iusNet IP 16.05.2023

Zwei Marken von Apple mit dem bekannten Apfel setzen sich gegen eine jüngere Bildmarke nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Zwar besteht Gleichheit oder starke Gleichartigkeit zwischen den Produkten und geniessen die Widerspruchsmarken grundsätzlich eine erhöhte Kennzeichnungskraft. Indessen führen die gewisse Aufmerksamkeit der massgebenden Verkehrskreise zusammen mit der Distanz zwischen den Zeichen zur Abweisung der beiden Widersprüche. Das jüngere Zeichen entfaltet keinen eigentlichen Sinngehalt, sondern erweist sich als Fantasieobjekt ohne unmittelbaren Gedankenzusammenhang mit der Form eines Apfels.
iusNet IP 16.05.2023

«Capri Sun» setzt sich gegen «Prisun» nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht

B-4104/2021 v. 5.12.2022

Das Gericht bestätigt eine fehlende Verwechslungsgefahr. Zwar besteht Produkteähnlichkeit. Indessen kann höchstens eine entfernte Zeichenähnlichkeit festgestellt werden; denn die Übereinstimmung von «prisun» ist gegenüber den Unterschieden in den Zeichen sekundär. Eine Glaubhaftmachung erhöhter Kennzeichnungskraft von «Capri Sun» scheitert zudem. «Capri» als geografische Angabe wirkt nicht schädlich, da sie die korrekte Nutzung der Marke nicht beeinträchtigt.
iusNet IP 24.04.2023

«GENIUS GROVE (fig.)» und «GENIUS BAR» von Apple setzen sich gegen «GeniusAcademy (fig.)» nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Das Gericht bestätigt eine fehlende Verwechslungsgefahr. Dies resultiert für «GENIUS GROVE (fig.)» bereits wegen fehlender Produkteähnlichkeit. Mit Bezug auf «GENIUS BAR» / «GeniusAcademy (fig.)» werden alle Kriterien zur Verwechslungsgefahr abgehandelt. Dabei bleibt die Bekanntheit der Apple-Marken unbeachtlich. Im Vordergrund steht, dass zwischen den beiden Zeichen ausser dem an sich beschreibenden Element «Genius» weder eine Nähe noch eine klangliche oder sinngehaltliche Verbindung besteht.
iusNet IP 24.04.2023

Farbbezeichnung RED kombiniert mit dem Begriff eines Tiers, ob real oder Fantasie wie z.B. DRAGON, genügen für eine Verwechslungsgefahr zur bekannten Marke RED BULL

Kommentierung
Markenrecht
Die Teilidentität im Anfangselement und die Parallelität im Markenaufbau (rotes wildes Tier) führen zusammen mit dem erhöhten Schutzumfang der Widerspruchsmarke zufolge Bekanntheit sowie der geringeren Aufmerksamkeit der Verkehrskreise dazu, dass das BVGer den Widerspruch RED BULL vs. RED DRAGON wegen mittelbarer Verwechslungsgefahr gutheisst.
Fabio Versolatto
iusNet IP 19.02.2023

Die Marke «SHOPIFY» setzt sich gegen «Shoppi (fig.)» nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht

T‑222-21

Gericht der Europäischen Union (EuG)

T-222/21 v. 12.10.2022

Trotz Produkteähnlichkeit fehlt eine Verwechslungsgefahr infolge im Wesentlichen nur schwacher Zeichenähnlichkeit, schwacher Kennzeichnungskraft der älteren Marke sowie überdurchschnittlicher Aufmerksamkeit der massgebenden Verkehrskreise. Neben «shop» wirkt auch «ify» für die englisch-sprachigen Kreise beschreibend. Und bezüglich der nicht-englisch-Sprachigen stärkt der Zusatz «ify» die Unterscheidungskraft angesichts seiner Kürze und seiner Wirkung in Wortbild, Wortklang und Sinngehalt nicht.
iusNet IP 19.02.2023

Zwei Rolex-Marken mit der Rolex-Krone setzen sich gegen eine jüngere Marke mit Krone nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Das Beschwerdeverfahren bezieht sich einzig auf die Produkte Uhren der Rolex-Marken und die Produkte Bekleidung sowie Schuh- und Hutwaren des jüngeren Zeichens. Dementsprechend bestätigt das Gericht das Fehlen einer Verwechslungsgefahr, weil keine relevante Produkteähnlichkeit vorliege. Das Thema der berühmten Marke wird zwar in den Grundsätzen behandelt; jedoch wird in der Subsumtion ausschliesslich verfahrensrechtlich argumentiert.
iusNet IP 19.02.2023

«RED BULL» setzt sich gegen «RED DRAGON» durch

Rechtsprechung
Markenrecht

B-444/2022 v. 11.1.2023

Das BVGer bestätigt eine mittelbare Verwechslungsgefahr. Zwar wecken Energiegetränke lediglich eine geringe Aufmerksamkeit; jedoch geniesst die Widerspruchsmarke dank erhöhter Bekanntheit einen erweiterten Schutzbereich, und auf Seite beider Zeichen bleibt das Bild eines roten wilden Tieres in Erinnerung. Trotz Benutzung verschiedener Tiere besteht die Gefahr des Schlusses auf in Wirklichkeit nicht vorhandene wirtschaftliche Zusammenhänge.
iusNet IP 19.02.2023

«Zwei Kreise (fig.)» von Mastercard setzt sich gegenüber «Savl (fig.)» nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht
«Zwei Kreise (fig.)» setzt sich im Vergleich zum jüngeren Zeichen «Savl (fig.)» trotz relevanter Produkte-, jedoch infolge fehlender Zeichenähnlichkeit nicht durch; dies auch angesichts der erhöhten Aufmerksamkeit der massgebenden Verkehrskreise. Die Gestaltung der Widerspruchsmarke weicht so vom Gewohnten ab, dass sie nicht dem Gemeingut zuzuschreiben ist, und am Verdikt ändert auch die sinngemäss als durchschnittlich bezeichnete Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke nichts.
iusNet IP 19.02.2023

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