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Verwechslungsgefahr

«one» setzt sich gegen «Certo!One» für Kreditkartendienste weder nach UWG noch nach MSchG durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb
Das Gericht weist ein Gesuch um vorsorgliche Massnahmen im Sinne eines Verbots der Verwendung von «Certo!One» u.a. wegen Verwechslungsgefahr in Bezug auf die Marken «one» sowie «one VISECA» ab. Dies sowohl aus lauterkeits- als auch aus markenrechtlichen Gründen. Betreffend Lauterkeitsrecht ging es um die Art. 3 Abs. 1 Bst. b und d UWG, und mit Bezug auf das Markenrecht um Art. 3 Abs. 1 Bst. d MSchG.
iusNet IP 19.02.2023

«Hotel Tonight (fig.)» setzt sich im Widerspruch gegen «Verychic Tonight (fig.)» durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Die Widerspruchsmarke «Hotel Tonight (fig.)» setzt sich im Vergleich zu «Verychic Tonight (fig.)» wegen relevanter Produkte- sowie Zeichenähnlichkeit durch. Dabei steht im Vordergund, dass das kennzeichnungskräftige Element «tonight» durch die jüngere Marke – grafisch sogar hervorgehoben – übernommen wurde. Dass die zu vergleichenden Dienstleistungen teilweise unterschiedlichen Klassen angehören, ist vorliegend nicht relevant, da die Nizza-Klassifizierung keine präjudizielle Wirkung entfaltet.
iusNet IP 20.12.2022

«GRANINI» setzt sich gegen «GRANISLUSH» insbes. wegen Verkehrsbekanntheit der Widerspruchsmarke durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Der Widerspruch zu Gunsten der Marke «GRANINI» setzt sich im Vergleich zum jüngeren Zeichen «GRANISLUSH» wegen relevanter Produkte- sowie Zeichenähnlichkeit bezüglich Schriftbild und Wortklang durch. Angesichts der äusserst bekannten Widerspruchsmarke sei zumindest eine mittelbare Verwechslungsgefahr gegeben. Die denkbaren Sinngehalte in den beiden Zeichen vermögen die optische und akustische Ähnlichkeit nicht wettzumachen.
iusNet IP 20.12.2022

«VIFOR» setzt sich gegen «VITOP» für pharmazeutische Produkte nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Die Widerspruchsmarke «VIFOR» setzt sich im Vergleich zu «VITOP» für pharmazeutische Produkte nicht durch. Zwar ist bei solchen Produkten Gleichartigkeit anzunehmen. Die deutlichen Unterschiede in den Wortenden der Zeichen führen jedoch dazu, dass angesichts erhöhter Aufmerksamkeit der massgebenden Verkehrskreise und nur kurzer Zeichen keine Verwechslungsgefahr besteht. Gleichzeitig setzte sich die Nichtgebrauchseinrede der Inhaberin der jüngeren Marke nicht durch.
iusNet IP 23.10.2022

Das Zeichen «CELLUTONE» setzt sich u.a. wegen Produkteidentität gegen «CELLTONE» durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Das Gericht heisst die Klage wegen Verwechslungsgefahr zwischen der älteren Marke «CELLUTONE» und «CELLTONE» gut. Dabei verwirft es die Einwände der Beklagten, die Klägerin habe ihr Zeichen nicht markenmässig gebraucht und habe die Verwendung des jüngeren Zeichens toleriert, weshalb der Markenschutz für das ältere verwirkt sei. «CELLUTONE» habe trotz originär schwacher Kennzeichnungskraft dank langjährigem Gebrauch einen durchschnittlichen Schutzbereich gewonnen.
iusNet IP 23.10.2022

Die Widerspruchsmarke «CAT (fig.)» setzt sich gegen das Zeichen «Tigercat» durch

Rechtsprechung
Markenrecht

T-251/21

Gericht der Europäischen Union (EuG)

T-251/21 v. 13.7.2022

Zwischen den Marken besteht trotz erhöhter Aufmerksamkeit der massgebenden Verkehrskreise Verwechslungsgefahr angesichts Produkteidentität, relevanter Zeichenähnlichkeit und erhöhter Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke. Die Übernahme von «cat» durch das jüngere Zeichen wird nicht besonders betont, vermutlich u.a. weil in der jüngeren Marke das «Tiger» als üblicherweise besonders wesentlicher Zeichenanfang vorangestellt wurde.
iusNet IP 23.10.2022

«Ägeribier» setzt sich gegen «ÄGERIBIER (fig.)» nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht

B-3464/2020 v. 8.7.2022

Entgegen der Vorinstanz verneint das BVGer für alle streitigen Produkte (u.a. Biere sowie Getränke für Tiere) eine relevante Verwechslungsgefahr. Dies insbesondere, weil beide Zeichen als dem Gemeingut zuzurechnende direkte Herkunftsangaben qualifiziert werden. Der Umstand, dass die im fraglichen Gebiet «Ägeri» liegenden politischen Gemeinden die Zusätze «Ober-» bzw. «Unter-» enthalten, wird durch das Gericht als unerheblich bezeichnet.
iusNet IP 23.10.2022

«BAULOG» ist mit Bezug auf «LOGBAU» als Firma, Domainname und Logo widerrechtlich

Rechtsprechung
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb
Immaterialgüterrechte und Firmenrecht
Das BGer bestätigt, dass die Firma der Beklagten gegen die Vorgaben gemäss OR sowie ihr Domainname samt Logo gegen UWG verstossen; denn alle drei dieser Auftritte im Publikum schüfen eine Verwechslungsgefahr mit Firma, Domainnamen und Logo der Klägerin. Trotz geografisch unterschiedlicher Aktivität der betroffenen Unternehmen führten die grosse Ähnlichkeit der wesentlichen Zeichenelemente (trotz Inversion) sowie die Branchennähe der Parteien dazu, dass eine Verwechslungsgefahr bestehe.
iusNet IP 23.10.2022

Die Lidl-Osterhasen schaffen im Vergleich zu den Lindt-Osterhasen eine Verwechslungsgefahr

Rechtsprechung
Markenrecht
Das Gericht entscheidet entgegen der Vorinstanz auf das Vorliegen einer relevanten Verwechslungsgefahr. Dies insbesondere dank der Verkehrsdurchsetzung und damit eines erhöhten Schutzumfangs zu Gunsten der klägerischen (Lindt-) Zeichen. Dabei besteht kein Unterschied bezüglich schwarz-weisser oder farbiger Darstellung. Schliesslich tritt es angesichts dieser Beurteilung auf die geltend gemachten lauterkeitsrechtlichen Ansprüche der Klägerin nicht ein.
iusNet IP 23.10.2022

Der feine Unterschied im Sinngehalt machts aus: Bei identischen bzw. hochgradig ähnlichen Waren setzt sich POPCHIPS gegen POPPIT’S trotz akustischer und phonetischer Ähnlichkeit durch

Kommentierung
Markenrecht
Der Widerspruchsmarke POPPIT’S kommt hinsichtlich Snackartikel lediglich eine verminderte Kennzeichnungskraft zu, weshalb sie sich trotz Warenidentität bzw. hochgradiger Warenähnlichkeit sowie phonetischer und visueller Zeichenähnlichkeit mit der angegriffenen Marke POPCHIPS nicht durchsetzen kann; dies aufgrund des Unterschieds der angegriffenen Marke im Laut «ch» sowie der nicht gänzlichen Übereinstimmung im Sinngehalt.
Lucas Aebersold
iusNet IP 22.08.2022

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