iusNet Intellectual Property

Schulthess Logo

Verwechslungsgefahr

«TRAUMAGEL» setzt sich gegen «TRAUMEEL» teilweise durch

Rechtsprechung
Markenrecht

B-6639/2023 v. 22.5.2024

Das Gericht bestätigt eine fehlende Verwechslungsgefahr insoweit, als die in Verbindung mit Gel stehenden Wundheilungs- und der Blutungsstoppung dienenden Produkte der Widerspruchsmarke beschreibend wirken und damit zum Gemeingut zählen. Für die weiteren Produkte ist die ältere Marke jedoch kennzeichnungskräftig, was für eine Verwechslungsgefahr spricht.
IusNet IP 29.08.2024

«Cannamed» setzt sich gegen «Swiss CannaMed (fig.)» nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht

B-3923/2023 v. 28.5.2024

Das Gericht verneint eine relevante Verwechslungsgefahr. Dabei steht im Vordergrund, dass eine ausreichende Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke fehlt und die Gemeinsamkeiten der Marken sich auf den gemeinfreien Bereich beschränken. Entsprechend treten sowohl die starke Zeichenähnlichkeit als auch die – teilweise nur beschränkte – Produkteähnlichkeit in den Hintergrund.
IusNet IP 29.08.2024

«Like (fig.)» setzt sich gegen «Daumen hoch (fig.)» nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Das Gericht bestätigt das Fehlen einer relevanten Verwechslungsgefahr. Zwar besteht eine erhebliche Produkteähnlichkeit und gibt es Übereinstimmungen zwischen den Zeichen. Die Symbolik in der Widerspruchsmarke («Daumen hoch») und der Zusatz «Like» wirken jedoch nur als Zustimmung zu gewissen Inhalten und nicht als Unterscheidungsmerkmal gegenüber anderen Unternehmen.
IusNet IP 29.08.2024

Anders als das IGE erachtet das BVGer die Kurz-Wortmarken ZEST und WEST trotz gleicher Waren infolge offenkundig abweichenden Sinngehalts als nicht verwechselbar

Kommentierung
Im Gegensatz zum IGE wies das BVGer den Widerspruch der Marken WEST gegen ZEST ungeachtet der akustischen und visuellen Übereinstimmungen ab, weil das eine Zeichen WEST anders als ZEST über einen markanten Sinngehalt verfüge, der in Kombination mit dem abwei-chenden Wortanfang im Gesamteindruck bei Kurzwörtern so prägend wirke, dass er die ge-nannte Ähnlichkeit in Wortklang und Schriftbild kompensiert.
Fabio Versolatto
iusnet IP 23.04.2024

«LONGINES (fig.)» setzt sich gegen «LOSENGS (fig.)» trotz Produkte-Identität nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Trotz Produkte-Identität und gerichtsnotorisch erhöhtem Schutzbereich von «LONGINES» fehlt eine relevante Verwechslungsgefahr. Dabei steht im Vordergrund, dass die grafische Darstellung sekundär wirkt und in Wortklang sowie Konzept keine Ähnlichkeiten bestehen. Die Übereinstimmungen in den Wortanfängen und -Enden werden als unerheblich eingestuft.
iusnet IP 23.04.2024

«vita (fig.)» setzt sich gegen «Vita (fig.)» nur beschränkt durch

Rechtsprechung
Markenrecht

B-4025/2022 und B-4064/2022 v. 22.2.2024

Die beanspruchten Produkte sind weitgehend identisch, und auch eine Zeichenähnlichkeit wird bestätigt. Im Gesamteindruck sprechen jedoch im Wesentlichen insbes. der Gemeingutcharakter der Widerspruchsmarke für den Grossteil der Produkte, ihr begrenzter Schutzbereich sowie die erhöhte Aufmerksamkeit der Abnehmer gegen eine Verwechslungsgefahr.
iusnet IP 23.04.2024

«WEST» setzt sich trotz erheblicher Produkteähnlichkeit (Tabakbereich) gegen «ZEST» nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Zwar bestehen Produkte-Identität oder zumindest starke -Gleichartigkeit und erhebliche Parallelen bezüglich klanglicher und schriftbildlicher Zeichenähnlichkeit. Eine Verwechslungsgefahr fehlt jedoch, weil es um Kurzmarken geht, die beim Erwerb direkt nebeneinander sichtbar sind.
iusnet IP 23.04.2024

«FOCUS» setzt sich für Getränke gegen «FOCO (fig.)» durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Eine relevante Verwechslungsgefahr zwischen den fraglichen Zeichen wird bestätigt. Dabei steht im Vordergrund, dass Produkte-Identität besteht und die Widerspruchsmarke schriftbildlich vollständig übernommen wird. Die ältere Marke weist eine durchschnittliche Kennzeichnungskraft auf, da «Fokus» mit Bezug auf Getränke nicht beschreibend wirkt.
iusnet IP 23.04.2024

Die Marke «S6» setzt sich im Widerspruchsverfahren gegen «ES6» durch

Kommentierung
Markenrecht
Die Widerspruchsmarke als Kurzzeichen und Typenbezeichnung ist ein betrieblicher Herkunftshinweis. Die integrale Übernahme der Widerspruchsmarke in die angegriffene Marke führt hinsichtlich der sich gegenüberstehenden, gleichartigen Waren zur Bejahung einer Verwechslungsgefahr.
Lucas Aebersold
iusNet IP 27.02.2024

«S6» setzt sich gegen «ES6» für den Autobereich durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Die vollständige Übernahme von «S6» und der Umstand, dass das «E» als Hinweis auf eine elektronische bzw. elektrische Variante von Automobilen der Audi-Marke verstanden werden kann, führen zu einer mittelbaren Verwechslungsgefahr, soweit es nicht um Fahrräder geht.
iusNet IP 27.02.2024

Seiten