Verwechslungsgefahr
Der Widerspruch für Bildzeichen mit einem Fussballer setzt sich gegen ein vergleichbares Bildzeichen mit Fussballer nicht durch
Rechtsprechung
Markenrecht
R 640/2020-4
Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
R 640/2020-4 v. 28.9.2020
Motive als Zeichen, die auf beanspruchten Objekten angebracht werden, sind unter Einbezug der Objekte zu beurteilen
Das Zeichen «NITRO» setzt sich gegen «NITRO CIRCUS» durch
«APPLE» und «[Apple] (fig.)» setzen sich für gewisse Produkte gegen «Apple Boutique» nicht durch
Das schweizerische «OTTO’S» setzt sich UWG-rechtlich gegen die Marktausdehnungspläne der «OTTO»-Gruppe durch
Verwechslungsfähigkeit von «Twins» – Nomen est Omen?
Fachbeitrag
Zum Schutzumfang von dreidimensionalen Marken in der Europäischen Union
Eine Verwechslungsgefahr ist regelmässig nicht vorhanden, wenn die zu vergleichenden Marken einzig im reduziert kennzeichnungskräftigen Element übereinstimmen
Kommentierung
Markenrecht