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Verwechslungsgefahr

Die Widerspruchsmarke «NIVEA» setzt sich für Produkte der Körper- und Schönheitspflege gegen «NEAUVIA» durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Für Waren und Dienstleistungen auf dem Gebiet von Körper- und Schönheitspflege wird der Widerspruch für «NIVEA» gutgeheissen, da sie nicht mit erhöhter Aufmerksamkeit erworben werden und die Widerspruchsmarke für sie eine erhöhte Kennzeichnungskraft aufweist. Demgegenüber fehlt eine Verwechslungsgefahr für die Produkte der Klasse 5; denn diesbezüglich weist das Publikum eine erhöhte Aufmerksamkeit auf und fehlt der Widerspruchsmarke eine erhöhte Kennzeichnungskraft.
iusNet IP 23.08.2020

Die Widerspruchsmarke «Helsana. Engagiert für das Leben» setzt sich gegen «HELSINN Investment Fund (fig.)» durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Infolge Zeichenähnlichkeit (Schriftbild sowie Aussprache) sowie Produkteidentität betr. Finanzwesen setzt sich die Widerspruchsmarke durch. Dabei attestiert das Gericht dem Widerspruchszeichen einerseits «insgesamt» nur eine durchschnittliche Kennzeichnungskraft, während es ihm zusammenfassend letztlich aber doch im Zusammenhang mit Versicherungsdienstleistungen einen erhöhten Schutzumfang zuschreibt.
iusNet IP 22.08.2020

Eine Verwechslungsgefahr ist regelmässig nicht vorhanden, wenn die zu vergleichenden Marken einzig in gemeinfreien Elementen übereinstimmen

Kommentierung
Markenrecht
Das BVGer hat im Fall SMAC gegen LISSMAC die Beschwerde umfänglich gutgeheissen und bestätigt, dass der Gesamteindruck der Marke in erster Linie von den kennzeichnungskräftigen Bestandteilen geprägt wird. Schwache Elemente vermögen ihn weniger zu beeinflussen und gemeinfreie Elemente spielen eine untergeordnete Rolle. Eine Verwechslungsgefahr ist damit regelmässig nicht vorhanden, wenn die zu vergleichenden Marken einzig in gemeinfreien Elementen übereinstimmen, die für sich genommen nicht schützenswert sind.
Sebastian Saissi
iusNet IP 29.06.2020

«Richard Man (fig.)» setzt sich gegen die Widerspruchsmarke «RICHARD MILLE» durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Es besteht Produktegleichheit sowie Übereinstimmung der Zeichen bezüglich «Richard». Dies ist jedoch nur ein Vorname, und das Publikum betont klanglich die anschliessenden Zeichenelemente. Weiter weist die Widerspruchsmarke nur eine normale Unterscheidungskraft auf. Somit ist wichtig, dass hier der Name «Richard» nicht monopolisiert wird und schliesst das Gericht angesichts der dominanten Zeichenelemente sowie der grafischen Gestaltung gesamthaft auf das Fehlen einer Verwechslungsgefahr.
iusNet IP 21.06.2020

Die Widerspruchsmarke «SPARKS» setzt sich gegen das Zeichen «sparkchief» durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Es besteht Produkteähnlichkeit oder gar -identität. Auch die Zeichen sind sich erheblich ähnlich angesichts des dominierenden Elementes «spark». «SPARKS» selber sei nicht beschreibend, weil höchstens mit erheblichem Fantasie- oder Gedankenaufwand als Hinweis auf besonders positive Seiten der Produkte zu verstehen. Jedoch habe «chief» werbenden Gehalt. Insgesamt wird eine zumindest mittelbare Verwechslungsgefahr bejaht, weil das Element «chief» auf eine Serienmarke in Verbindung mit «SPARKS» hinweise.
iusNet IP 21.06.2020

Die Widerspruchsmarke «FIN BEC (fig.)» setzt sich gegen das Zeichen «FIN BEC» nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Für die französisch-sprachigen Verkehrskreise wirkt «fin bec» als beschreibend im Sinne von «Gourmet», weshalb dieses Element zum Gemeingut zählt. Die Widerspruchsmarke ist daher auch nur schwach unterscheidend. Da die Gemeinsamkeit der Zeichen sich ebenfalls auf den Gemeingutbereich beschränkt, führt die grafische Gestaltung der Widerspruchsmarke gemäss BVGer zum Ausschluss einer Verwechslungsgefahr.
iusNet IP 21.06.2020

Der Widerspruch für die Wort-/Bildmarke «LABELL» setzt sich gegen die Wort-/Bildmarke «BLACK LABEL BY EQUIVALENZA» durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Der EUGH wirft dem EUG erhebliche Rechtsfehler vor und bejaht eine Verwechslungsgefahr insbes. angesichts durchschnittlicher Unterscheidungskraft der Widerspruchsmarke, durchschnittlicher Aufmerksamkeit der Verkehrskreise und Produkteidentität. Die Zusätze «black» und «by equivalenza» in der angefochtenen Marke betrachtet er als sekundär, zumal «black» - als Grundfarbe – beschreibend wirke.
iusNet IP 26.04.2020

Die Widerspruchsmarke «SMAC» setzt sich insbes. wegen vermindertem Schutzumfang gegen das Zeichen «LISSMAC» nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Das BVGer bestätigt zwar die Vorinstanz, wonach die Widerspruchsmarke integral übernommen worden sei und Warenidentität bestehe. Indessen betrachtet das Gericht die angefochtene Marke als Fantasiezeichen und argumentiert es entgegen der Vorinstanz, eine Verwechslungsgefahr sei nicht gegeben: Angesichts des kleinen Schutzbereichs der Widerspruchsmarke erweise sich die – wenn auch bescheidene – Abweichung in der ersten Silbe («lis») der angefochtenen Marke als ausreichendes Unterscheidungsmerkmal.
iusNet IP 26.04.2020

Die Widerspruchsmarke «clever fit (fig.)» setzt sich wegen vermindertem Schutzumfang gegen das Zeichen «CLEVERFIT (fig.)» nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Sowohl IGE als auch BVGer stellen eine Identität oder Gleichartigkeit der betroffenen Dienstleistungen (Sportbereich) und auch eine relevante Zeichenähnlichkeit fest. Im Rahmen einer Gesamtbetrachtung betont das BVGer jedoch, die Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke sei nicht nur (wie das IGE festgehalten hatte) leicht, sondern deutlich reduziert. Infolge verminderten Schutzumfangs sei der Widerspruch daher abzuweisen, zumal die jüngere Marke sich von der älteren mittels einer Grafik deutlich unterscheide.
iusNet IP 26.04.2020

Das Zeichen «Salvador Dali (fig.)» erweist sich gegenüber der Marke «DALIGRAMME» als schutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
«Salvador Dali (fig.)» beansprucht zwar weitgehend gleiche Produkte. Jedoch fehlt eine relevante Zeichenähnlichkeit, insbes. weil die Marken nur im Namen «Dali» überstimmen, während die Widerspruchsmarke mit dem Element «gramme» ein ebenso prägendes Element aufweist. Ein geltend gemachter relevanter Sinnzusammenhang der Marken infolge Abbildung einer Unterschrift des weitherum bekannten Künstlers Dalì im jüngeren Zeichen führt höchstens zu einer eindeutig zu schwachen Verwechslungsgefahr.
iusNet IP 25.02.2020

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