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«MARLBORO» setzt sich für die fraglichen Produkte im Bereich des Tabakkonsums gegen «Marbo Red» durch

«MARLBORO» setzt sich für die fraglichen Produkte im Bereich des Tabakkonsums gegen «Marbo Red» durch

Rechtsprechung
Markenrecht

«MARLBORO» setzt sich für die fraglichen Produkte im Bereich des Tabakkonsums gegen «Marbo Red» durch

I. Ausgangslage (zusammengefasst / teilweise mit wörtlichem Zitat)

Am 11. Mai 2017 wurde die Wortmarke «Marbo Red» im Register des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) eingetragen für diverse Raucherwaren, insbesondere elektronischer Art, der Klasse 34. Gegen dieses Zeichen wurde Widerspruch eingelegt unter Bezugnahme auf die durch das DPMA am 2. August 1983 registrierte Wortmarke «MARLBORO» für Raucherwaren und diverses Zubehör (z.B. Feuerzeuge) der Klasse 34 sowie vier andere mit Marlboro verbundene Zeichen betreffend diverse Tabakwaren samt Zubehör. Mit Entscheid vom 15. Januar 2020 ordnete die Markenstelle für Klasse 34 die Löschung des angefochtenen Zeichens an, im Wesentlichen mit folgender Begründung: Trotz teilweiser Warenidentität oder -Ähnlichkeit unterscheide sich das Zeichen klanglich sowie schriftbildlich ausreichend von den Widerspruchsmarken, um eine Verwechslungsgefahr zu vermeiden. Jedoch sei eine Löschung gestützt auf § 9 Abs. 1 Nr. 3 MarkenG gerechtfertigt, weil das streitige Zeichen sich auffällig an die Marke «Marlboro» anlehne und die Wertschätzung sowie Unterscheidungskraft der Widerspruchsmarken ungerechtfertigt ausnutze. Gegen diesen...

iusNet IP 18.02.2022

 

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