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«Stoplanner» setzt sich mangels Zeichenähnlichkeit gegen «STOA» nicht durch

«Stoplanner» setzt sich mangels Zeichenähnlichkeit gegen «STOA» nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht

«Stoplanner» setzt sich mangels Zeichenähnlichkeit gegen «STOA» nicht durch

I. Ausgangslage (zusammengefasst)

Am 28. Oktober 2020 wurde die Schweizer Wortmarke Nr. 754'162 «STOA» im Swissreg publiziert u.a. für Dienstleistungen der Klasse 37 im Bereich des Bauwesens, insbes. Informationen zu dieser Branche, Oberaufsicht über Bauarbeiten sowie diverse Dienstleistungen gemäss Klasse 42 im Architekturbereich. Gegen dieses Zeichen erhob die deutsche Sto SE & Co KGaA am 28. Januar 2021 unter Bezugnahme auf die durch ihre am 23. August 2018 in der Gazette OMPI des marques internales publizierte internationale Marke Nr. 1'419'807 «StoPlanner» mit Beanspruchung u.a. von Informationen zum Baubereich (Klasse 37) sowie u.a. Zurverfügungstellung von Informationen zu technischen Fragen im Bereich der Bautätigkeiten am 28. Januar 2021 Widerspruch im Rahmen der durch das jüngere Zeichen beanspruchten Dienstleistungen sowohl der Klasse 37 als auch der Klasse 42. Mit Entscheid vom 9. Juni 2021 hiess das IGE den Widerspruch gut, im Wesentlichen mit folgender Begründung: Trotz leicht reduzierten Schutzumfanges der Widerspruchsmarke sowie leicht erhöhter Aufmerksamkeit der Abnehmer bestehe eine Verwechslungsgefahr angesichts der Übereinstimmungen in den...

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