Die A.__Gruppe klagt erfolgreich gegen das Internetangebot einer Uhrenfälschung
Beim fraglichen Uhrenmodell der Beklagten ging es offensichtlich um eine Fälschung. Angesichts der hohen Preislage für die Originaluhren erachtete das Gericht die für eine Klage nötige Streitsumme ohne weiteres als erreicht. Mit der Fälschung verletzte die Beklagte sowohl Design- als auch Lauterkeitsrecht.
Die bekannten Uhrenmarken der A.__ SA wurden durch die B.__ SA widerrechtlich für Abänderungen der Originalprodukte verwendet
Das Gericht heisst die Klage bezüglich der im Urteil zu behandelnden Themen gut. Dabei steht im Vordergrund, dass die Beklagte zum eigenen Vorteil Zeichen der Klägerin missbrauchte. Eine Verwirkung des Schutzes der klägerischen Marken wird verneint.
Der fragliche Abtretungsvertrag wurde zu Unrecht per Internet als unrechtmässig bezeichnet
Die Erbin eines Autors hat dessen Abtretung der Rechte an einer Videospielversion seines Werkes zu Unrecht öffentlich im Internet sinngemäss als ungültig qualifiziert.