«BIMBO QSR» ist auch gemäss Bundesgericht sittenwidrig, weil rassistisch
«BIMBO QSR» ist auch gemäss Bundesgericht sittenwidrig, weil rassistisch
«BIMBO QSR» ist auch gemäss Bundesgericht sittenwidrig, weil rassistisch
I. Ausgangslage (zusammengefasst)
Die A.__ S.A.B. de C.V. ist Inhaberin der Marke IR 1'381'712 «BIMBO QSR» mit Ursprungsland V.__ und Beanspruchung von diversen Lebensmitteln der Klassen 29 und 30 sowie Vermarktungsdienstleistungen im Bereich diverser Lebensmittel (Klassen 35 und 43). Nach der Notifizierung eines Antrags auf Schutzausdehnung der Marke auf die Schweiz vom 11. Dezember 2018 verweigerte das IGE dieselbe nach vorangegangenen Verfahrensschritten definitiv mit Entscheid vom 27. Juli 2023 mit der Begründung, der Begriff «Bimbo» weise in der deutschen Sprache in sittenwidriger Weise auf Menschen mit dunkler Hautfarbe hin. Nachdem das BVGer diese Beurteilung bestätigt hatte, erhob die A.__ S.A.B. de C.V. Beschwerde beim BGer.
Abweisung der Beschwerde
Vorbemerkung: Die Beschwerdeführerin beruft sich auch auf in der EU tolerierte «Bimbo»-Marken. Dieser Aspekt wird unten nicht aufgegriffen, weil das BGer darauf antwortet, angesichts des klar sittenwidrige Sinngehalt des Zeichens «BIMBO QSR» bestehe von vornherein kein Raum für die Berücksichtigung ausländischer Registrierungen (vgl. dazu...
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