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Die Pro Litteris klagte mit Erfolg gegen ein Unternehmen wegen Eigengebrauchs

Rechtsprechung
Urheberrecht

Die Pro Litteris klagte mit Erfolg gegen ein Unternehmen wegen Eigengebrauchs

Die Pro Litteris hatte zu Recht gegenüber einer im Immobilienbereich tätigen GmbH Vergütungen für Fotokopien und betriebs-interne EDV fakturiert und eingeklagt, weil die GmbH weder rechtzeitig eine Ausnahme geltend gemacht noch Rechnungen über rund CHF 95.00 beglichen hatte.
iusNet IP 28.08.2023