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«QUEEN ALOE VERA» wirkt für Mineralwässer irreführend

Rechtsprechung
Markenrecht

«QUEEN ALOE VERA» wirkt für Mineralwässer irreführend

Das BVGer bestätigt die irreführende Wirkung von «QUEEN ALOE VERA», weil die massgebenden Verkehrskreise unter den beanspruchten Mineralwässern («eaux minérales») im Zusammenhang mit dem fraglichen Zeichen Getränke ohne Aloe Vera verstehen mit der Folge, dass die Marke für diese Produkte in jedem Fall eine unrichtige Angabe enthält.
iusNet IP 31.10.2024

«TASTY ALOE VERA (fig.)» ist für die betroffenen Produkte (diverse Trinkpräparate) nicht unterscheidungskräftig

Rechtsprechung
Markenrecht

«TASTY ALOE VERA (fig.)» ist für die betroffenen Produkte (diverse Trinkpräparate) nicht unterscheidungskräftig

Das Gericht bestätigt die fehlende Unterscheidungskraft des Zeichens. Es wirkt für die beanspruchten Waren des täglichen Gebrauchs (Biere, Mineralwässer etc.) anpreisend («tasty») sowie beschreibend im Sinne des Hinweises auf einen Hauptbestandteil (Aloe Vera) der betroffenen Produkte.
iusNet IP 31.10.2024

«ALOE FARMERS» ist für die betroffenen Produkte (diverse Trinkpräparate) nicht unterscheidungskräftig

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Markenrecht

«ALOE FARMERS» ist für die betroffenen Produkte (diverse Trinkpräparate) nicht unterscheidungskräftig

Das Gericht bestätigt die fehlende Unterscheidungskraft des Zeichens. Es wirkt für die beanspruchten Waren des täglichen Gebrauchs (Biere, Mineralwässer etc.) nicht als Herkunftshinweis, sondern weckt auf Seite der massgebenden Verkehrskreise Erwartungen hinsichtlich der beanspruchten Waren.
iusNet IP 31.10.2024

«Constructor» wirkt (nur) für Produkte im Zusammenhang mit eigentlichen Konstruktionstätigkeiten beschreibend

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Markenrecht

«Constructor» wirkt (nur) für Produkte im Zusammenhang mit eigentlichen Konstruktionstätigkeiten beschreibend

Das Gericht bestätigt, dass dem Zeichen die nötige Unterscheidungskraft fehlt für den Bereich der beanspruchten Produkte, welche mit dem Wortsinn von Konstruieren zusammenhängen (insbes. Bereich der Software-Entwicklung). Demgegenüber wird die Beschwerde gutgeheissen, soweit «Constructor» mit Blick auf die fraglichen Produkte keinen beschriebenen Sinngehalt entfaltet.
iusNet IP 31.10.2024

«ZARA (fig.)» setzt sich gegen «zämä (fig.)» für Bekleidung, Schuhe und Kopfbedeckungen nicht durch

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Markenrecht

«ZARA (fig.)» setzt sich gegen «zämä (fig.)» für Bekleidung, Schuhe und Kopfbedeckungen nicht durch

Entgegen dem IGE besteht keine Verwechslungsgefahr für Bekleidung, Schuhwaren und Kopfbedeckungen. Dabei steht im Vordergrund, dass (auch) die französisch- oder italienisch-sprachigen Kreise im Wortklang einen Unterschied zwischen «ä» und «a» erkennen sowie dass «Zara» (auch) in diesen Kreisen als Fantasiebezeichnung wirkt, während «zämä» als deutsch-schweizerischer Ausdruck verstanden wird.
iusNet IP 31.10.2024

«MADE WITH RUBY COCOA BEANS (fig.)» geniesst die nötige Unterscheidungskraft

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Markenrecht

«MADE WITH RUBY COCOA BEANS (fig.)» geniesst die nötige Unterscheidungskraft

Entgegen der Vorinstanz bescheinigt das Gericht dem Zeichen eine ausreichende Unterscheidungskraft. Zwar wirken die Wort-Elemente zwingend und die grafische Gestaltung (symbolisierte aufgeschnittene) Kakaobohne grundsätzlich beschreibend. Jedoch besteht das Bild-Element aus einer comicartig stilisierten Zeichnung mit entsprechendem Wiedererkennungswert.
iusNet IP 31.10.2024

«MAX» wirkt für die betroffenen Produkte (Computersoftware für die Software-Entwicklung) beschreibend sowie anpreisend

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Markenrecht

«MAX» wirkt für die betroffenen Produkte (Computersoftware für die Software-Entwicklung) beschreibend sowie anpreisend

Das Gericht bestätigt, dass dem fraglichen Zeichen die nötige Unterscheidungskraft fehlt. Es wirkt direkt beschreibend als Hinweis auf die Produkte (Computersoftware für Softwareentwicklung) im Sinne eines Maximalwertes oder einer Maximalgrösse und gleichzeitig anpreisend im Sinne eines höchstmöglichen und damit besten Wertes einer beliebigen Messung.
iusNet IP 31.10.2024

«SAMTHUS» ist für die fraglichen Produkte (Waren, die auch aus Samt herstellbar sind) nicht unterscheidungskräftig

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Markenrecht

«SAMTHUS» ist für die fraglichen Produkte (Waren, die auch aus Samt herstellbar sind) nicht unterscheidungskräftig

Das BGer bestätigt die Auffassung des BVGer, wonach «SAMTHUS» durch die massgebenden Verkehrskreise ohne weiteres als beschreibend, nämlich als Hinweis auf ein Fachgeschäft für Samtprodukte verstanden wird. Somit fehlt vorliegend die nötige Unterscheidungskraft, weil die streitigen Waren sich ganz oder teilweise aus Samt herstellen lassen.
iusNet IP 31.10.2024

Das Zeichen «FOOTWARE» wirkt mit Blick auf die betroffenen IT-Produkte beschreibend

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Markenrecht

Das Zeichen «FOOTWARE» wirkt mit Blick auf die betroffenen IT-Produkte beschreibend

Für die englisch-sprachigen Verkehrskreise wirkt das fragliche Zeichen von Nike beschreibend, weil es als Hinweis auf eine Vernetzung zwischen Schuhen und Smartphones verstanden wird. Damit war der Antrag auf Nichtigerklärung durch Puma gerechtfertigt.
IusNet IP 29.08.2024

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