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Dem Zeichen «Glashütte Original» fehlt die Unterscheidungskraft für virtuelle Produkte im Bereich der Uhrenindustrie

Dem Zeichen «Glashütte Original» fehlt die Unterscheidungskraft für virtuelle Produkte im Bereich der Uhrenindustrie

Rechtsprechung
Markenrecht

Dem Zeichen «Glashütte Original» fehlt die Unterscheidungskraft für virtuelle Produkte im Bereich der Uhrenindustrie

I. Ausgangslage (zusammengefasst)

Am 1. Juli 2022 beantragte die deutsche Glashütter Uhrenbetrieb GmbH – Glashütte/Sa beim EUIPO die Registrierung der Unionsmarke

für u.a. Informatikprogramme für Chronometer (Klasse 9), Verkaufsdienstleistungen für Chronometer (Klasse 35) sowie Unterhaltungsdienstleistungen mit Bezug auf virtuelle Chronometer (Klasse 41). Mit Entscheid vom 29. September 2023 bestätigte die fünfte Beschwerdekammer des EUIPO die Verweigerung der Registrierung des Zeichens, im Wesentlichen mit der Begründung, trotz Bezugs zum virtuellen Bereich stünden die beanspruchten Produkte im Zusammenhang mit Uhrenprodukten und ihren Accessoires.

 

Abweisung der Beschwerde

Originalsprache französisch

Vorbemerkungen: Das Urteil nimmt u.a. Bezug auf die geografische Dimension der Prüfung der Unterscheidungskraft innerhalb der EU (vgl. Rz. 15). Dieser Aspekt wird unten nicht behandelt, da spezifisch auf die EU zugeschnitten.

Auch das...

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