iusNet Intellectual Property

Schulthess Logo

Intellectual Property > Rechtsprechung

«Sola» setzt sich gegen «Solex» für Essbestecke nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht

«Sola» setzt sich gegen «Solex» für Essbestecke nicht durch

Der Widerspruch setzt sich trotz Produkte-Identität nicht durch: Die fraglichen Essbestecke werden durch die massgebenden Verkehrskreise mit erhöhter Aufmerksamkeit erworben und die Zeichen unterscheiden sich in ihren Endungen (zum einen «a» und zum andern «ex») so klar, dass keine Verwechslungsgefahr zu befürchten ist.
iusNet IP 17.12.2023

«one» setzt sich gegen «Certo!One» für Kreditkartendienste weder nach UWG noch nach MSchG durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb

«one» setzt sich gegen «Certo!One» für Kreditkartendienste weder nach UWG noch nach MSchG durch

Das Gericht weist ein Gesuch um vorsorgliche Massnahmen im Sinne eines Verbots der Verwendung von «Certo!One» u.a. wegen Verwechslungsgefahr in Bezug auf die Marken «one» sowie «one VISECA» ab. Dies sowohl aus lauterkeits- als auch aus markenrechtlichen Gründen.
iusNet IP 19.02.2023

Das Zeichen «CELLUTONE» setzt sich u.a. wegen Produkteidentität gegen «CELLTONE» durch

Rechtsprechung
Markenrecht

Das Zeichen «CELLUTONE» setzt sich u.a. wegen Produkteidentität gegen «CELLTONE» durch

Das Gericht heisst die Klage wegen Verwechslungsgefahr zwischen der älteren Marke «CELLUTONE» und «CELLTONE» gut. Dabei verwirft es die Einwände der Beklagten, die Klägerin habe ihr Zeichen nicht markenmässig gebraucht und habe die Verwendung des jüngeren Zeichens toleriert, weshalb der Markenschutz für das ältere verwirkt sei.
iusNet IP 23.10.2022

Teilweiser Verstoss gegen Urheberrecht an Grillgeräten «Feuerring» durch Konkurrenzprodukte

Rechtsprechung
Urheberrecht

Teilweiser Verstoss gegen Urheberrecht an Grillgeräten «Feuerring» durch Konkurrenzprodukte

Das Gericht hiess die Klage des Inhabers an Urheberrechten bezüglich Grillgeräte «Feuerring» gut für den Teil der betroffenen Objekte, an denen die Beklagten nicht ihrerseits Urheberrechte erlangt hatten. Lauterkeitsrechtlich dringt der Kläger nicht durch, weil er nicht nachwies, dass er im fraglichen Zeitpunkt überhaupt im Wettbewerb stand.
iusNet IP 14.12.2021