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Markenrecht

Markenrecht

Die Nespressokapsel als Form stellt eine technische Notwendigkeit dar und ist somit nicht markenschutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Die Verweigerung des Markenschutzes durch das kantonale Gericht erweist sich als richtig, jedoch nicht wegen einer Verkehrsdurchsetzung der Nespressokapsel als Form, sondern weil diese als eine technische Notwendigkeit zu qualifizieren ist. Dabei hält das BGer an zwei Stellen fest, mit Art. 2 Bst. b MSchG solle verhindert werden, dass nicht oder nicht mehr geschützte technische Lösungen auf dem Weg über den Markenschutz ein unbeschränktes Monopol erhalten.
iusNet IP 27.09.2021

Bundesverwaltungsgericht verwehrt eine nachträgliche Beschwerdebegründung und lässt sich auch von einem Affidavit ohne zusätzlich taugliche Gebrauchsbelege nicht überzeugen

Kommentierung
Markenrecht
Im Schweizer Widerspruchsverfahren reicht anders als teilweise im Ausland die Einreichung einer eidesstattlichen Versicherung (Affidavit) der Widersprechenden nicht aus, um die rechtserhaltende Benutzung der Widerspruchsmarke glaubhaft zu machen, weshalb es in jedem Fall ratsam ist, über das als blosse Parteibehauptung gewürdigte Affidavit hinaus zusätzliche, ergänzende Gebrauchsbelege mit Schweiz-Bezug (Wertschöpfung im Inland) einzureichen.
Fabio Versolatto
iusNet IP 30.08.2021

Zur geografischen Einschränkungspraxis IGE von Dienstleistungen

Fachbeitrag
Markenrecht
Seit 2017 mussten Dienstleistungen von Marken mit geografischen Herkunftsangaben analog der Ware auf die geografische Herkunft eingeschränkt werden. Art 49 MSchG schloss die Irreführung unter gewissen Voraussetzungen aus. Dennoch verlangte das IGE bis zum BGer 4A_361/2020 eine geografische Herkunftseinschränkung der Dienstleistung. Mit Newsletter Marken 2021/04 versucht das IGE die bundesgerichtliche Rechtsprechung in einer Praxisfestlegung umzusetzen; ein erster Versuch. Die Praxis dient als Ergänzung, nicht aber als ausschliessliches Kriterium.
Niklaus Mürner
iusNet IP 30.08.2021

Der Lippenstift von Guerlain ist dank originellem Design EU-markenschutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht

T‑488/20

Gericht der Europäischen Union (EuG)

T-488/20 v. 14.7.2021

Die spezifische Form des als dreidimensionale EU-Marke beantragten Lippenstifts von Guerlain ist gemäss EU-Ger als EU-Marke schutzfähig, da sie sich dank Fantasiegehalt und Originalität von den Lippenstiften der Konkurrenz hinreichend unterscheidet. Ästhetisch besonders gelungene Formen sind unterscheidungskräftig, wenn das dreidimensionale Zeichen in objektiver Weise und auf ungewöhnliche Art als Design der betroffenen Marke verstanden wird.
iusNet IP 23.08.2021

Die Widerspruchsmarke «Giardino» setzt sich gegen das angefochtene Zeichen «giardino (fig.)» teilweise durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Wegen Verwechslungsgefahr erweist sich das Zeichen «giardino (fig.)» im Verhältnis zur Widerspruchsmarke «Giardino» nicht als markenschutzfähig, soweit Produkteähnlichkeit besteht – mithin für einen Teil der durch die Widerspruchsmarke beanspruchten Dienstleistungen. Dies insbes. auch angesichts der vollständigen Übernahme der Widerspruchsmarke. Der Umstand, dass deren «giardino» als Ort der erbrachten Leistungen betrachtet werden kann, ist angesichts des Disclaimers «soweit nicht den Garten betreffend» unerheblich.
iusNet IP 23.08.2021

Die internationale Widerspruchsmarke «PROSEGUR» setzt sich gegen Nichtgebrauchseinreden teilweise durch

Rechtsprechung
Markenrecht
«PROSEGUR» erweist sich bei Prüfung von Nichtgebrauchseinreden z.T. als ernsthaft gebraucht, was teilweise Gutheissung der betroffenen Beschwerden bedeutet. Dabei wurde die Anwendbarkeit des Übereinkommens zwischen der Schweiz und Deutschland betreffend den gegenseitigen Patent-, Muster- und Markenschutz vom 13. April 1892 bejaht. Offen blieb u.a. die Frage, ob die beanspruchten «services de transport de valeurs en fourgons blindés» unter den Oberbegriff «services d’une agence de surveillance et de protection» fallen.
iusNet IP 23.08.2021

Die Widerspruchsmarke «Canna (fig.)» setzt sich gegen «Cannatonic» teilweise durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Angesichts der Übernahme von «Canna» in der jüngeren Marke besteht Zeichenähnlichkeit. Soweit es um Mittel zur Förderung des Pflanzenwuchses geht (einerseits Dünge- und anderseits Pflanzenschutzmittel), wird auch eine schädliche Produkteähnlichkeit bejaht. Allerdings ist Canna der Name für die Pflanze Blumenrohr, weshalb insoweit ein absolutes Freihaltebedürfnis besteht. Deshalb setzt sich «Canna (fig.)» nicht auch für weitere Produkte durch.
iusNet IP 23.08.2021

Die Einrede des Nichtgebrauchs der Widerspruchsmarke «E*trade (fig.)» gegenüber «e trader (fig.)» setzt sich (u.a) wegen Nichteintretens auf die Beschwerde der Widersprechenden definitiv durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Nichteintreten auf die Beschwerde zum Thema Nichtgebrauch aus dem Grunde, dass die Beschwerde selber ungenügend begründet war. Dabei sind insbes. die im Rahmen eines obiter dictum gelieferten grundsätzlichen Hinweise bzw. Kriterien bezüglich des inländischen Markengebrauchs im Zusammenhang mit dem Internet von Interesse. So muss insofern ein direkter Zusammenhang mit der Schweiz bestehen, als der Internetauftritt hier eine ernsthafte Nachfrage auszulösen vermag.
iusNet IP 23.08.2021

«Tissot (fig.)» setzt sich vor BVGer gegen «SHOPPING LOISIRS – FACHMARKT Bienne – TISSOT ARENA» durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Zwischen «Tissot (fig.)» besteht auch gemäss BVGer im Verhältnis zu «SHOPPING LOISIRS – FACHMARKT Bienne – TISSOT ARENA» mit Bezug auf die in der Beschwerde noch betroffenen Produkte Verwechslungsgefahr, insbes. wegen Übernahme von «Tissot» als Familiennamen im jüngeren Zeichen, ohne dass dieses Element dort seinen prägenden Charakter verliert. Die Einrede des Nichtgebrauchs setzt sich ebenfalls durch, zumal die Tissot SA diesbezüglich nicht ihrerseits Beschwerde erhob.
iusNet IP 23.08.2021

Die Widerspruchsmarke «PYRAT» setzt sich zwar gegen «tP thePirate.com (fig.)», nicht jedoch auch gegen «thePirate.com (fig.)» durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Für beide jüngeren Marken werden Produkte- sowie Zeichenähnlichkeit und auch ein mit der Widerspruchsmarke übereinstimmender Sinngehalt bejaht. Dennoch liege bezüglich «thePirate.com (fig.)» keine Verwechslungsgefahr vor, weil Totenkopf und Dreieckshut das Zeichen wesentlich mitprägten. Demgegenüber sei diese Gefahr beim Zeichen «tP thePirate.com (fig.)» gegeben, weil die Bildelemente nur eher dekorativ und ergänzend wirkten.
iusNet IP 23.08.2021

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