Das aus zwei Sicheln zusammengesetzte Zeichen von Galderma verstösst gegen den Schutz des Roten Halbmondes
Das aus zwei Sicheln zusammengesetzte Zeichen von Galderma verstösst gegen den Schutz des Roten Halbmondes
Das aus zwei Sicheln zusammengesetzte Zeichen von Galderma verstösst gegen den Schutz des Roten Halbmondes
I. Ausgangslage (zusammengefasst / teilweise mit wörtlicher Wiedergabe)
Am 10. Dezember 2020 stellte die schweizerische Galderma Holding SA beim IGE das Eintragungsgesuch für die Bildmarke
mit Beanspruchung von Waren und Dienstleistungen der Klassen 3, 5, 10, 41 und 44. Dieses Gesuch wurde durch das IGE abgewiesen mit der Begründung, das Zeichen bestehe aus zwei mit dem Roten Halbmond verwechselbaren Elementen; eine Ausnahmesituation liege nicht vor, weil der Rote Halbmond in verwechselbarer Weise erkennbar bleibe. Gegen diesen Entscheid erhob die Galderma Holding SA am 4. Januar 2022 Beschwerde beim BVGer.
Abweisung der Beschwerde
II. Erwägungen unter dem Aspekt des Schutzes des Roten Halbmondes (Auszug / teilweise mit wörtlicher Wiedergabe)
1. Grundsätzliches:
a) Gemäss Art. 2 Bst. d MSchG sind u.a. gegen geltendes Recht verstossende Zeichen vom Markenschutz ausgeschlossen. Als rechtswidrig gelten auch durch Staatsvertrags- oder anderes Bundesrecht untersagte Zeichen. (E. 2.1)
b) Die Art. 1 ff. des...
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