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Markenrecht

Markenrecht

Die Widerspruchsmarke «YT» setzt sich gegen «EYT» für Fahrräder etc. durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Wegen Verwechslungsgefahr hiess das BVGer den Widerspruch entgegen der Vorinstanz gut. Dies insbesondere mit der Argumentation, angesichts der Übernahme der Wortelemente «YT» im jüngeren Zeichen und der entsprechenden Parallelen in Schriftbild und Wortklang entstehe das Risiko, dass die massgebenden Verkehrskreise hinter den betroffenen Zeichen unzutreffende Zusammenhänge vermuten. Der Zusatz «E» mit Blitzsymbol in der jüngeren Marke schaffe gegenüber der Widerspruchsmarke keinen genügenden Zeichenabstand.
iusNet IP 24.04.2022

«Butterfly» ist für nicht freihaltebedürftige Waren (z.B. Koffer) schutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Das IGE hatte dem Zeichen die Schutzfähigkeit primär wegen für die streitigen Waren beschreibenden Charakters verweigert und (nur) als Zusatzargument für diese Güter ein Freihaltebedürfnis bejaht. Demgegenüber bestätigte das BVGer zwar, der Sinngehalt des Zeichens erweise sich unmittelbar und ohne Aufwand als im Kontext zu den Waren dominierende Tierbezeichnung. Trotzdem erfolgte eine Gutheissung der Beschwerde mangels Freihaltebedürfnisses, soweit es u.a. um Koffer, Trinkflaschen oder Handtücher ging.
iusNet IP 24.04.2022

Die Widerspruchsmarke «sOmfy (fig.)» setzt sich gegen «COMFY» insbes. wegen Produkteähnlichkeit durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Wegen Vorliegens einer Verwechslungsgefahr bestätigte das BVGer die Gutheissung des Widerspruchs. Dies insbes. mit der Argumentation einer schriftbildlichen sowie klanglichen Übereinstimmung des Elementes «omfy» in beiden Zeichen und unter Betonung einer Produkte-Identität oder zumindest -Gleichheit. Die Bejahung einer leicht erhöhten Aufmerksamkeit der massgebenden Verkehrskreise änderte nichts an dieser Würdigung.
iusNet IP 24.04.2022

Die Widerspruchsmarke «VALSER (fig.)» setzt sich gegen «Valser Bier – Das Original Bernstein Oberbräu» durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Entgegen dem IGE bejahte das BVGer eine (unmittelbare sowie mittelbare) Verwechslungsgefahr angesichts der Produktegleichheit zwischen Bieren und Mineralwässern sowie insbesondere der Verkehrsdurchsetzung der Widerspruchsmarke; dies zumal das jüngere Zeichen keine gegenüber dem älteren unterscheidungskräftigen Elemente aufweise. Da sich die ältere Marke für die Ware «Mineralwässer» durchgesetzt hat, muss diese Wirkung sich auch auf das «Bier» des angefochtenen Zeichens und alle gleichartigen Waren erstrecken.
iusNet IP 24.04.2022

PROSEGUR - Anwendungsbereich des Patent-, Muster- und Markenschutz-Abkommens CH/D sowie Frage des ernsthaften Gebrauchs

Kommentierung
Markenrecht
Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet die bislang gerichtlich ungeklärte Frage, ob im Anwendungsbereich des Übereinkommens zwischen der Schweiz und Deutschland betreffend den gegenseitigen Patent-, Muster- und Markenschutz vom 13. April 1892 eine Berufung auf den Gebrauch einer Unionsmarke in Deutschland zulässig ist.
Brigitte Bieler
iusNet IP 27.02.2022

Warenidentität und Zeichenähnlichkeit im Widerspruchsverfahren, aber Fehlzurechnungen aus Sicht der Abnehmer werden ausgeschlossen

Kommentierung
Markenrecht
Die Widerspruchsmarke «PIC SOLUTION» und die angegriffene Marke «SyriPic» beanspruchen identische oder zumindest hochgradig gleichartige Waren. Zudem besteht aus visueller und phonetischer Sicht eine schwache, auf sinngehaltlicher Ebene gar eine normale Zeichenähnlichkeit. Aufgrund der erhöhten Aufmerksamkeit der relevanten Verkehrskreise sowie des Schutzumfangs der sich gegenüberstehenden Marken wurde eine Verwechslungsgefahr dennoch verneint.
Lucas Aebersold
iusNet IP 18.02.2022

Dem Zeichen als dreidimensionale Darstellung von Après-Ski-Stiefeln fehlt die nötige Unterscheidungskraft

Rechtsprechung
Markenrecht
Das EUG bestätigt die Auffassung der Vorinstanz, wonach die als Marke verwendeten Abbildungen eines Moonboots unter Beanspruchung von Schuhen samt Bestandteilen dieser Waren die für einen Markenschutz verlangte Unterscheidungskraft nicht zu schaffen vermögen; denn es trifft nicht nur zu, dass analoge Produkte auf dem Markt zu finden sind, sondern es ist offenkundig, dass die fragliche dreidimensionale Marke mit den allgemein üblichen Formen von Après-Ski-Stiefeln übereinstimmt.
iusNet IP 18.02.2022

«ZARA (fig.)» und «LE DELIZIE ZARA» setzen sich gegen das jüngere Zeichen «ZARA» für die fraglichen Produkte durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Angesichts des für die massgebenden Verkehrskreise im Vordergrund stehenden Wortelementes «zara» in allen zu vergleichenden Marken besteht insbesondere aufgrund der Zeichenähnlichkeit eine relevante Verwechslungsgefahr. Abgesehen davon wurde das Argument des Nichtgebrauchs des älteren Zeichens glaubhaft widerlegt. Die im Rahmen der Frage der Verwechslungsgefahr behauptete besondere Bekanntheit stösst ins Leere, weil sie sich nicht auf das ältere, sondern das jüngere Zeichen bezog.
iusNet IP 18.02.2022

Die Widerspruchs-Wortmarke «Milan» setzt sich gegen «ACM 1899 AC Milan (fig.)» durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Für das Publikum stehen die Wortelemente des jüngeren Zeichens im Vergleich zur Widerspruchsmarke im Vordergrund, weshalb insbes. aufgrund der Zeichenähnlichkeit eine relevante Verwechslungsgefahr besteht. Abgesehen davon wurde das Argument des Nichtgebrauchs des älteren Zeichens glaubhaft widerlegt. Die im Rahmen der Frage nach einer Verwechslungsgefahr behauptete besondere Bekanntheit stösst ins Leere, weil sie sich nicht auf das ältere, sondern das jüngere Zeichen bezog.
iusNet IP 18.02.2022

«MARLBORO» setzt sich für die fraglichen Produkte im Bereich des Tabakkonsums gegen «Marbo Red» durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Die Widerspruchsmarke «MARLBORO» sowie damit verwandte Zeichen setzten sich bei der Vorinstanz infolge ungebührlicher Anlehnung von «Marbo Red» an eine berühmte Marke - und nicht wegen Verwechslungsgefahr - durch. Demgegenüber entschied das Gericht auf eine relevante Verwechslungsgefahr infolge Produkte- und insbesondere Zeichenähnlichkeit angesichts der Parallelen betreffend das klanglich betonte «mar..bo» in den Marken, weshalb sich die Prüfung ungerechtfertigter Anlehnungen erübrige.
iusNet IP 18.02.2022

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