iusNet Intellectual Property

Schulthess Logo

Intellectual Property > Modulspezifische Rechtsgebiete > Markenrecht

Markenrecht

Markenrecht

«100% PURE CACAO FRUIT WHOLEFRUIT (fig.)» ist für die beanspruchten Kakaoprodukte nicht schutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Das fragliche Zeichen ist mit Bezug auf die beanspruchten Kakaoprodukte direkt beschreibend und damit nicht unterscheidungskräftig. Das Element «WHOLEFRUIT» enthält keine relevante Mehrfachbedeutung im Vergleich zum Rest des Zeichens und die grafischen Gestaltungselemente sind weder fantasievoll noch anderweitig geeignet, den Gesamteindruck wesentlich zu beeinflussen; dies zumal die Abbildung der Kakaofrüchte noch verstärkt beschreibend wirkt.
iusNet IP 29.03.2021

«SWISS RE – WE MAKE THE WORLD MORE RESILIENT» ist eintragungsfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Das BGer bestätigt, dass die angebotenen Dienstleistungen markenrechtlich aus der Schweiz stammen, weshalb das Zeichen selbst bei der Annahme, es enthalte einen Herkunftshinweis, nach der Definition in Art. 49 Abs. 1 MSchG zutreffend, damit im Sinne von Art. 2 lit. c sowie Art. 47 Abs. 3 MSchG zulässig und deshalb im Markenregister einzutragen wäre. Die neue Praxis des IGE, auch bei Dienstleistungen die Einschränkung auf eine schweizerische Herkunft zu verlangen, erweist sich als unrichtig.
iusNet IP 29.03.2021

Klage auf Übertragung eines angemeldeten Zeichens (Markenanmeldung) zulässig

Kommentierung
Markenrecht
Auf Übertragung der Marke kann geklagt werden, wenn der Beklagte sich diese angemasst hat (Art. 53 Abs. 1 MSchG). Unter Marke wird die registrierte Marke und nicht das lediglich angemeldete Zeichen verstanden. Das Bundesgericht bestätigt neu die einhellige Lehrmeinung und erklärt die Klage auf Übertragung bereits für Markenanmeldungen trotz des klaren und anderslautenden Wortlauts des Gesetzes als zulässig. Ein Urteil in den Diensten der Praktikabilität.
Niklaus Mürner
iusNet IP 22.02.2021

«IT’S LIKE MILK BUT MADE FOR HUMANS» wirkt als Denkanstoss und ist daher bezüglich Unterscheidungskraft eintragungsfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Die Doppeldeutigkeit der Aussage von «It’s like milk but made for humans» im Sinne eines Hinweises auf etwas wie Milch mit der Anspielung, dass es jedoch – im Gegensetz zu Milch – für den menschlichen Konsum gedacht sei, wirkt als Mitteilung, welche beim Publikum einen Denkvorgang in Gang setzt mit der Folge, dass das Zeichen erinnerungswirksam wirkt, weshalb ihm ausreichende Unterscheidungskraft zukommt; dies selbst für Konsumentenkreise, welche Milchprodukte ohnehin aus ethischen oder andern Gründen vermeiden.
iusNet IP 22.02.2021

Das Zeichen «HALLOUMI» für Käse setzt sich gegen «BBQLOUMI (fig.)» – z.T. ebenfalls für Käse – nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Das EUG verneint eine Verwechslungsgefahr trotz schwacher Zeichenähnlichkeit, weil die massgebenden Verkehrskreise bezüglich Herkunft der Produkte nicht irregeführt werden, dies zumal die Konsumenten die Widerspruchsmarke selber vordergründig auf ihr eigenes beanspruchtes Produkt – den Käse namens halloumi – beziehen. Dabei weist das Gericht u.a. darauf hin, ein Nachweis einer Irrreführung fehle sogar mit Bezug auf die zu vergleichenden Milch- und Milchersatzprodukte wie u.a. Käse.
iusNet IP 22.02.2021

Die Widerspruchsmarke «ECOWATER CHC» setzt sich gegen das Zeichen «ECOAQUA» nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Zwar bestehen grosse Ähnlichkeiten bezüglich der Zeichen und auch ihrer beanspruchten Produkte und wirken die Zeichen, wenn nicht direkt beschreibend, doch zumindest stark allusiv. Dennoch wird eine Verwechslungsgefahr ausgeschlossen, weil das kennzeichnungsstärkste Element «CHC» der Widerspruchsmarke nicht übernommen wird, diese Marke ohnehin nur eine schwache Unterscheidungskraft aufweist und die Produkte durch die massgebenden Verkehrskreise mit erhöhter Aufmerksamkeit wahrgenommen werden.
iusNet IP 22.02.2021

Die Widerspruchsmarke «pasta ZARA (fig.)» setzt sich gegen das Zeichen «ZARA» nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Die Widerspruchsmarke setzt sich gegen das jüngere Zeichen im Bereich der streitigen Waren nicht durch; denn das markenrechtliche Spezialitätsprinzip würde relativiert, wenn eine Gleichartigkeit zwischen Teigwaren und Verpflegungsdienstleistungen allein deshalb bejaht würde, weil Restaurants, Lebensmittelgeschäfte und andere Betriebe neben diversen Produkten auch Teigwaren anbieten. Entsprechend erübrigt sich die Prüfung weiterer Kriterien einer Verwechslungsgefahr.
iusNet IP 22.02.2021

Der Importeur von Waren mit Helvetia-Symbolen oder falschen geografischen Hinweisen riskiert Einziehung und Tragung von Verfahrenskosten

Rechtsprechung
Markenrecht
Wer mit Helvetia-Symbolen oder falschen geografischen Hinweisen versehene Waren in die Schweiz importiert, muss die Einziehung der Produkte gewärtigen aufgrund des Vorwurfs, er habe widerrechtlich gehandelt. Selbst wenn er strafrechtlich nicht weiterverfolgt wird, können ihm Verfahrenskosten auferlegt werden mit der Begründung, sein Verhalten sei in zivilrechtlichem Sinne schuldhaft gewesen. Dabei wirkt insbesondere eine Häufung der gerügten Attribute auf Produkten oder deren Verpackung belastend im Sinne grobfahrlässigen Verhaltens.
iusNet IP 22.02.2021

Die Art. 53 MSchG sowie Art. 55 Abs. 1 lit. a MSchG sind auch anwendbar auf Markenanmeldungen

Rechtsprechung
Markenrecht
Die Klagen auf Verwendungsverbot nach Art. 55 Abs. 1 lit. a MSchG sowie die Klage auf Zeichenübertragung nach Art. 53 MSchG sind bereits im Anmeldestadium, d.h. vor der tatsächlichen Eintragung des rechtsverletzenden Zeichens möglich. Es ist nicht einzusehen, weshalb ein rechtswidriger Zustand länger als nötig aufrecht bleibt (betr. Art. 55 Abs. 1 lit. a MSchG) und eine Anmassung i.S.v. Art. 53 MSchG liegt schon vor, wenn die Marke zur Eintragung angemeldet wird trotz Wissens oder Wissenmüssens um die Widerrechtlichkeit dieses Verhaltens.
iusNet IP 22.02.2021

«Lumimart (fig.)» setzt sich gegen «Luminarte» in Verletzungs- und Nichtigkeitsverfahren durch

Rechtsprechung
Markenrecht

4A_265/2020 v. 28.12.2020 (vgl. 4A_267/2020 v. 28.12.2020)

Das BGer bestätigt den Unterlassungs- sowie Nichtigkeitsanspruch bezüglich der älteren Marke «Lumimart (fig.)» im Verhältnis zu «Luminarte» angesichts Produkte- sowie Zeichenähnlichkeit und dank entsprechender Werbebemühungen trotz beschreibenden Charakters erhöhter Kennzeichnungskraft des älteren Zeichens. Zu Gunsten einer Verwirkung von Schutzansprüchen kann nicht geltend gemacht werden, der Rechteinhaber habe eine generelle Pflicht zur Überwachung von inländischen Domains.
iusNet IP 14.02.2021

Seiten