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Markenrecht

Markenrecht

Die Widerspruchsmarke «PIC SOLUTION» setzt sich gegen «SYRIPIC» nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Zwar dringt eine Nichtgebrauchseinrede nicht durch, weil der Gebrauchsnachweis gelungen sei. Zum Thema der Verwechslungsgefahr widerspricht das Gericht jedoch der Vorinstanz: Bezüglich der fraglichen medizinischen Spritzen sei eine zumindest hochgradige Produktähnlichkeit gegeben und es liege auch eine Zeichenähnlichkeit vor. Indessen sei der Schutzumfang der Widerspruchsmarke nicht gross genug, um bei den betroffenen medizinischen Fachkreisen Fehlzurechnungen zu bewirken.
iusNet IP 18.02.2022

Die Widerspruchsmarke «BAROCCO» setzt sich gegen «La Barocca» für Weine und Alkoholprodukte durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Wegen Vorliegens einer direkten Verwechslungsgefahr hiess das BVGer die Beschwerde gut. Dies insbesondere mit der Argumentation, eine solche Gefahr sei gegeben angesichts einer Produkte-Gleichartigkeit infolge Übernahme von Teilen des Oberbegriffs «Weine» der Widerspruchsmarke durch das jüngere Zeichen oder gar von Produkte-Identität, der Zeichenähnlichkeit im Schriftbild und weil die massgebenden Verkehrskreise das Wortelement «barocc» in beiden Zeichen als Assoziation zur Barockepoche verstünden.
iusNet IP 18.02.2022

Die Widerspruchsmarke «EQ» setzt sich für Fahrzeuge gegen «EQUART» durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Da eine mittelbare Verwechslungsgefahr nicht ausgeschlossen werden könne, hiess das BVGer die Beschwerde – im Gegensatz zur Vorinstanz – gut. Dabei wurde die Produkteähnlichkeit ohne weiteres bestätigt und insbesondere sinngehaltlich eine Zeichenähnlichkeit bejaht. Zwar bewirke das für Fahrzeuge beschreibende Element in «EQ» eine nur schwache Kennzeichnungskraft; jedoch selbst mit dem Zusatzelement «quart» behalte die jüngere Marke einen Hinweis auf «Fahrzeug mit elektrischem/elektronischem Bezug».
iusNet IP 18.02.2022

Das Zeichen «PIERRE DE COUBERTIN» des Olympischen Komitees war wegen Nichtgebrauchs zu löschen

Rechtsprechung
Markenrecht
Die Inhaberin des fraglichen Zeichens hat keinen rechtserhaltenden Markengebrauch belegt: Teilweise enthalten die Belege keine Hinweise auf einen markenmässigen Gebrauch oder es fehlen Angaben mit Bezug auf Verkaufszahlen. Entsprechend ist der Entscheid der Vorinstanz zu bestätigen. Das Argument, von einem Museum als Markeninhaberin könnten keine im Markt üblichen Umsätze erwartet werden, dringt nicht durch.
iusNet IP 18.02.2022

Das Zeichen «VISARTIS» war wegen Nichtgebrauchs für die streitigen Produkte zu löschen

Rechtsprechung
Markenrecht
Der Antrag auf Löschung des Zeichens «VISARTIS» wegen Nichtgebrauchs für die streitigen Produkte setzte sich durch, weil die Markeninhaberin keine Begründung für einen zulässigen Nichtgebrauch vorbrachte und insbesondere, weil die eingereichten Belege für einen relevanten Markengebrach nicht ausreichten: Sie waren z.T. undatiert oder ohne ausreichenden Zusammenhang mit den Produkten und wiesen vor allem auch quantitativ keine genügende Marktbearbeitung nach.
iusNet IP 18.02.2022

Die Wortmarke «APPLE» setzt sich im Widerspruch gegen die Wort-/Bildmarke «APPLiA Home Appliance Europe (fig.)» in Klasse 35 und 45 mangels Gebrauchsnachweises nicht durch

Kommentierung
Markenrecht
Das IGE hatte die Nichtgebrauchseinrede der Inhaberin der angefochtenen Marke geschützt und den Widerspruch abgewiesen, weil Apple Inc. keine stichhaltigen Gebrauchsbelege für die in Klasse 35 beanspruchten Produkten einreichte. Genau gleich argumentiert nun auch das BVGer, weil der von der Widersprechenden behauptete Zeichengebrauch in andere Klassen falle.
Fabio Versolatto
iusNet IP 21.12.2021

Verwechslungsgefahr trotz Warenidentität und Zeichenähnlichkeit nicht gegeben, da die (beiden) Marken zum Teil aus freihaltebedürftigen Elementen bestehen

Kommentierung
Markenrecht
Bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr zwischen den Marken "Cannamigo" und "Cannabe" stellt das Bundesverwaltungsgericht einzig auf die nicht freihaltebedürftigen Zeichenelemente "amigo" und "be" ab. Der Gesamteindruck der beiden Marken scheint nicht berücksichtigt zu werden. Diese mosaikartige Betrachtungsweise überzeugt nicht, da Kunden gedanklich die Marken als Ganzes einander gegenüberstellen (werden). Gemäss dem Verfasser sollte entsprechend auch das in beiden Zeichen vorhandene Element "Canna" gewürdigt werden, indem die Gesamteindrücke der beiden Marken einander gegenübergestellt werden.
Matthias Steinlin
iusNet IP 21.12.2021

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