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Markenrecht

Markenrecht

Das schweizerische «OTTO’S» setzt sich UWG-rechtlich gegen die Marktausdehnungspläne der «OTTO»-Gruppe durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Die Opposition der schweizerischen Otto’s gegen eine Marktausdehnung im Online- sowie Kataloggeschäft mit zumindest vergleichbaren Produkten in die Schweiz durch ausländische Inhaber von Zeichen mit dem Element «OTTO» setzt sich lauterkeitsrechtlich durch. Art. 3 Abs. 1 Bst. d UWG setzt keine subjektive Vorwerfbarkeit eines Verhaltens voraus.
iusNet IP 18.12.2020

Ein in der Schweiz angestrengter Zentralangriff gemäss Madrider Protokoll setzt keine Markttätigkeit in der Schweiz voraus

Rechtsprechung
Markenrecht
Das Ziel einer Feststellungsklage auf Nichtigkeit eines Zeichens im Sinne eines sog. Zentralangriffs gemäss Madrider Protokoll in der Schweiz erfüllt die Voraussetzungen eines schutzwürdigen Interesses, auch wenn die Klägerseite in der Schweiz bezüglich der strittigen Produkte keine Geschäftstätigkeit aufweist; denn dieser Angriff bezweckt, dass mittels eines einzigen (schweizerischen) Verfahrens eine Mehrzahl von Verfahren im Ausland – ebenfalls bezüglich der strittigen Produkte – sich erübrigt.
iusNet IP 18.12.2020

Die quadratische Verpackungsform für Tafelschokolade ist schutzfähig, weil sie nicht primär ästhetischen Charakter hat

Rechtsprechung
Markenrecht
Die quadratische Form der Verpackung einer Tafelschokolade hat keinen relevanten künstlerischen oder gestalterischen Wert. Deshalb trifft auf sie der nach deutschem Recht für primär ästhetischen Charakter aufweisende Formen verlangte Ausschluss vom Markenschutz nicht zu bzw. kann nicht gesagt werden, die quadratische Verpackungsform beeinflusse den Kaufentscheid der Verbraucher in hohem Mass.
iusNet IP 25.10.2020

Eine Verwechslungsgefahr ist regelmässig nicht vorhanden, wenn die zu vergleichenden Marken einzig im reduziert kennzeichnungskräftigen Element übereinstimmen

Kommentierung
Markenrecht
Das BVGer hat im Fall CRUNCH gegen TIFFANY CRUNCH N CREAM die Beschwerde vollumfänglich abgewiesen, da die Widerspruchsmarke "CRUNCH" über eine reduzierte Kennzeichnungskraft verfügt und in der angefochtenen Marke das Wort „TIFFANY“ den prägenden Zeichenanfang bildet. Zudem steht das reduziert kennzeichnungskräftige Element "CRUNCH" lediglich an zweiter Stelle und bildet mit dem weiteren Bestandteil "CREAM" eine Einheit, was durch die Konjunktion "N" noch verstärkt wird.
Sebastian Saissi
iusNet IP 25.10.2020

Der als Marke beantragten besonderen Form für Land Rover Defender 90 fehlt die nötige Unterscheidungskraft

Rechtsprechung
Markenrecht
Die spezifischen Formen betr. den Land Rover Defender 90 sind nicht als Marken schutzfähig, weil ihnen nötige Unterscheidungskraft abgeht. Bezüglich origonärer Unterscheidungskraft weichen die Formen nicht genügend von den Normen und Bräuchen der betroffenen Branche ab. Und eine derivative Unterscheidungskraft fehlt, weil der Nachweis einer ausreichenden Unterscheidungswirkung als Marke nicht erbracht wurde.
iusNet IP 25.10.2020

Das Abbild des einen Blumenstrauss werfenden Mannes von Künstler Banksy erweist sich als nicht markenschutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht

C-33843

Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

EUIPO Decision on Cancellation Nr. 33 834 C v. 14.9.2020

Die Anmelderin der Marke handelte als Vertreterin der hinter dem Pseudonym «Banksy» stehenden Person. Die entsprechende Anonymität macht fraglich, ob seitens der Anmeldenden überhaupt Urheberrecht besteht. Die fragliche Böswilligkeit kann sich aufgrund von Hinweisen aus der Zeit vor und nach der Anmeldung ergeben. Zumal Banksy selber auf eine fehlende Absicht markenrechtlicher Zeichenbenützung hinwies, erweist sich die Anmeldung als bösgläubig und ist das Zeichen daher ungültig.
iusNet IP 25.10.2020

Das Zeichen «Brasserie Federal» mit Schweizerkreuz im Zürcher HB darf mangels schutzwürdigen Interesses nicht weitergeführt werden

Rechtsprechung
Markenrecht
Das Zeichen «Brasserie Federal» mit Schweizerkreuz bewirkt mit seinem Kreuz sowie dem Element «Federal» eine Verwechslungsgefahr, indem es auf Verbindungen mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft schliessen lässt. Ein schutzwürdiges Interesse an der Weiterbenützung des Zeichens fehlt mangels Charakters der Brasserie als Traditionsunternehmen (Verwendung des Zeichens erst ab 1997) sowie mangels gesamtschweizerischer Ausstrahlung.
iusNet IP 25.10.2020

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