Praxislockerung zu einfachen Herkunftsangaben - Revision von Teil 5 der Richtlinien in Markensachen des IGE
Praxislockerung zu einfachen Herkunftsangaben - Revision von Teil 5 der Richtlinien in Markensachen des IGE
Praxislockerung zu einfachen Herkunftsangaben - Revision von Teil 5 der Richtlinien in Markensachen des IGE
Zusammenfassung (teilweise mit wörtlichem Zitat)
Mit Wirkung ab 1. März 2022 (vgl. Ziff. V/2 der Ergänzenden Erläuterungen zu den Richtlinien vom 1. März 2022 (Erläuterungen)) hat das IGE eine Revision von Teil 5 seiner Richtlinien in Markensachen vorgenommen. Dabei geht es um den Verzicht auf die geografische Einschränkung bei gewissen einfachen Herkunftsangaben.
1. Vorgeschichte und Gründe für die Praxisänderung: (vgl. Ziff. IV der Erläuterungen)
Auf zweieinhalb Seiten (S. 4 – 6) erklärt das IGE ausführlich die Entwicklung hin bis zur vorliegenden Praxisänderung.
2. Grundsätze der neuen Lösung: (vgl. insbes. Ziff. II der Erläuterungen)
Der Ansatzpunkt zu den Änderungen in der Praxis liegt in der Überlegung, dass ein Zeichen im Zeitpunkt der Registereintragung nicht als irreführend gelten soll, wenn sein korrekter Gebrauch tatsächlich möglich ist (Abweichung vom Kriterium einer abstrakten Irreführungsgefahr).
Die Verweigerung der Markeneintragung aufgrund von Herkunftsangaben soll jedoch immer dann erfolgen, wenn ein korrekter Zeichengebrauch von vornherein ausgeschlossen erscheint. Dies trifft zu, wenn Herkunftsangaben in einer...
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