iusNet Intellectual Property

Schulthess Logo

Intellectual Property > Modulspezifische Rechtsgebiete > Markenrecht

Markenrecht

Markenrecht

Das «Daumen hoch» Motiv mit Ziegenbock am Handgelenk reichte für das BVGer nicht aus, um eine Verwechslungsgefahr zur Facebook «Like-Button»-Marke zu begründen.

Kommentierung
Markenrecht
Trotz Übereinstimmung im «Daumen hoch» Motiv verneinte das BVGer eine Verwechslungsgefahr zur jüngeren Bildmarke mit Ziegenbock, da diese deutliche Gestaltungsunterschiede zur Wort-/Bild-Widerspruchsmarke «Like-Button» von Facebook aufwies, und sprach dem im Bereich der Digitalkommunikation notorisch bekannten, gebräuchlichen Handzeichen für Zustimmung die betriebliche Herkunftsfunktion ab.
Fabio Versolatto
iusNet IP 19.12.2024

«HAMILTON» setzt sich gegen «HAMILTON» sowie «Hamilton (fig.)» nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Die Beschwerde gegen den Entscheid des IGE wird mangels schädlicher Produktähnlichkeit gutgeheissen; dies hauptsächlich wegen unterschiedlicher Märkte mit Bezug auf einerseits «Zeitmess-Instrumente» und anderseits spezifisch «Uhren». Die Frage nach der Zeichenähnlichkeit wird angesichts fehlender Produktähnlichkeit offen gelassen.
iusNet IP 19.12.2024

Dem fraglichen Muster fehlt bezüglich der beanspruchten Waren die nötige Unterscheidungskraft

Rechtsprechung
Markenrecht
Das Gericht bestätigt, dass dem Zeichen die verlangte Unterscheidungskraft fehlt. Es enthält keine in sich geschlossene Grafik, sondern erweist sich als ein sich endlos wiederholendes Flächenmuster. Mit Blick auf die betroffenen Produkte geht es um eine dekorative Gestaltung mit im Vergleich zu ihrem geometrischen Charakter nur sekundär wirksamen Blumen-Elementen.
iusNet IP 19.12.2024

«pulse (fig.)» dringt gegen «PULSE8 (fig.)» mangels Nachweises des Zeichengebrauchs nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Das Gericht bestätigt, dass in der fraglichen Periode kein ausreichend ernsthafter Gebrauch der Widerspruchsmarke «pulse (fig.)» vorlag. Dies primär, weil die durch die Widersprechende beigebrachten Unterlagen keine entsprechenden Rückschlüsse erlaubten.
iusNet IP 19.12.2024

Die typische Flügelfigur von Armani setzt sich gegen «PARUI (fig.)» nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Das BVGer bestätigt das Fehlen einer relevanten Verwechslungsgefahr zwischen zwei Widerspruchsmarken und dem angefochtenen Zeichen. Zwar bestehen Produkte-Identität und es gibt Gemeinsamkeiten bezüglich horizontaler Linien. Die jüngere Marke zeigt aber ein das Gesamtbild prägendes Wortelement, und auch die grafische Darstellung enthält wichtige Unterschiede.
iusNet IP 19.12.2024

«CHERIE» setzt sich gegen «CHERRY.TV» sowie «CHERRYTV (fig.)» nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Die Beschwerde gegen den Entscheid des IGE wird mangels schädlicher Zeichenähnlichkeit und damit wegen fehlender Verwechlungsgefahr gutgeheissen. Dies primär, weil die Marken sich in ihrem Sinngehalt – chérie als «zärtlich geliebt» im Gegensatz zu «cherry» im Sinne von Kirsche – erheblich unterschieden.
iusNet IP 19.12.2024

Eine Klage nach UWG sowie MSchG im Zusammenhang mit Plüschtieren dringt letztlich nicht durch

Rechtsprechung
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb
Markenrecht
Die durch die Aa__ Inc. (Klägerin) geltend gemachten Ansprüche auf die Zeichen «GLUBSCHI» sowie «GLUBSCHIS» der Beklagten dringen vor BGer – entgegen der Vorinstanz – nicht durch. Dies gilt sowohl für die Argumentation mit Lauterkeitsrecht als betreffend die vorgebrachten markenrechtlichen Gründe (Art. 4 MSchG / Stichwort: Agentenmarke).
iusNet IP 19.12.2024

Beschlagnahme von Waren mit dem Schweizerwappen trotz Privatgebrauch

Rechtsprechung
Markenrecht

Genfer Kantonsgericht ACJC/1278/2024 / Urteil v. 15.10.2024

Den Anträgen des IGE auf Beschlagnahme und Vernichtung der fraglichen Waren sowie ein Importverbot wurde stattgegeben: Der Umstand, dass der Beklagte die Lebensmittel-Ergänzungsprodukte zu privaten Zwecken importierte, ändert nichts an der rechtswidrigen Teilnahme an der Verwendung der Waren, was das IGE dazu berechtigte, gegen den Beklagten vorzugehen.
iusNet IP 19.12.2024

«zämä (fig.)» setzt sich gegen «ZARA (fig.)» durch – Zur Rolle des Umlauts bei der Prüfung der Zeichenähnlichkeit

Kommentierung
Markenrecht
Zwischen der Widerspruchsmarke ZARA (fig.) und der angefochtenen Marke zämä (fig.) besteht nur eine geringe visuelle Ähnlichkeit. Eine Verwechslungsgefahr liegt aufgrund des unterschiedlichen Gesamteindrucks nicht vor.
Thomas Probst
iusNet IP 31.10.2024

Seiten