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Intellectual Property > Modulspezifische Rechtsgebiete > Markenrecht

Markenrecht

Markenrecht

«VIFOR» setzt sich gegen «VITOP» für pharmazeutische Produkte nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Die Widerspruchsmarke «VIFOR» setzt sich im Vergleich zu «VITOP» für pharmazeutische Produkte nicht durch. Zwar ist bei solchen Produkten Gleichartigkeit anzunehmen. Die deutlichen Unterschiede in den Wortenden der Zeichen führen jedoch dazu, dass angesichts erhöhter Aufmerksamkeit der massgebenden Verkehrskreise keine Verwechslungsgefahr besteht.
iusNet IP 23.10.2022

Das Zeichen «CELLUTONE» setzt sich u.a. wegen Produkteidentität gegen «CELLTONE» durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Das Gericht heisst die Klage wegen Verwechslungsgefahr zwischen der älteren Marke «CELLUTONE» und «CELLTONE» gut. Dabei verwirft es die Einwände der Beklagten, die Klägerin habe ihr Zeichen nicht markenmässig gebraucht und habe die Verwendung des jüngeren Zeichens toleriert, weshalb der Markenschutz für das ältere verwirkt sei.
iusNet IP 23.10.2022

Die Widerspruchsmarke «CAT (fig.)» setzt sich gegen das Zeichen «Tigercat» durch

Rechtsprechung
Markenrecht

T-251/21

Gericht der Europäischen Union (EuG)

T-251/21 v. 13.7.2022

Zwischen den Marken besteht trotz erhöhter Aufmerksamkeit der massgebenden Verkehrskreise Verwechslungsgefahr angesichts Produkteidentität, relevanter Zeichenähnlichkeit und erhöhter Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke. Die Übernahme von «cat» durch das jüngere Zeichen wird nicht besonders betont.
iusNet IP 23.10.2022

Die Widerspruchsmarke «Kris (fig.)» setzt sich gegen «KISS» trotz Produkteähnlichkeit nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Im Einklang mit der Vorinstanz verneint das BVGer eine relevante Verwechslungsgefahr zwischen der Widerspruchsmarke «Kris (fig.)» und dem jüngeren Zeichen «KISS». Zwar bestehe eine starke Produkteähnlichkeit, jedoch keine schädliche Zeichenähnlichkeit; denn es handle es sich um zwei kurze Zeichen, und insbesondere im Sinngehalt würden sie sich ausreichend deutlich unterscheiden.
iusNet IP 23.10.2022

Der Positionsmarke mit Darstellung eines Pneus fehlt die nötige Unterscheidungskraft

Rechtsprechung
Markenrecht

R 197/2021-5

Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

R 197/2021-5 v. 29.8.2022

Die Beschwerdekammer des EUIPO bestätigt, dass dem zu prüfenden Zeichen die nötige Unterscheidungskraft fehlt: Die symbolische Darstellung eines Pneus unterscheidet sich nicht hinreichend vom in der betroffenen Branche Üblichen.
iusNet IP 23.10.2022

«Ägeribier» setzt sich gegen «ÄGERIBIER (fig.)» nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht

B-3464/2020 v. 8.7.2022

Entgegen der Vorinstanz verneint das BVGer für alle streitigen Produkte (u.a. Biere sowie Getränke für Tiere) eine relevante Verwechslungsgefahr. Dies insbesondere, weil beide Zeichen als dem Gemeingut zuzurechnende direkte Herkunftsangaben qualifiziert werden.
iusNet IP 23.10.2022

Die Lidl-Osterhasen schaffen im Vergleich zu den Lindt-Osterhasen eine Verwechslungsgefahr

Rechtsprechung
Markenrecht
Das BGer entscheidet entgegen dem Handelsgericht des Kantons Aargau auf das Vorliegen einer relevanten Verwechslungsgefahr. Dies insbesondere dank der Verkehrsdurchsetzung und damit eines erhöhten Schutzumfangs zu Gunsten der klägerischen (Lindt-) Zeichen.
iusNet IP 23.10.2022

Ineinandergreifende weinrote (Mond-)Sicheln einer Bildmarke erinnern laut BVGer zu stark an den geschützten Roten Halbmond

Kommentierung
Markenrecht
Sowohl für das BGVer wie auch das IGE als Vorinstanz stellten zwei ineinandergreifende violettrotfarbigen Sicheln einer Bildmarke weder einen stilisierten Buchstaben «S» noch ein angedeutetes Kettenglied dar, weshalb das Zeichen als mit dem geschützten Emblem des Roten Halbmondes verwechselbar und daher absolut schutzunfähig taxiert wurde.
Fabio Versolatto
iusNet IP 12.10.2022

Der feine Unterschied im Sinngehalt machts aus: Bei identischen bzw. hochgradig ähnlichen Waren setzt sich POPCHIPS gegen POPPIT’S trotz akustischer und phonetischer Ähnlichkeit durch

Kommentierung
Markenrecht
Im Widerspruchsverfahren unterlag die Widerspruchsmarke POPPIT’S der angegriffenen Marke POPCHIPS trotz Bejahung der Waren- und Zeichenähnlichkeit. Gesamtwürdigend betrachtet besteht keine Verwechslungsgefahr aufgrund des Unterschieds im Laut «ch» sowie der nicht gänzlichen Übereinstimmung im Sinngehalt.
Lucas Aebersold
iusNet IP 22.08.2022

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