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Der Positionsmarke mit Darstellung eines Pneus fehlt die nötige Unterscheidungskraft

Der Positionsmarke mit Darstellung eines Pneus fehlt die nötige Unterscheidungskraft

Rechtsprechung
Markenrecht

Der Positionsmarke mit Darstellung eines Pneus fehlt die nötige Unterscheidungskraft

I. Ausgangslage (zusammengefasst)

Am 26. Juni 2020 stellte die us-amerikanische Blake Holdings LLC beim EUIPO das Gesuch um Registrierung der Positionsmarke


für Pneus der Klasse 12 («matières de route utilisés avec du matériel de construction, industriel et agricole ; aucun des pneus précités n’étant extrait de route pour chariots élévateuers »).

Mit Entscheid vom 11. Januar 2021 verweigerte das EUIPO einen Markeneintrag mit der Begründung, dem angemeldeten Zeichen fehle die nötige Unterscheidungskraft (vgl. Art. 7 Abs. 1 Bst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 vom 14. Juni 2017 über die Unionsmarke [nachfolgend UMV]). Gegen diesen Entscheid erhob die Blake Holding LLC Beschwerde beim EUIPO.

Abweisung der Beschwerde

II. Erwägungen unter dem Aspekt der Unterscheidungskraft (Auszug)

1. Grundsätzliches:

a) Die Unterscheidungskraft gemäss Art. 7 Abs. 1 Bst. b UMV setzt voraus, dass die betroffene Marke es erlaubt, die beanspruchten Produkte als aus einem bestimmten Unternehmen stammend zu identifizieren und...

iusNet IP 23.10.2022

 

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