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Markenrecht

Markenrecht

«Ägeribier» setzt sich gegen «ÄGERIBIER (fig.)» nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht

B-3464/2020 v. 8.7.2022

Entgegen der Vorinstanz verneint das BVGer für alle streitigen Produkte (u.a. Biere sowie Getränke für Tiere) eine relevante Verwechslungsgefahr. Dies insbesondere, weil beide Zeichen als dem Gemeingut zuzurechnende direkte Herkunftsangaben qualifiziert werden. Der Umstand, dass die im fraglichen Gebiet «Ägeri» liegenden politischen Gemeinden die Zusätze «Ober-» bzw. «Unter-» enthalten, wird durch das Gericht als unerheblich bezeichnet.
iusNet IP 23.10.2022

Die Lidl-Osterhasen schaffen im Vergleich zu den Lindt-Osterhasen eine Verwechslungsgefahr

Rechtsprechung
Markenrecht
Das Gericht entscheidet entgegen der Vorinstanz auf das Vorliegen einer relevanten Verwechslungsgefahr. Dies insbesondere dank der Verkehrsdurchsetzung und damit eines erhöhten Schutzumfangs zu Gunsten der klägerischen (Lindt-) Zeichen. Dabei besteht kein Unterschied bezüglich schwarz-weisser oder farbiger Darstellung. Schliesslich tritt es angesichts dieser Beurteilung auf die geltend gemachten lauterkeitsrechtlichen Ansprüche der Klägerin nicht ein.
iusNet IP 23.10.2022

Ineinandergreifende weinrote (Mond-)Sicheln einer Bildmarke erinnern laut BVGer zu stark an den geschützten Roten Halbmond

Kommentierung
Markenrecht
Verwendet eine Marke öffentlich geschützte Embleme, die einem Gebrauchsverbot unterliegen, dürfen diese in der Marke als Ganzes nicht mehr erkennbar sein, indem man ihnen durch die Zeichengestaltung eine weitere eigenständige Bedeutung zukommen lässt. Dies ist der Anmelderin einer Bildmarke vorliegend nicht gelungen: Das BVGer hat zwei ineinandergreifende violettrotfarbige Sicheln als mit dem Roten Halbmond verwechselbar eingestuft.
Fabio Versolatto
iusNet IP 12.10.2022

Der feine Unterschied im Sinngehalt machts aus: Bei identischen bzw. hochgradig ähnlichen Waren setzt sich POPCHIPS gegen POPPIT’S trotz akustischer und phonetischer Ähnlichkeit durch

Kommentierung
Markenrecht
Der Widerspruchsmarke POPPIT’S kommt hinsichtlich Snackartikel lediglich eine verminderte Kennzeichnungskraft zu, weshalb sie sich trotz Warenidentität bzw. hochgradiger Warenähnlichkeit sowie phonetischer und visueller Zeichenähnlichkeit mit der angegriffenen Marke POPCHIPS nicht durchsetzen kann; dies aufgrund des Unterschieds der angegriffenen Marke im Laut «ch» sowie der nicht gänzlichen Übereinstimmung im Sinngehalt.
Lucas Aebersold
iusNet IP 22.08.2022

Die Farbe violett kann für Cadbury-Produkte auch ohne Hinweis auf konkrete Anwendungen geschützt sein

Rechtsprechung
Markenrecht
Gemäss Rechtsprechung des EUGH können Farben für sich unter gewissen Voraussetzungen markenschutzfähig sein. Enthält die Beschreibung eines angemeldeten Zeichens den alleinigen Hinweis auf die Farbe der Marke, schliesst dies den Markenschutz nicht von vornherein aus. Lässt die Beschreibung jedoch im Unklaren, ob die geltend gemachte Farbe auch in Kombination mit anderen geschützt sein soll, wäre eine Eintragung des Zeichens unzulässig.
iusNet IP 18.08.2022

«THINK DIFFERENT» von Apple ist infolge Nichtgebrauchs nicht markenschutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht

T-26/21

Europäischer Gerichtshof (EuGH)

T-27/21

Europäischer Gerichtshof (EuGH)

T-28/21

Europäischer Gerichtshof (EuGH)

T-26/21 – T-28/21 v. 8.6.2022

Das EuG hat im Streit zwischen Swatch und Apple entschieden, die drei Eintragungen von «THINK DIFFERENT» seien für gewisse Produkte der Klasse 9 wegen Nichtgebrauchs zu löschen. Im Vordergrund stand dabei, dass das Zeichen in Kombination mit dem Wort «Macintosh» auf den Computerverpackungen nur an relativ wenig wirksamer Stelle angebracht war, was gegen einen ernsthaften Markengebrauch spreche. Auch wurde dem Zeichen nur eine schwache Unterscheidungskraft attestiert, da es primär als Werbeslogan gewirkt habe.
iusNet IP 18.08.2022

IR «JUVEDERM» setzt sich gegen CH «JUVEDERM» wegen Nichtgebrauchs nur teilweise durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Wegen Glaubhaftmachung des rechtserhaltenden Zeichengebrauchs für einen Teil der Produkte der Widerspruchsmarke wird die vorinstanzliche Abweisung des Widerspruchs für das IR-Zeichen «JUVEDERM» gegen das jüngere CH-Zeichen «JUVEDERM» nur teilweise bestätigt. Dabei bejaht auch das BVGer einen stellvertretenden Zeichengebrauch, weil eine konzermässig verbundene Schweizer Gesellschaft die nötigen Marktaktivitäten im konkludenten Einverständnis mit der Inhaberin der Widerspruchsmarke ausgeübt habe.
iusNet IP 18.08.2022

«TX group (fig.)» setzt sich gegen «TX GROUP AG» durch

Rechtsprechung
Markenrecht

B-3808/2021 v. 24.5.2022

Trotz erhöhter Aufmerksamkeit des Publikums und Eintrag der Produkte in anderen Klassen besteht Verwechslungsgefahr zwischen «TX group (fig.)» und «TX GROUP AG». Dies insbes. angesichts der Analogien zwischen den Produkten und weil das jüngere Zeichen die prägenden Elemente der Widerspruchsmarke übernahm. Die Unterschiede zwischen den Klassen sind unerheblich, weil die Produkte als einheitliches Leistungspaket und damit aus dem Unternehmen der Widerspruchsmarke stammend verstanden werden.
iusNet IP 18.08.2022

«ELLE» setzt sich gegen «StrukturELLE (fig.)» für gewisse Produkte durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Trotz Transfers von «ELLE» auf die jüngere Marke wird der Widerspruch abgewiesen, soweit sich die ältere an ein weibliches Publikum richtet, d.h. als beschreibend bzw. nur schwach kennzeichnungskräftig wirkt und diese Schwäche nicht durch intensiven Markengebrauch wettgemacht wird, was auf Druckereierzeugnisse zutrifft. Eine solche Kompensation fehlt jedoch bezüglich fotografischer Produkte sowie Ausbildungs- und Unterrichtsmaterial.
iusNet IP 18.08.2022

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