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Markenrecht

Markenrecht

Das Zeichen «[Flaschenform] (fig.)» bzw. «Nemiroff (3D)» ist markenschutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Das BVGer widerspricht dem Entscheid des IGE. Zwar habe dieses zu Recht allein auf die Abbildungen gemäss Registerauszug «Hinterlegungsbestätigung» abgestellt. Jedoch sei eine genügende Unterscheidungskraft zu bejahen; denn der Gesamteindruck des Zeichens wirke dank der vertikalen und waagrechten Schriftzüge «Nemiroff» kennzeichnungskräftig. Der Einwand, neben der Hinterlegungsbestätigung sei auch der vergrösserungsfähige Zugriff im Swissreg zu berücksichtigen, wird abgelehnt.
iusNet IP 23.06.2022

«PRINZ» (alkoholische Getränke) setzt sich gegen «PRINZENHAUS» (alkoholische und alkoholfreie Getränke) durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Das BVGer übernimmt die Argumentation des IGE, wonach sowohl für alkoholische Getränke (Widerspruchs- sowie jüngere Marke) als auch für nicht-alkoholische Durstlöscher (jüngere Marke) zumindest Warengleichheit bestehe. Zeichenähnlichkeit ist insofern gegeben, als das angefochtene Zeichen das ältere voll übernimmt und mit den Zusatzelementen nicht genügend unterscheidungskräftig wirkt. Die Kennzeichnungskraft von «PRINZ» ist nur schwach, weil es i.S. einer Qualitätsangabe beschreibend wirkt.
iusNet IP 23.06.2022

«HERVYYTA» setzt sich gegen «Enhervyda (fig.)» für pharmazeutische Waren durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Das BVGer bestätigt eine Quasi-Identität der beanspruchten pharmazeutischen Waren sowie eine relevanten Zeichenähnlichkeit (insbes. in Wortklang und Schriftbild), was angesichts erhöhter Aufmerksamkeit des Publikums trotz leicht reduzierter Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke zu Verwechslungsgefahr führen könne. Der Umstand, dass aus beiden Zeichen eine Bedeutung des Wortes «vita» (Leben) herausgelesen werden könnte, sei nicht entscheidend.
iusNet IP 23.06.2022

Das Zeichen «SWISSVOICE» war wegen Nichtgebrauchs für einen Teil seiner Produkte zu löschen

Rechtsprechung
Markenrecht
Der Antrag auf Löschung des Zeichens «SWISSVOICE» wegen Nichtgebrauchs für die streitigen Produkte setzte sich aufgrund des Vermerks «made in China» auf Telefonverpackungen für mit diesen Geräten zusammenhängenden Waren durch, nicht jedoch für die übrigen Waren. Mit Blick auf die Regeln zu Herkunftsangaben kann der Ausland-Anteil der Rohstoffe allerdings bewirken, dass die verlangte 60%-Limite trotz «made in China» sowohl für den schweizerischen als auch den ausländischen Teil erreicht wurde.
iusNet IP 23.06.2022

«PUMA WORLD CUP QATAR 2022» und «PUMA WORLD CUP 2022» sowie «QATAR 2022 (fig.)» und «WORLD CUP 2022 (fig.)» sind nicht schutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Wegen Irreführung nach Art. 2 Bst. c MSchG sind die Marken «PUMA WORLD CUP QATAR 2022» und «PUMA WORLD CUP 2022» der Puma SE entgegen dem Entscheid des Handelsgerichts des Kantons ZH nichtig. Gleichzeitig unterliegt die FIFA der Widerklage der Puma SE, indem das BGer den FIFA-Zeichen «QATAR 2022 (fig.)» und «WORLD CUP 2022 (fig.)» die nötige Unterscheidungskraft abspricht. Der BGE enthält auch den deutlichen Hinweis, dass Veranstaltungs-, Ereignis- oder Eventmarken den allgemeinen Kriterien nach MSchG unterliegen.
iusNet IP 23.06.2022

Der Domain-Name «rspsa» einer Konkurrentin ist im Verhältnis zur Firma «RSP Rail Service Partner SA» namens-, firmen- sowie lauterkeitsrechtlich zulässig

Rechtsprechung
Markenrecht
Namensrechtlich unterscheidet sich der Domain-Name «rspsa» gemäss ausführlicher Begründung durch das BGer genügend von «RSP Rail Service Partner SA». Dies u.a., weil die Domain neben «rsp» noch «sa» enthalte und die Firma die Zusätze «Rails Service Partner» aufweise. Hinsichtlich der weiteren Themen der Beschwerde (Firmenrecht, UWG sowie rechtliches Gehör) übernimmt das Gericht ohne weiteres die Argumentation der Vorinstanz, was zur Abweisung sämtlicher Beschwerdeanträge führt.
iusNet IP 23.06.2022

Änderungen betreffend Markennutzung im Verhältnis Deutschland - Schweiz ab Juni 2022

Kommentierung
Markenrecht
Mit Note vom 30. April 2021 kündigte Deutschland das Übereinkommen CH/D mit Wirkung zum 31. Mai 2022. Ab dem 01. Juni 2022 können sich Markeninhaber in Deutschland und der Schweiz nicht mehr auf die Benutzungsfiktion des Übereinkommens CH/D berufen. Mit der Kündigung des Übereinkommens CH/D wird das Territorialitätsprinzip im Markenrecht betont. Für altrechtliche Fälle behalten das Übereinkommen CH/D und die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts i.S. Prosegur zumindest vorübergehend Bedeutung.
Brigitte Bieler
iusNet IP 24.04.2022

Der Schutzbereich von durchgesetztem Gemeingut (z.B. Ortsbezeichnung «Valser» für Mineralwasser) kann sich bei ungenügender Zeichen-Unterscheidbarkeit auch auf gleichartige, nicht durchgesetzte Waren (wie z.B. Bier) erstrecken

Kommentierung
Markenrecht
Wurde eine dem Gemeingut zugehörige Ortsbezeichnung wie «Valser» zufolge Verkehrsdurchsetzung als Marke eingetragen, so kann Konkurrenzunternehmen mit Niederlassung am selben Ort zwar nicht untersagt werden, auf die Herkunft ihrer Waren hinzuweisen (Valser Produkte). Die Mitbewerber haben jedoch beim jüngeren Zeichen für genügende Unterscheidbarkeit gegenüber der prioritätsälteren Marke zu sorgen, was vorliegend nicht der Fall war.
Fabio Versolatto
iusNet IP 24.04.2022

Die Marke Schweiz inbes. im Lichte des Revivals von zwei alten berühmten Zeichen

Fachbeitrag
Markenrecht
Die Marke Schweiz insbes. im Lichte des Revivals von zwei alten bekannten Zeichen. Schweizer Produkte und Dienstleistungen verfügen über einen hohen wirtschaftlichen Wert. Swissness wird nicht nur für den Aufbau einer Marke eingesetzt, sondern auch für einen Revival bzw. Relaunch von Marken. Dies wird im Beitrag nicht nur grundsätzlich, sondern insbes. anhand der Beispiele der Marke Zimmerli sowie der Marke Nabholz erläutert.
Ursula In-Albon
iusNet IP 24.04.2022

Die Widerspruchsmarke «YAMAMAY» setzt sich gegen das Zeichen «MAIMAI MADE IN ITALY» durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Zwischen den Marken besteht Verwechslungsgefahr angesichts Produkte- sowie Zeichenähnlichkeit durchschnittlicher Unterscheidungskraft der Widerspruchsmarke und nur unscharfer Erinnerungswirkung der Marken bei den massgebenden Verkehrskreisen. Der Zusatz «made in Italy» in der jüngeren Marke bleibt - da nur als Hinweis auf eine Produkteherkunft wirkend – unerheblich. Die Nichtgebrauchseinrede dringt nicht durch.
iusNet IP 24.04.2022

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