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«CAFFETTINO» setzt sich gegen «Cafettone» nicht durch

«CAFFETTINO» setzt sich gegen «Cafettone» nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht

«CAFFETTINO» setzt sich gegen «Cafettone» nicht durch

I. Ausgangslage (zusammengefasst)

Am 29. Oktober 2021 wurde die Wortmarke Nr. 771'426 «Cafettone» für Niki Johen Pirker im Schweizer Markenregister publiziert für diverse Lebensmittel der Klasse 30 sowie Restaurations- und Beherbungs-Dienstleistungen («services de restauration [alimentation; hérbergment temporaire») der Klasse 43. Gegen dieses Zeichen erhob die 2M&Co Sàrl am 28. Januar 2022 Widerspruch gestützt auf ihre Schweizer Wortmarke CH 666'093 «CAFFETTINO» mit Beanspruchung u.a. von Gros- und Detailhandel mit Lebensmitteln und Getränken der Klasse 35, diversen Unterhaltungs-Dienstleistungen der Klasse 41 sowie der Lieferung von Lebensmitteln im Rahmen von Betreuungs- und Bewirtungs-Dienstleistungen («services l’accueil et d’hospitalité, à savoir fourniture d’aliments») der Klasse 43. Diesen Widerspruch hiess das IGE mit Entscheid vom 19. Oktober 2022 teilweise gut, nämlich für Tee, Kakao, Reis, Teigwaren und Nudeln, Getreidepräparate, Brot, Patisserie und Konfiserie-Erzeugnisse, Schokolade, Würzmittel, Gewürze, konservierte Kräuter, Essig, Saucen und andere Würzmittel der Klasse 30 sowie Beherbergungs-Dienstleistungen («hébergement...

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