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Intellectual Property > Stichwortverzeichnis > Unterscheidungskraft

Unterscheidungskraft

Die Wortmarke «Butterfly» ist für alle beanspruchten Produkte schutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Entgegen dem BVGer attestiert das BGer der Wortmarke «Butterfly» zusammenfassend die nötige Unterscheidungskraft für alle der beanspruchten Waren; denn sie sei geeignet, die beanspruchten Produkte von denjenigen anderer Anbieter zu unterscheiden. Zumindest würde es sich vorliegend um einen Grenzfall handeln, welcher aufgrund der «Zweifelsfallregel» einzutragen wäre. Das fragliche Motiv sei in Bezug auf die beanspruchten Waren nicht so allgemein üblich, dass es als Beschaffenheitsangabe verstanden würde.
iusNet IP 20.12.2022

Der Positionsmarke mit Darstellung eines Pneus fehlt die nötige Unterscheidungskraft

Rechtsprechung
Markenrecht

R 197/2021-5

Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

R 197/2021-5 v. 29.8.2022

Die Beschwerdekammer des EUIPO bestätigt, dass dem zu prüfenden Zeichen die nötige Unterscheidungskraft fehlt: Die symbolische Darstellung eines Pneus unterscheidet sich nicht hinreichend vom in der betroffenen Branche Üblichen; denn das Zeichen wird selbst durch Fachkreise insgesamt lediglich als eine Variante von auf dem Markt zu findenden Pneus der in Rede stehenden Art verstanden.
iusNet IP 23.10.2022

Die Farbe violett kann für Cadbury-Produkte auch ohne Hinweis auf konkrete Anwendungen geschützt sein

Rechtsprechung
Markenrecht
Gemäss Rechtsprechung des EUGH können Farben für sich unter gewissen Voraussetzungen markenschutzfähig sein. Enthält die Beschreibung eines angemeldeten Zeichens den alleinigen Hinweis auf die Farbe der Marke, schliesst dies den Markenschutz nicht von vornherein aus. Lässt die Beschreibung jedoch im Unklaren, ob die geltend gemachte Farbe auch in Kombination mit anderen geschützt sein soll, wäre eine Eintragung des Zeichens unzulässig.
iusNet IP 18.08.2022

FIFA vs. Puma – beide gewonnen und doch verloren…

Kommentierung
Markenrecht
Das Bundesgericht hat sich erstmals zum Gemeingut von sog. Eventmarken (auch Veranstaltungs- oder Ereignismarken genannt) geäussert. Hier hat es den Markenschutz von zwei kombinierten Wort-/Bildmarken seitens der FIFA versagt. Darüber hinaus hat es für zwei Wortmarken seitens PUMA die Irreführungsgefahr bejaht, indem anerkannt wurde, dass die Verbindung der Bestandteile "PUMA" und "WORLD CUP QATAR 2022" bzw. "WORLD CUP 2022" bei den angesprochenen Verkehrskreisen die Erwartung einer besonderen Beziehung zur veranstalteten Fussball-Weltmeisterschaft 2022 weckt.
Sebastian Saissi
iusNet IP 27.06.2022

Das Zeichen «[Flaschenform] (fig.)» bzw. «Nemiroff (3D)» ist markenschutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Das BVGer widerspricht dem Entscheid des IGE. Zwar habe dieses zu Recht allein auf die Abbildungen gemäss Registerauszug «Hinterlegungsbestätigung» abgestellt. Jedoch sei eine genügende Unterscheidungskraft zu bejahen; denn der Gesamteindruck des Zeichens wirke dank der vertikalen und waagrechten Schriftzüge «Nemiroff» kennzeichnungskräftig. Der Einwand, neben der Hinterlegungsbestätigung sei auch der vergrösserungsfähige Zugriff im Swissreg zu berücksichtigen, wird abgelehnt.
iusNet IP 23.06.2022

«PUMA WORLD CUP QATAR 2022» und «PUMA WORLD CUP 2022» sowie «QATAR 2022 (fig.)» und «WORLD CUP 2022 (fig.)» sind nicht schutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Wegen Irreführung nach Art. 2 Bst. c MSchG sind die Marken «PUMA WORLD CUP QATAR 2022» und «PUMA WORLD CUP 2022» der Puma SE entgegen dem Entscheid des Handelsgerichts des Kantons ZH nichtig. Gleichzeitig unterliegt die FIFA der Widerklage der Puma SE, indem das BGer den FIFA-Zeichen «QATAR 2022 (fig.)» und «WORLD CUP 2022 (fig.)» die nötige Unterscheidungskraft abspricht. Der BGE enthält auch den deutlichen Hinweis, dass Veranstaltungs-, Ereignis- oder Eventmarken den allgemeinen Kriterien nach MSchG unterliegen.
iusNet IP 23.06.2022

Dem Zeichen als dreidimensionale Darstellung von Après-Ski-Stiefeln fehlt die nötige Unterscheidungskraft

Rechtsprechung
Markenrecht
Das EUG bestätigt die Auffassung der Vorinstanz, wonach die als Marke verwendeten Abbildungen eines Moonboots unter Beanspruchung von Schuhen samt Bestandteilen dieser Waren die für einen Markenschutz verlangte Unterscheidungskraft nicht zu schaffen vermögen; denn es trifft nicht nur zu, dass analoge Produkte auf dem Markt zu finden sind, sondern es ist offenkundig, dass die fragliche dreidimensionale Marke mit den allgemein üblichen Formen von Après-Ski-Stiefeln übereinstimmt.
iusNet IP 18.02.2022

Fehlende Unterscheidungskraft von «FACTFULNESS» für Produkte aus dem Bildungsbereich

Rechtsprechung
Markenrecht
Das internationale Zeichen «FACTFULNESS» ist, weil zum Gemeingut gehörend, in der Schweiz nicht eintragungsfähig. Dabei steht im Vordergrund, dass die Marke im Gesamteindruck einen unmittelbar verständlichen Sinn als Beschreibung der fraglichen Produkte von Ausbildung und Erziehung – allgemein verstanden als Sammlung und Darstellung von Fakten bzw. Wissen – ergibt und damit als Inhaltsangabe wirkt.
iusNet IP 18.02.2022

Das Zischen beim Öffnen einer Getränkedose ist als Hörzeichen nicht schutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht

T-668/19

Gericht der Europäischen Union (EuG)

T-668/19 v. 7.7.2021

Die Kriterien bezüglich dreidimensionaler Zeichen, die im Erscheinungsbild der Ware oder der Verpackung wahrgenommen werden, sind auf Hörmarken nicht anwendbar. Das alleinige Zischen mit anschliessendem Prickeln beim Öffnen einer Getränkedose ist jedoch ohnehin nicht ausreichend unterscheidungskräftig für einen Markenschutz; denn diesen typischerweise mit dem Öffnen von Behältnissen für Getränke verbundenen Klängen fehlt eine Hinweiswirkung auf eine bestimmte betriebliche Herkunft.
iusNet IP 14.12.2021

Das Zeichen «STELLAR» ist für Hörgeräte und ihr Zubehör nicht beschreibend

Rechtsprechung
Markenrecht
Entgegen der Auffassung der Vorinstanz, gelangt das BVGer zum Schluss, das Zeichen «STELLAR» wirke für die beanspruchten Hörgeräte und deren Zubehör nicht beschreibend, weshalb ihm die Schutzausdehnung in der Schweiz zuzugestehen sei. Die fragliche Marke wirke in diesem Rahmen fantasievoll und angesichts der astronomischen Bedeutung träten allfällige anpreisende Wirkungen in den Hintergrund.
iusNet IP 27.10.2021

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