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Fehlende Unterscheidungskraft von «FACTFULNESS» für Produkte aus dem Bildungsbereich

Fehlende Unterscheidungskraft von «FACTFULNESS» für Produkte aus dem Bildungsbereich

Rechtsprechung
Markenrecht

Fehlende Unterscheidungskraft von «FACTFULNESS» für Produkte aus dem Bildungsbereich

I. Ausgangslage (zusammengefasst / teilweise mit wörtlichem Zitat)

Die schwedische Factfulness AB beantragte für ihre internationale Marke IR 1'381'407 «FACTFULNESS» unter Beanspruchung von Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 16, 25, 35, 41 und 42 die Schutzausdehnung auf die Schweiz. Mit abschliessender Verfügung vom 19. Oktober 2020 verweigerte das IGE den schweizerischen Schutz für die Produkte der Klasse 16 (Druckereiprodukte; Schulungsmaterial ohne Apparate) sowie der Klasse 41 (im Wesentlichen Schulung im wissenschaftlichen und statistischen Bereich) mit der Begründung, die Bedeutung «Faktenfülle» des Zeichens beschreibe (direkt) die Qualität der hier betroffenen Produkte; mithin fehle ihm – da zum Gemeingut gehörend – die Unterscheidungskraft. Für die weiteren Klassen werde die Schutzausdehnung gewährt, weil diesbezüglich andere Aspekte als der Wissenstransfer im Vordergrund stünden. Gegen diesen Entscheid erhob die Factfulness AB am 18. November 2020 Beschwerde beim BVGer.

Abweisung der Beschwerde

Vorbemerkung: Das Urteil enthält auch relativ ausführliche Erwägungen zur Frage der Gleichbehandlung (im Unrecht). Da es...

iusNet IP 18.02.2022

 

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