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Unterscheidungskraft

Die Marke "ONE&ONLY (fig.)" ist für die geltend gemachten Waren nicht eintragungsfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Das international registrierte Zeichen "ONE&ONLY (fig.)" ist nicht eintragungsfähig, weil es von gemeinfreien Elementen geprägt ist. Angesichts des stark anpreisenden und somit auch beschreibenden Wortelements "ONE&ONLY" müsste die grafische Ausgestaltung den Gesamteindruck besonders stark beeinflussen, was vorliegend nicht zutrifft.
iusNet IGR 26.11.2018

Die Marke EPRIMO ist für die geltend gemachten Dienstleistungen nicht eintragungsfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Das international registrierte Zeichen EPRIMO ist wegen seines anpreisenden Charakters als Qualitätshinweis für die beanspruchten Dienstleistungen nicht eintragungsfähig. Die Kombination von "e" und "primo" ("erstklassig, gut") ergibt eine reklamehafte Anpreisung bzw. Selbstdarstellung.
iusNet IGR 10.11.2018

Die Marke APPLE ist für die geltend gemachten Waren teilweise eintragungsfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Das Zeichen APPLE ist für gewisse Waren der Klasse 14 (Uhren etc.) eintragungsfähig. Für die weiteren beanspruchten Waren (Teile der Klasse 14 sowie Waren der Klasse 28) erweist sie sich als beschreibender Hinweis auf die Ausstattung (Form, Motiv; dreidimensionale Ausstattung) und somit dem Gemeingut zugehörend, ohne dass hier die Frage der Verkehrsdurchsetzung oder die allfällige Bekanntheit der Marke zu prüfen war.
iusNet IGR 10.11.2018

Markeneintragung für „WingTsun“

Rechtsprechung
Markenrecht
Die Bezeichung „Wing Tsun“ trifft auf eine spezifische Kampfsportart zu. Da das die relevanten Verkehrskreise (primär das allgemeine Publikum) diesen Begriff jedoch gar nicht kennt, kann er auch nicht als lediglich beschreibenden Charakters qualifiziert werden. Indessen haben die Mitanbieter der betreffenden Kurse ein legitimes Interesse daran, den Begriff „Wing Tsun“ für ihr eigenes Angebot verwenden zu können. Entsprechend ist die Freihaltebedürftigkeit für dieses Zeichen gegeben.
iusNet IGR 23.08.2018

Das Zeichen „HAMILTON“ ist als Marke eintragungsfähig

Rechtsprechung
Das Zeichen „HAMILTON“ ist für die geltend gemachten Klassen als Name oder Fantasiebezeichnung zu qualifizieren; denn die gleichnamigen Städte sind in der Schweiz bzw. bei den betroffenen massgebenden Verkehrskreisen weitgehend unbekannt. Entsprechend fehlt es bei der Marke „HAMILTON“ an einer schädlichen Herkunftsangabe (bzw. der Erweckung einer Herkunftsangabe) und damit auch an einem Freihaltebedürfnis. Die nötige Unterscheidungskraft ist gegeben.
iusNet IGR 19.08.2018

Keine Eintragungsfähigkeit einer internationalen Registrierung mangels ausreichender Unterscheidungskraft des Zeichens

Rechtsprechung
Markenrecht
Die internationale Registrierung IR 1169244 „fig.“ (emballage) ist für die geltend gemachte Klasse 30 nicht im schweizerischen Markenregister einzutragen; denn es fehlt ihr die (originäre) Unterscheidungskraft und sie erweist sich als Gemeingut im Sinne von Art. 2 lit. a MSchG.
iusNet IGR 26.06.2018

Eintragungsfähigkeit einer internationalen Registrierung dank Unterscheidungskraft des Zeichens

Rechtsprechung
Markenrecht
Das Zeichen „NORMA (fig.)“, Gegenstand der internationalen Registrierung Nr. 1‘189‘776, ist im schweizerischen Markenregister einzutragen. Zwar stellt die Bezeichnung „Norma“ nur Gemeingut dar; indessen ergibt sich im Zusammenhang mit der grafischen originellen typischen Ausgestaltung die notwendige Unterscheidungskraft.
iusNet IGR 26.06.2018

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