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Intellectual Property > Stichwortverzeichnis > Unterscheidungskraft

Unterscheidungskraft

Emmentaler wird von den massgeblichen Verkehrskreisen als Käsesorte und nicht als Marke verstanden

Kommentierung
Markenrecht
Die Branchenorganisation Emmentaler Switzerland hatte Klage beim Gericht der Europäischen Union (EuG) eingereicht und wollte die Bezeichnung «Emmentaler» markenrechtlich in der EU schützen lassen. Das Gericht wies die Klage allerdings ab. «Emmentaler» sei als Käsesorte zu verstehen und müsse daher nicht zwingend aus seinem Ursprungsland der Schweiz, genauer dem Emmental, kommen (EuG Urt. v. 24.5.2023, Az. T-2/21).
Sebastian Saissi
iusNet IP 27.02.2024

Ein schraffiertes Muster von Prada ist nur für einen Teil der Produkte schutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht

R 827/2023-2

Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

EUIPO R 827/2023-2 v. 19.12.2023

Die beantragten schraffierten Muster bzw. Dreieckformen erweisen sich mit Bezug auf die (noch) streitigen Waren und/oder Dienstleistungen als ohne jede Unterscheidungskraft: Für die Waren fehlt die nötige Unabhängigkeit vom Erscheinungsbild, und hinsichtlich der Dienstleistungen erscheint das Zeichen lediglich als dekoratives Element. Gesamthaft betrachtet fehlt eine relevante Differenzierung im Vergleich zum Branchenüblichen.
iusNet IP 27.02.2024

Die Bezeichnung «Grana Padano» eignet sich sowohl als geografische Angabe als auch als Kollektivmarke

Rechtsprechung
Markenrecht

R 1073/2022-5

Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

EUIPO R 1073/2022-5 v. 15.11.2023

Die Verwendung des Begriffes «Grana Padano» als geografische Angabe verhindert nicht, dass derselbe Ausdruck – mit relativ bescheidenen Unterschieden zur geografischen Angabe – auch als Kollektivmarke verwendet wird. Für die Schutzfähigkeit der Kollektivmarke spricht insbesondere, dass die Marke ausschliesslich auf den Produkteverpackungen verwendet wird, während die geografische Angabe auf dem Käse selbst angebracht wird.
iusNet IP 27.02.2024

«Apfel» (fig.) für Waren der Klasse 9 eintragungsfähig

Kommentierung
Markenrecht
Im Entscheid B-4493/2022 vom 26. Juli 2023 hat sich das BVGer mit der Beschwerde von Apple Inc. befasst. Gegenstand war die Verfügung des IGE, mit welcher die Schutzausdehnung der IR-Nr. 1'028'240 «Apfel» (fig.) für sämtliche der beanspruchten Waren der Klasse 9 abgelehnt worden ist. Das BVGer attestierte dem Zeichen keinen beschreibenden Charakter und lehnte ein Freihaltebedürfnis des Zeichens für die beanspruchten Waren ab.
Brigitte Bieler
iusNet IP 17.12.2023

Die geltend gemachte dreidimensionale Form einer Verpackung für flüssige Nahrungsmittel und Getränke ist nicht markenschutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Das fragliche Zeichen enthält zwei dreidimensionale Darstellungen der Verpackung für flüssige Nahrungsmittel und Getränke. Darstellungen dieser Art sind für die betroffenen Produkte notorisch und auch freihaltebedürftig, weshalb dem Zeichen die Schutzfähigkeit als Marke abzusprechen ist. Des weiteren hat die Beschwerdeführerin eine geltend gemachte Verkehrsdurchsetzung nicht ausreichend glaubhaft gemacht.
iusNet IP 17.12.2023

«WORLD ECONOMIC FORUM» ist für Gastronomie-Dienstleistungen nicht schutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Gastronomie-Dienstleistungen sind an Kongressen und Foren allgemein üblich. Entsprechend verstehen die angesprochenen Verkehrskreise das Zeichen mit Blick auf diese Produkte als Hinweis auf Ort und Rahmen der Veranstaltungen des World Economic Forum und zählt das Zeichen insoweit zum Gemeingut. Davon zu unterscheiden sind die (u.a.) ebenfalls beanspruchten Beherbergungs- und Reiseplanungs-Dienstleistungen, für welche sich das Zeichen als schutzfähig erweist.
iusNet IP 17.12.2023

«StyleLine» ist für die abgewiesenen Produkte wegen Gemeingutcharakters nicht markenschutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Das BVGer bestätigt den Gemeingutcharakter des Zeichens und damit das Fehlen der nötigen Unterscheidungskraft; denn die massgebenden Verkehrskreise verstehen «Styleline» im Zusammenhang mit den beanspruchten Produkten (primär Hörgeräte) als anpreisend. Die Frage, wie sich der stilvolle Gehalt der Waren ausdrücken soll, z.B. ob modern, klassisch oder farbenfroh, ist unerheblich; denn im Vordergrund steht der anpreisende Charakter von «Stil» an sich.
iusNet IP 17.12.2023

«Stiftung Schweizerische Schule für Blindenführhunde Allschwil Blindenführhunde Assistenzhunde Autismusbegleithunde Sozialhunde (fig.)» ist schutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Die Wortelemente des Zeichens weisen – teilweise in fetter Schrift noch betont – einwandfrei beschreibenden Charakter auf und gehören somit zum Gemeingut. Indessen erweist sich die grafische Darstellung des Hundes als dominierendes Element, was zur Erfüllung der Voraussetzungen der Schutzfähigkeit führt. Gesamthaft wirkt das Bildelement hinreichend fantasievoll, um dem Zeichen in seiner Summe eine individualisierende Unterscheidungskraft zu verleihen.
iusNet IP 17.12.2023

«FACE ID» ist für die beanspruchten Produkte wegen Gemeingutcharakters nicht markenschutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Das BVGer bestätigt den Gemeingutcharakter des Zeichens und damit das Fehlen der nötigen Unterscheidungskraft; denn die massgebenden Verkehrskreise verstehen «FACE ID» im Zusammenhang mit den beanspruchten Produkten (Computer und Beratung auf diesem Gebiet) als beschreibend im Sinne der Funktion der Gesichtserkennung an sich oder als Mittel zum Zugang zu Geräten oder in einen Raum.
iusNet IP 23.10.2023

«Novafoil» ist für die beanspruchten Verpackungsmaschinen wegen Gemeingutcharakters nicht markenschutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Das BVGer bestätigt den Gemeingutcharakter des Zeichens und damit das Fehlen der nötigen Unterscheidungskraft; denn die massgebenden Verkehrskreise verstehen «nova» als anpreisend und «foil» mit Bezug auf die beanspruchten Verpackungsmaschinen und auf Luftpolster- oder Schweiss-Folien als beschreibend. Damit kann auf die Prüfung anderer möglicher Sinngehalte des Zeichens verzichtet werden.
iusNet IP 23.10.2023

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