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Gemeingut

«Shavette» gehört mit Bezug auf gewisse Rasurprodukte zum Gemeingut

Rechtsprechung
Markenrecht

B-1015/2021 v. 31.10.2022

Das BVGer bestätigt die Verweigerung der Schutzausdehnung für die im IGE-Entscheid nicht akzeptierten Produkte. Dabei steht im Vordergrund, dass das Zeichen «Shavette» ohne weiteres einen Sinnzusammenhang mit den strittigen Produkten des Rasurbereichs (insbes. nicht-elektrische Rasierer) ergibt. Akzeptiert wurde demgegenüber der Markenschutz für elektrische Rasierapparate und Teile davon sowie Rasierpinsel, Rasierklingen und Untersätze für Rasierpinsel.
iusNet IP 20.12.2022

Die Apple-Icons u.a. für Tablets und Podcast-Applikationen bleiben Gemeingut

Rechtsprechung
Markenrecht
Das BVGer bestätigt, dass die zwei fraglichen Zeichen für gewisse Produkte wie Tablets, Podcast-Applikationen etc., nicht schutzfähig sind. Dabei steht im Vordergrund, dass die Zeichen entweder von vornherein oder aufgrund der Sprachentwicklung vor Antragstellung beim IGE zum die betroffenen Produkte beschreibenden Gemeingut zählen. Der teilweise durch das IGE gewährte Schutz (Produkte der Klassen 38 und 42) wird durch das Gericht nicht thematisiert.
iusNet IP 20.12.2022

Die Wortmarke «Butterfly» ist für alle beanspruchten Produkte schutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Entgegen dem BVGer attestiert das BGer der Wortmarke «Butterfly» zusammenfassend die nötige Unterscheidungskraft für alle der beanspruchten Waren; denn sie sei geeignet, die beanspruchten Produkte von denjenigen anderer Anbieter zu unterscheiden. Zumindest würde es sich vorliegend um einen Grenzfall handeln, welcher aufgrund der «Zweifelsfallregel» einzutragen wäre. Das fragliche Motiv sei in Bezug auf die beanspruchten Waren nicht so allgemein üblich, dass es als Beschaffenheitsangabe verstanden würde.
iusNet IP 20.12.2022

Die Lidl-Osterhasen schaffen im Vergleich zu den Lindt-Osterhasen eine Verwechslungsgefahr

Rechtsprechung
Markenrecht
Das Gericht entscheidet entgegen der Vorinstanz auf das Vorliegen einer relevanten Verwechslungsgefahr. Dies insbesondere dank der Verkehrsdurchsetzung und damit eines erhöhten Schutzumfangs zu Gunsten der klägerischen (Lindt-) Zeichen. Dabei besteht kein Unterschied bezüglich schwarz-weisser oder farbiger Darstellung. Schliesslich tritt es angesichts dieser Beurteilung auf die geltend gemachten lauterkeitsrechtlichen Ansprüche der Klägerin nicht ein.
iusNet IP 23.10.2022

Das BVGer taxiert das Zeichen ‘Butterfly’ als schutzunfähigen Hinweis auf ein übliches Ausstattungsmerkmal für bestimmte Produkte

Kommentierung
Markenrecht
Laut BVGer stellt das Zeichen ‘Butterfly’ angesichts des seit Langem weit verbreiteten und beliebten Schmetterlingsmotivs in bestimmten Warensegmenten ein übliches Ausstattungsmerkmal für Kleider, Kopfbedeckungen und Schuhe (Kl. 25), Gepäck, Taschen und Brieftaschen (Kl. 18) sowie für Spielwaren und Spiele (Kl. 28) dar, weshalb es hier als beschreibender Hinweis vom Markenschutz ausgeschlossen und freihaltebedürftig ist.
Fabio Versolatto
iusNet IP 27.06.2022

«Butterfly» ist für nicht freihaltebedürftige Waren (z.B. Koffer) schutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Das IGE hatte dem Zeichen die Schutzfähigkeit primär wegen für die streitigen Waren beschreibenden Charakters verweigert und (nur) als Zusatzargument für diese Güter ein Freihaltebedürfnis bejaht. Demgegenüber bestätigte das BVGer zwar, der Sinngehalt des Zeichens erweise sich unmittelbar und ohne Aufwand als im Kontext zu den Waren dominierende Tierbezeichnung. Trotzdem erfolgte eine Gutheissung der Beschwerde mangels Freihaltebedürfnisses, soweit es u.a. um Koffer, Trinkflaschen oder Handtücher ging.
iusNet IP 24.04.2022

«HOSPITAL HALBPRIVAT» ist für den Krankenversicherungsbereich beschreibend und damit Teil des Gemeingutes

Rechtsprechung
Markenrecht
«HOSPITAL HALBPRIVAT» wird durch die massgebenden Verkehrskreise mit Bezug auf Dienstleistungen im Krankenversicherungsbereich als beschreibend verstanden und fällt daher insoweit in den Bereich des Gemeingutes. Demgegenüber ist das Zeichen eintragungsfähig, was «Finanzwesen; Geldgeschäfte» betrifft. Selbst wenn die gewählte Schreibweise grammatikalisch unrichtig wäre, würde eine solch minimale Abweichung vom üblichen Sprachgebrauch keine relevante Unterscheidungskraft bewirken.
iusNet IP 14.12.2021

Das Zeichen «STELLAR» ist für Hörgeräte und ihr Zubehör nicht beschreibend

Rechtsprechung
Markenrecht
Entgegen der Auffassung der Vorinstanz, gelangt das BVGer zum Schluss, das Zeichen «STELLAR» wirke für die beanspruchten Hörgeräte und deren Zubehör nicht beschreibend, weshalb ihm die Schutzausdehnung in der Schweiz zuzugestehen sei. Die fragliche Marke wirke in diesem Rahmen fantasievoll und angesichts der astronomischen Bedeutung träten allfällige anpreisende Wirkungen in den Hintergrund.
iusNet IP 27.10.2021

Firmen und Zeichen mit dem Element «TELLCO» setzen sich marken- sowie firmenrechtlich gegen «Tell AG» sowie das Zeichen «TELL» nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Die Beschwerde vor dem BGer wird in materieller Hinsicht sowohl aus marken- als auch aus firmenrechtlicher Sicht abgewiesen, weil keine relevante Verwechslungsgefahr vorliege. Insbes. ist die Kennzeichnungskraft von «Tellco» als gering einzustufen; denn das Zeichen nähert sich – ob «Tell» als englischsprachiges Verb oder als Nachname des schweizerischen Nationalhelden verstanden wird – dem Gemeingut.
iusNet IP 29.06.2021

Das Zeichen «ECOSHELL (fig.)» ist beschreibender Natur und deshalb nicht markenschutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Dem fraglichen Zeichen fehlt die nötige Unterscheidungskraft, da seine Wortelemente – sowohl «eco» als auch «shell» – mit Blick auf die beanspruchten Textilprodukte als direkt beschreibend wahrgenommen werden. Daran ändert die grafische Gestaltung nichts, zumal die Farbgebung die beschreibenden Elemente sogar verstärkt und der fehlende senkrechte Balken am «E» von «SHELL» nicht ausreichend ungewöhnlich wirkt.
iusNet IP 27.06.2021

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