iusNet Intellectual Property

Schulthess Logo

Gemeingut

«DesignWorld. (fig.)» ist nicht schutzfähig, weil für die betroffenen Möbel und Heimtextilien beschreibend

Rechtsprechung
Markenrecht
Das Zeichen «DesignWorld. (fig.)» wird durch die massgebenden Verkehrskreise – als zum englischen Grundwortschatz gehörend – verstanden, wobei sie darunter einen Hinweis auf den Ort des Angebots der betroffenen Möbel und Heimtexilien verstehen. Entsprechend ist das Zeichen direkt beschreibend und somit Teil des Gemeinguts. Daran ändern auch die lediglich banalen besonderen Gestaltungsmerkmale nichts.
iusNet IP 21.06.2020

«primeGear» ist für die beanspruchten Dienstleistungen nicht unterscheidungskräftig

Rechtsprechung
Markenrecht
Insgesamt wird das fragliche Zeichen durch die massgebenden Verkehrskreise ohne Gedankenaufwand als Hinweis auf das mit den angebotenen Dienstleistungen verbundene Hilfsmittel (Grundierung) oder auf das damit verbundene Objekt (Getriebe oder Zahnrad) verstanden, weshalb es nicht unterscheidungskräftig wirkt.
iusNet IP 21.06.2020

Die Wortmarken «ONE» sowie «inOne» gehören zum Gemeingut; die besondere Gestaltung der Wort-/Bildmarke «inOne (fig.)» macht diese jedoch schutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Die Wortmarke «ONE» der Beklagten sowie die Wortmarke «inOne» der Klägerin erweisen sich mit Bezug auf die beanspruchten Produkte (Waren und Dienstleistungen im Telekommunikationsbereich) als beschreibend im Sinne einer Anpreisung «All-in-One» und damit als zum Gemeingut zu gehörend. Demgegenüber weist die Wort-/Bildmarke «inOne (fig.)» der Klägerin besondere gestalterische Elemente (besonderes «O», besondere Farben sowie Wortdarstellung) auf, welche das Zeichen vom Gemeingut unterscheiden.
iusNet IP 26.04.2020

Für die mit Lotterieveranstaltungen zusammenhängenden Produkte ist das Zeichen «EUROJACKPOT (fig.)» nicht schutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Mit Ausnahme der ganz generell genannten Organisation kultureller Anlässe («activités culturelles») wirken die Wortelemente von «Eurojackpot» für die streitigen Produkte klar beschreibend; denn sie beziehen sich – mit Ausnahme der genannten Aktivität – deutlich auf den Bereich der Glücksspiele. Gleichzeitig sind die grafischen Gestaltungselemente banal und teilweise sogar ebenfalls bezugnehmend auf die betroffenen Glücksspiele.
iusNet IP 26.04.2020

«DIGILINE» erweist sich bezüglich der beanspruchten Produkte als beschreibend und somit nicht eintragungsfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Die Verbindung des sinngemässen Hinweises auf «digital» im Element «DIGI» mit dem Begriff «line» wird durch die massgebenden Fachkreise als Beschreibung einer ganzen Produktelinie im Sinne von «besonders weitgehend digitalisierte Geräte», mithin als Wortkombination für Produkte mit digitalem Bezug verstanden und ist deshalb beschreibend. Die sog. 8-Jahre-Regel betr. Gleichbehandlungsanspruch wirkt nicht absolut.
iusNet IP 09.04.2020

Die Zeichen «BVLGARI» sowie «BVLGARI VAULT» gelten nicht als Herkunftsangaben und weisen auch die nötige Unterscheidungskraft auf

Rechtsprechung
Markenrecht
Nachdem das IGE den Schutz der fraglichen Zeichen weitgehend verweigert hatte, heisst das BVGer die entsprechenden Beschwerden vollumfänglich gut: Die grosse Bekanntheit von «Bulgari» mit Bezug auf eine sehr diversifizierte Produktepalette, der nur schwache Bezug zum Land Bulgarien sowie die Verwendung eines «V» an stelle eines «U» führten zu einer «secondary meaning» i.S. eines Hinweises auf das Unternehmen, weshalb keine Herkunftsangabe vorliege und auch die nötige Unterscheidungskraft bestehe.
iusNet IP 09.04.2020

Die Zeichen «[beige-brauner Hund]» und «[Elfe]» erweisen sich mit Blick auf die betroffenen Waren aus dem Spielzeugbereich als nicht schutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Im Spielzeugsegment herrscht eine grosse Formenvielfalt, in die sich die fraglichen Zeichen mühelos einfügen. Sie zeigen – allenfalls verfremdete – Attribute von Spielzeugfiguren, weshalb ihnen die nötige Unterscheidungskraft für einen Markenschutz abgeht. Dies gilt auch für Waren, die nicht zwingend als Spielzeug bezeichnet werden können; denn der Schutz ist auch ausgeschlossen, wenn nur ein Teil der unter einen beanspruchten Oberbegriff fallenden Produkte sich als unzulässig erweist.
iusNet IP 09.04.2020

Das Zeichen «PALACE» ist bezüglich in Luxushotels oft angebotener Waren nicht schutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
«Palace» bedeutet im französisch-sprachigen Umfeld «grosses Luxushotel». Soweit dort üblicherweise Waren angeboten werden, ist deren Beanspruchung durch das Zeichen «PALACE» beschreibend. Dies trifft z.B. zu auf Handtaschen, Portemonnaies, Regenschirme. Demgegenüber zählen z.B. Sportartikel nicht dazu. Weiter hält das BVGer fest, dass Einschränkungen der beanspruchten Waren auch im Zusammenhang mit dem Madrider Abkommen direkt beim IGE geltend gemacht werden können, sofern sie ausschliesslich die Schweiz betreffen.
iusNet IP 18.02.2020

Das Zeichen «Deluxe (fig.)» ist bezüglich der beanspruchten Produkte der Lebensmittel- und Getränkeindustrie nicht schutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Mit Bezug auf Produkte aus der Lebensmittel- und Getränkeindustrie wirkt das Wort «Deluxe» in einem Zeichen klar als (direkt) beschreibend und anpreisend; denn «Deluxe» wird durch die massgebenden Endabnehmer als Hinweis auf unterschiedliche Preis- und/oder Qualitätssegmente eines (desselben) Herstellers verstanden. Wenn – wie vorliegend – die grafische Gestaltung nur sekundär wirkt, ist die Marke daher nicht schutzfähig.
iusNet IP 18.02.2020

Die angemeldete Verpackungsform für Lippenpflegeprodukte ist infolge Zugehörigkeit zum Gemeingut nicht markenschutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Das BGer schliesst sich den Argumenten der Vorinstanzen an. Es handle sich vorliegend um eine Dose, welche sich von anderen Verpackungsformen im Bereich der Lippenpflegeprodukte nicht auffällig unterscheide, auch wenn man sie als gefällig gestaltet einstufe. Entsprechend fehle dem Zeichen die verlangte Kennzeichnungs- bzw. Unterscheidungskraft, weshalb es dem Gemeingut zuzurechnen sei.
iusNet IP 01.12.2019

Seiten