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«AI Brain» wirkt für die streitigen Produkte beschreibend und ist insoweit Gemeingut

«AI Brain» wirkt für die streitigen Produkte beschreibend und ist insoweit Gemeingut

Rechtsprechung
Markenrecht

«AI Brain» wirkt für die streitigen Produkte beschreibend und ist insoweit Gemeingut

I. Ausgangslage (zusammengefasst / teilweise mit wörtlicher Wiedergabe)

Mit Gesuch vom 3. Juli 2017 beantragte die A.__ AG beim IGE Markenschutz für das Wortzeichen «AI Brain» mit Beanspruchung diverser Produkte der Klassen 9 (Schallplatten; Mechaniken für geldbetätigte Apparate sowie wissenschaftliche Unterrichtsapparate und -instrumente etc.), 12 (Fahrzeuge etc.), 38 (Telekommunikation), 39 (Transportwesen etc.), 42 (Forschungsarbeiten etc.) sowie 45 (Begleitung von Personen als Gesellschafter, Mediation; Bestattungsdienstleistungen, Durchführung von Feuerbestattungen, Organisation von religiösen Veranstaltungen sowie juristische Dienstleistungen etc.). Mit Entscheid vom 16. November 2020 akzeptierte das IGE die Eintragung für Schallplatten und Mechaniken für geldbetätigte Apparate der Klasse 9 sowie Begleitung von Personen als Gesellschafter, Mediation; Bestattungsdienstleistungen, Durchführung von Feuerbestattungen, Organisation von religiösen Veranstaltungen der Klasse 45. Für alle weiteren Produkte wurde die Eintragung demgegenüber verweigert. Dieser Entscheid wurde mit Urteil des BVGer vom 4. Oktober 2022 bestätigt, im Wesentlichen mit folgender Begründung: Im...

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