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Gemeingut

Eine dreidimensionale Marke lediglich in Form ovaler Dosen ohne herausragende Elemente ist nicht markenschutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Der fraglichen Marke fehlt angesichts der Formenvielfalt im Segment der beanspruchten Waren (Lippenbalsam als Teil des Bereiches der Lippenpflegeprodukte) die verlangte Unterscheidungskraft, insbes. weil die besonderen Zeichenelemente wie überhoher Deckel sowie Mulde keinen unerwarteten und ungewöhnlichen Gesamteindruck vermitteln.
iusNet IP 23.06.2019

Das Zeichen «APPLE» ist angesichts seines Bezugs auf das weltberühmte Unternehmen «APPLE» für sämtliche beanspruchten Waren marktschutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Das Zeichen «APPLE» wird angesichts des notorisch überragenden Bekanntheitsgrades als eine der bekanntesten Marken der Welt überhaupt und allgemein bekannte Firmenbezeichnung vom (hier relevanten) Durchschnittskonsumenten nicht i.S. einer Frucht, sondern als unmittelbarer Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen verstanden.
iusNet IP 23.06.2019

Das Zeichen «GÖTEBORGS RAPÉ» ist für die beanspruchten Waren nicht markenschutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Das Zeichen «GÖTEBORGS RAPÉ» wird durch die bezüglich Schnupftabak bzw. Schnupfpulver auch als spezialisierte Fachgeschäfte angesprochenen Verkehrskreise i.S. einer Herkunftsbezeichnung verstanden; zudem ist das Zeichen irreführend, weil die beanspruchten Produkte nicht aus dieser Stadt stammen.
iusNet IP 22.04.2019

Das Zeichen «ETERNA» ist für die durch das IGE beanstandeten Waren nicht markenschutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Das Zeichen «ETERNA» ist für die durch das IGE beanstandeten, auf Industriezweige ausgerichteten Waren nicht schutzfähig, weil es in diesem Zusammenhang für die italienisch-sprachigen schweizerischen Abnehmer – mit der Bedeutung «ewig haltbar» – als qualitativ anpreisend zu qualifizieren ist.
iusNet IP 07.04.2019

Das Zeichen «AutonoMe» ist für die betroffenen medizinischen Instrumente direkt beschreibend und daher nicht markenschutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Das Zeichen «AutonoMe» ist für die beanspruchten Waren nicht schutzfähig, weil es im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren durch die massgebenden Verkehrskreise in seinem Sinngehalt als beschreibend bzw. ohne die verlangte Unterscheidungskraft verstanden wird und auch ein relatives Freihaltebedürfnis für den Begriff «autonom» besteht.
iusNet IP 31.03.2018

Das Zeichen «REVELATION» ist für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen nicht markenschutzfähig, weil als beschreibend dem Gemeingut zuzurechnen

Rechtsprechung
Markenrecht
Das Zeichen «REVELATION» ist für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen nicht schutzfähig, weil es im Zusammenhang mit diesen Produkten durch die massgebenden Verkehrskreise als beschreibend verstanden wird.
iusNet IP 31.03.2018

Das Zeichen «hype. (fig.)» ist für die beanspruchten Produkte der Klassen 18, 25 sowie teilweise der Klasse 35 nicht markenschutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Dem Zeichen «hype. (fig.)» ist mit Blick auf die durch das IGE beanstandeten Produkte die Schutzwürdigkeit abzusprechen, da es in diesem Zusammenhang anpreisend und beschreibend wirkt, ohne dass die grafische Gestaltung hier korrigierend einzugreifen vermag.
iusNet IP 31.03.2018

Das Zeichen «LOCKIT» ist für Utensilien, die nicht verschliessbar sind, genügend unterscheidungskräftig und damit markenschutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Das Zeichen «LOCKIT» wird durch die massgebenden Verkehrskreise ohne weiteres als Aufforderung zum Verschliessen der durch die Marke beanspruchten verschliessbaren Waren verstanden und ist daher insoweit Gemeingut. Soweit das Zeichen aber Waren betrifft, die gar nicht verschliessbar sind, ist die nötige Unterscheidungskraft für den Markenschutz gegeben.
iusNet IP 28.2.2019

Das Zeichen «più» gilt im Zusammenhang mit den beanspruchten Dienstleistungen (insbes. Beherbergung und Gastronomie) als beschreibend und daher nicht schutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Das IGE ist – auch mit Bezug auf seine Praxis an sich – berechtigt, dem Zeichen «più» den Markenschutz zu verweigern, weil es durch die massgebenden Verkehrskreise (insbes. Endkonsumenten im Bereich der Beherbergung und Gastronomie) als qualitativ anpreisend wahrgenommen wird.
iusNet IP 27.02.2019

Die IR-Marke Nr. 1'218'046 «Nussknackermännchen (3D)» ist für die beanspruchten Waren eintragungsfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Die IR-Marke Nr. 1'218'046 «Nussknackermännchen (3D)» ist aufgrund ihres zweidimensionalen Bildelements, das den Gesamteindruck der Marke massgeblich beeinflusst, unterscheidungskräftig.
iusNet IGR 16.12.2018

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